Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Dekret des Ks. und Augsburger Supplikation. Rechtfertigung des SR, Einsetzung eines Ausschusses.

/41/ (Vormittag, 6 Uhr) städterat. /41 f./ Regensburg berichtet: Der ksl. Sekretär Hannewald hat den Regensburger Kämmerer Jonas Wolf [am Vortag] aufgefordert, SR heute um 15 Uhr nachmittags für eine Bekanntgabe des Ks. einzuberufen. Da Wolf dies zu kurzfristig erschien und zudem aufgrund eines Banketts des Kf. von Köln um diese Zeit nicht ausreichend Platz im Rathaus vorhanden war, hat man die Sitzung für heute, 6 Uhr, vereinbart.

/41’/ Anstelle Hannewalds kommt ein anderer ksl. Verordneterazum SR, übergibt ein versiegeltes ksl. Dekret, betreffend die Stadt Augsburg, sowie eine Supplikation der Stadt1und fordert dazu eine Stellungnahme der Reichsstädte.

Verlesung des Dekrets und der Supplikation.

bDa Augsburg darin die Sachlage nicht korrekt darstellt und dem Ks. den falschen Eindruck vermittelt, als würde SR deswegen die Hauptberatungen zur Türkenhilfe aufschieben, haben die Reichsstädte (nachdem den catholischen sovil angedeut worden, das sie abgedretten) sich dahin verglichen–b, dieweil das rescriptum imperatoris cum clausula iustificatoria, si preces veritate /42/ nitantur2, ußgangen, das man ir Mt. herkomenhait der sachen und die ursachen der usschließung in scriptis aller underthenigst berichten.Dem jetzt wartenden ksl. Sekretär wird als vorläufige Antwort mitgeteilt, die Reichsstädte hätten durch diß privat werckh mit Augspurgdie Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) nicht verzögert, sondern beschleunigt, indem sie diese im Plenum vornehmen. Zur Augsburger Supplikation werden sie dem Ks. einen Bericht übergeben.

Damit dieser Bericht desto nervosius gemacht werde, wird ein Ausschuss mit dem Auftrag eingesetzt, alles das jenig, was mit der statt Augspurg seidt anno 84 biß dahero fürgangen, zuersuechen und den stötten fürzubringen.Mitglieder im Ausschuss: Straßburg, Worms, Speyer, Regensburg, Nürnberg, Nördlingenc.

KR und FR kündigen für 8.30 Uhr eine Sitzung des RR an, um dort eine Werbung der Landstände in Steiermark, Kärnten und Krain anzuhören. Obwohl SR bis 10 Uhr versammelt bleibt, wird diese Sitzung nicht einberufen.

Anmerkungen

a
 anderer ksl. Verordneter] Augsburg B (fol. 46) differenzierter: Hannewald ist aufgrund einer Sitzung des RHR nicht abkömmlich und schickt deshalb Albrecht Mechtel, Konzipist der Reichshofkanzlei.
1
 Nr. 359, 360.
b
–b Da … verglichen] Speyer A (fol. 344–345) differenzierter mit Einzelvoten: Köln: Bestehen auf ihrer Aussage gegen den Ausschluss Augsburgs und votieren, das ksl. Dekret zu vollziehen. Nürnberg: Wollen im Beisein der katholischen Städte nicht votieren, da diese sich /344’/ nechst abgesondert[Nr. 106].Straßburg: Bekräftigt das Nürnberger Votum. Daraufhin verlassen die katholischen Städte die Sitzung. Oben folgende Beschlussfassung durch die evangelischen Städte, basierend auf den Voten von Straßburg und Nürnberg.
2
 Vgl. Nr. 360, fol. 720[im fall … massen beschaffen].
c
 Nördlingen] Speyer A (fol. 345’) zusätzlich: Ulm berichtet, der Ausschuss des FR zum 1. HA (Türkenhilfe) wolle 64, KR 40 Römermonate bewilligen. Dagegen berichtet Speyer, KR wolle 50 Römermonate zusagen. Die Ulmer Gesandten bieten daneben an, zur Entwicklung des Konflikts mit Augsburg zu berichten, sie bitten aber, sie von der Teilnahme am Ausschuss und sonstigen diesbezüglichen Beratungen zu entbinden.