Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Stuttgart, HStA, A 133, Bü. 1, unfol. (Or. m. S., zinstag Dionisii).

Der Würzburger Domherr und Propst zu Komburg, Peter von Aufseß, hat dem Marschall [Konrad Thumb von Neuburg1], dem Haushofmeister [Philipp von Nippenburg2] und ihm selbst in Worms eine Supplikation an Hg. Ulrich von Württemberg3übergeben. Demnach haben Aufseß und seine Vorgänger im Archidiakonat4von jeher in den von Hg. Ulrich [während des Landshuter Erbfolgekrieges] eroberten kurpfälzischen Orten das Sendgericht gehalten. Aufseß hoffe, dass der Hg. es beim Herkommen bleiben lassen werde. Er biete an, eventuelle Streitigkeiten mit seinen Bevollmächtigten durch sie [= Thumb, Nippenburg und Lamparter] entscheiden zu lassen. Eine entsprechende Bitte habe er bereits [während des Reichstages] in Konstanz vorgetragen und damals eine Streitschlichtung durch ihn, Lamparter, und den inzwischen verstorbenen Dr. Peter [Jakobi] vorgeschlagen.

Sie gaben Aufseß in Worms die Zusage, Erkundigungen einzuholen und dann nach Billigkeit zu verfahren. Er hat zu diesem Zweck den Amtleuten in Weinsberg und Möckmühl Abschriften der Supplikation zukommen lassen. Falls mit dem Sendgericht bislang so verfahren wurde, wird sich der Hg. nicht weigern können. Zwar hat er wiederholt von Beschwerden der Untertanen über Unregelmäßigkeiten bei den Gerichten gehört, Aufseß hat allerdings korrekte Verfahren zugesagt. Empfiehlt, dessen Bevollmächtigten das erbetene Geleit zu gewähren5, falls sich seine Angaben als zutreffend erweisen sollten.6

Anmerkungen

1
 Kothe, Rat, S. 100; Demandt, Personenstaat II, S. 859.
2
 Kothe, Rat, S. 95, 100.
3
 Liegt nicht vor.
4
 Aufseß war Archidiakon der Landkapitel Weinsberg und Buchen (Amrhein, Reihenfolge II, Nr. 1123, S. 114f.; Merzbacher, Aufseß, S. 109f.).
5
 Aufseß hatte Lamparter mit Schreiben vom 30.9. an seine in Worms gegenüber Hg. Ulrich vorgetragene Bitte erinnert, seinem Offizial Georg Zeyrolt (Zerolt)und den ihn begleitenden Knechten für die Abhaltung des Sendgerichts Geleit zu gewähren. Außerdem hatte er um die Ausstellung von Weisungen an die Amtleute in Weinsberg, Möckmühl und Neuenstadt ersucht, seinen Offizial nicht zu behindern. Lamparter sollte sein Anliegen gegenüber dem Hg. unterstützen (eigh. Or., sontag Jeronimi; HStA Stuttgart, A 133, Bü. 1, unfol.).
6
 Hg. Ulrich antwortete Aufseß am 11.10., dass er am Herkommen nichts ändern wolle, aber auch die von seinen Amtleuten geschilderten Unregelmäßigkeiten bei den Sendgerichten nicht dulden könne. Er bot an, die Einzelheiten über das künftige Verfahren zwischen einem Vertreter Aufseß’ und den hgl. Räten in Stuttgart zu regeln und dann zu entscheiden (Konz., dornstags nach Dionisy; HStA Stuttgart, A 133, Bü. 1, unfol.).