Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Karlsruhe, GLA, D 1122 (Or. m. Siegelrest auf der Rückseite, Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; Adressat: Mgf. Christoph von Baden) = Textvorlage A. Duisburg, NRW LA, Stift Werden, Akten XIa, Nr. 43, Stück-Nr. 32 (Or. m. S., Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; Adressat: Abt [Antonius Grimholt] von Werden) = B.1

Der Reichsfiskal Dr. Christoph Moeller (Mulher)hat vorgebracht, dass der Augsburger Reichstag von 1500 einen Anschlag zur Finanzierung des ksl. Kammergerichts bewilligt hat.2 Er, der Adressat, ist bislang die auf ihn entfallenden 54afl. schuldig geblieben. Der Fiskal hat deshalb von Amts wegen am Kammergericht Mandate und andere Rechtsmittel zur Eintreibung der Schuld beantragt. Ks. und Reichsstände haben dem Fiskal auf dem vergangenen Wormser Reichstag die Eintreibung der Ausstände auferlegt [Nr. 303, § 10]. Folgendes Monitorial wurde deshalb durch das Kammergericht bewilligt: Befiehlt ihm unter Androhung einer Strafe von 6bMark lötigen Goldes, die schuldige Summe innerhalb von dreicWochen nach Zustellung des Mandats an den Fiskal auszubezahlen. Zugleich wird ihm eine Frist von 21dTagen nach Verstreichen des Zahlungstermins gesetzt, um am Kammergericht entweder den Vollzug dieses Mandats zu bekunden oder sich in einem Fiskalprozess zu verantworten.

Anmerkungen

1
 Ein entsprechendes Mandat ging auch Ebf. Jakob von Trier zu. Der Ebf. verzichtete daraufhin auf den ihm als ehemaligem Kammerrichter [i. J. 1499] noch zustehenden Sold in Höhe von 800 fl. (Kop. Koblenz, dinstage nach sandt Dionisien tag[16.10.]1509; LHA Koblenz, 1 C, Nr. 21, pag. 558–559. Druck: Hontheim, Historia II, Nr. DCCCCXVI, S. 584). Gf. Adolf von Nassau und die beiden mit der Einsammlung des Kammerzielers beauftragten Assessoren erließen ihm im Gegenzug die gemäß Augsburger Anschlag noch ausstehenden 120 fl. (Kop. Worms, 18.11.1509; ebd., pag. 595–596). Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken bezahlte nach Eingang des Mandats seinen Beitrag (Quittung der Stadt Frankfurt vom 25.11.1509 über die Zahlung von 24 fl.; Kop., sontag sant Katherinentag; HStA Wiesbaden, Abt. 1, Nr. 2259, unfol. Quittung Gf. Adolfs von Nassau und der deputierten Beisitzer, undat. Or. m. S.; zeitgenössischer Datumvermerk: 1509; HStA Wiesbaden, Abt. 1, Nr. 2260, unfol.). Ein weiteres Mandat ging Abt Volpert von Hersfeld zu (koll. Kop. mit imit. Verm. amdip. und Gegenz. U. Varnbüler; StA Marburg, Best. 255, F 108, unfol.). Gegen ihn erhob der ksl. Reichsfiskal Christoph Moeller im Oktober Klage wegen fortgesetzter Steuerverweigerung (Gerichtsprotokoll, Okt.-Dez. 1509; ebd., unfol.)
2
 Vgl. Nr. 303, S. 503, Anm. 25.
a
 54] In B: 24.
b
 6] In B: 4.
c
 drei] In B: vier.
d
 21] In B: 30.