Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Bevorstehender Krieg gegen Venedig.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8498/1, fol. 323–324’, hier 323’–324 (Or., sonnabends vor faßnacht).

[Angelegenheiten Hg. Georgs; Nr. 152]. Vermutlich hat ihn bereits Wolf von Schleinitz darüber informiert, dass der Ks. mit dem Papst und Frankreich ein gegen Venedig gerichtetes Kriegsbündnis geschlossen hat. Demnach sollen diese den Krieg 50 Tage vor dem Ks. eröffnen.1Es heißt, dass der frz. Kg. große Truppenkontingente nach Italien schickt, um seinen Teil der Vereinbarungen zu erfüllen. Angeblich hat Venedig bereits die Abtretung aller ehemals zum Hm. Mailand gehörigen Gebiete sowie eine jährliche Tributzahlung von 100 000 Dukaten auf Lebenszeit angeboten. Der Kg. soll dieses Angebot ausgeschlagen haben. Ich versehe mich, nicht in arger meynung, findt, er werd seiner zusag mit anfang des kriges genug getun. So wird es uf unser seyte nach alder gewonheit geschen: Was heut irgehen soll, irvolget uber ein jar nicht. Damit wird der Francoß dem kaiser nichthaltung uflegen, auß dem contract treten, mit den Venedigern seinem bestin nach eynung annemen, den kopf außzihen, die schling dem kaiser an halß werfen. Got gebe, das es besser gerate. Dan das der keiser seiner zusag genug tue, des stugks ist nach gar kein schigklichkeit verhanden. [Verhandlungen mit England].

Anmerkungen

1
 Die Eröffnung des Feldzugs durch Papst Julius und Kg. Ludwig von Frankreich war für den 1.4. geplant. Ks. Maximilian sollte mit Rücksicht auf seinen noch bestehenden Waffenstillstandsvertrag mit Venedig innerhalb von 40 Tagen nachfolgen (Bündnisvertrag von Cambrai, 10.12.1508, § 4; Druck: Lünig, Reichsarchiv VI (part. spec. cont. I), Nr. LVII, S. 128–131, hier 129; Léonard, Recueil II, S. 58–63, hier 59; DuMont, Corps IV/1, Nr. LII, S. 113–116, hier 115; Le Glay, Négociations I, Nr. LXX, S. 237–243, hier 239; Mariño/Moran, Tratados III/1, Nr. 10 bis, S. 202–214, hier 209f.).