Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Forderung der ksl. Kommissare, Augsburg gemäß ksl. Dekret zur Session zuzulassen. Keine Entscheidungskompetenz des Städtekorpus über Sitz und Stimme beim RT.

/62/ (Nachmittag, 14 Uhr) Reichsstädte und ksl. Kommissare. Nachdem Regensburg am Vorabend im Auftrag des Ks. allen Reichsstädten für heute, 14 Uhr, vor eine ksl. Kommission hat ansagen lassen, kommen Gesandte ader Städte [Regensburg], Köln, Worms, Lübeck, Speyer, Frankfurt, Colmar, Nürnberg, Ulm, Nördlingen, Rottweil, Überlingenbund Pfullendorf–ain die Bürgerstube des Rathauses, wo sie Gf. Ludwig von Löwenstein, Eberhard Wambold von Umstatt, [Zdenko Adalbert] Popel von Lobkowitz und Dr. [Arnold Bormann] als ksl. Kommissare erwarten. Daneben ist der ksl. Sekretär Andreas Hannewald anwesend.

Ludwig von Löwenstein bringt vor: /62 f./ Ks. hat den Reichsstädten in deren Streit mit Augsburg ein Dekret2mit der Erwartung übergeben, sie würden dem nachkommen. Da sich die strittigen Parteien damit aber nicht zufriedengeben, hat er sie, seine Räte, als Vermittlungskommissare eingesetzt, um beide Seiten anzuhören und nach Möglichkeit einen Vergleich herbeizuführen sowie /62’/ sonderlich inen, den stötten, anzuzaigen, das ir Mt. der zuversicht weren, sie, die stött, wurden sich also erweisen, wie es inen, den stetten, selbst zum besten und der ksl. Mt. zu gefallen raichen mechte.Aufforderung can die ebenfalls anwesenden Augsburger Gesandten–c, die Sitzung als betroffene Partei zu verlassen. Da der Ks. erfahren hat, das die stött under einander nit einig, sonder etlich derselben denen von Augspurg stimm und session gern gonneten, sollten dieselben auch abweichen.

Daraufhin verlassen die Gesandten von Augsburg, Köln, Rottweil, Überlingen und Pfullendorf die Sitzung. Löwenstein konstatiert sodann, es müeßten die gegenwertige stött diejenigen sein, die sich zu dem der ksl. Mt. uberraicht bericht3 erkennetend.

Einige Städte treten zur Beratung zusammen. Anschließend referiert Dr. Diemar [Regensburg] für sie, jedoch mehr und anderst, dann er bevelch bekomen […], das sich die stett alles dessen, was diser sachen halb furgangen und die ksl. Mt. berichtet worden, wol zu erinnern hetten. Thetten sich diser commission, alls den stetten zum bessten gemaint, /63/ gegen ksl. Mt. aller underthenigst bedanckhen; mit yberflüssigem, unnöttigem erbiethen, dessen er kain bevelch gehabt4. Mit der anzaig, das die stött nie nichts liebers gesehen, dann das die von Augspurg bey den stetten verblieben, sich von denselben nit abgesöndert, sonder dero correspondentz nit wenigers hinfürtter, dann sie und ire vorfarn jederzeit vor disem gethon hetten, continuirn helffen. Da sie auch nachmahls zu inen tretten und wie von allters thun wurden, das die erbarn stett mit inen wol zufriden weren.

Gesonderte Beratung der ksl. Kommissare, indem die Städtegesandten den Raum kurz verlassen. Anschließend Referat der Kommissare: Ks. hätte nichts lieber gesehen, als dass die Städte irer Mt. decret gehorchet und darauff Augspurg zu stim und session hetten komen lassen. Und hette die mainung, wie es die stett darfür hielten, gar nit, das gemeine Reichs- und andere der stött privat sachen dermassen aneinander hangen, das sie nit separiert, oder do ein statt bey den privat geschefften nit sitzen wolte, darumb von deliberation der Reichs sachen außgeschafft werden müeßte oder darumb der stött correspondentz nit bestehn köndte. So rüerten stim und session nit von der correspondentz, sonder von der ksl. Mt. und dem Hl. Reich hero, und was die stött nit geben, das köndten sie auch niemandt benemmen. Wie dann auch kein standt seiner stim und session entsetzt werden köndte, er hette dan solche durch ein begangen crimen laesae maiestatis verwirckht. /63’/ Dieweil aber Augspurg dergleichen sachen nie bezichtigt, viel weniger verwisen worden, so were uff einkomnen der sachen gnugsamen bericht der ksl. Mt. bevelch, sie, die von Augspurg, vermeg ksl. decrets widerumb zu stim und session komen zu lassen. Chur- und fürsten hielten auch under sich correspondentz, doch nit der gestalt, das nit einem jeden frey- und bevorstehn sollt, darinn, so lang er wollt, zuverharrn. Darumb sie, die commissarii, die stett hiemit vermanet haben wolten, solches zu behertzigen und dem ksl. decret volg zuthun. Und da allsdann sie, die stött, etwas wider Augspurg zuclagen hetten, das die ksl. Mt. hierunder auch, was recht und billich, verfüegen wurde.

Gesonderte Beratung der anwesenden Städte. Beschluss: Dieweil die sach wichtig, etlich der stött gesandten nit beyhanden und die notturfft erfordern wolte, ein wolbedächtliche antwort in scriptis zuverfassen und den commissariis ex charta abzulesen, durch ein usschuße ein bedacht begert. Welcher inen biß uff morgen oder uffs lengst biß ubermorgen, sich unverlengt zuerclern, doch ungern bewilligt wordenf.

Anmerkungen

1
 Datum in der Textvorlage verschrieben: Zynstags, den 6. Julii anno 94.
a
–a der … Pfullendorf] Nürnberg (fol. 103) eindeutig: aller noch beim RT vertretenen Reichsstädte ausserhalb allein deren von Straßburg. Augsburg B (fol. 59’) zusätzlich: Nachdem die ksl. Kommissare Regensburg als Direktorium zuvor befohlen hatten, die Gesandten aller Städte einzuberufen, haben sie überlegt, ob sy die von Augspurg insonderheit solten erfordern. Aber doch dahin geschlossen worden, damit nit schein, dz sy ein absönderung under den stetten machen wolten, solte obvermelter bevelch den directoribus gegeben werden.Regensburg hat aber zum einen Augsburg nicht und zum anderen Köln, Rottweil, Überlingen und Pfullendorf ohne Angabe der Thematik ansagen lassen.
b
 Überlingen] Speyer (fol. 73) abweichend: Memmingen. Speyer A (fol. 375): Memmingen [als nachträgliche Einfügung] und Überlingen.
2
 Nr. 360.
c
–c an … Gesandten] Augsburg B (fol. 59’) differenzierter zur Augsburger Präsenz: Zu Beginn der Sitzung fragen die Kommissare nach, ob auch die Augsburger Gesandten anwesend seien. Da dies verneint wird, wollen sie wissen, warum ihnen nicht angesagt worden ist. Dazu erklärt Regensburg, sy hettens /60/ fur unnöttig gehalten und vermeint, sy wurden der handlung selbsten bericht haben, auch sich von selbst erzeigen.Da dies nicht der Fall ist, werden die Augsburger auf Befehl der ksl. Kommissare hin in die Sitzung berufen.
3
 Nr. 363.
d
 erkenneten] Nürnberg (fol. 104) zusätzlich: Fordert eine Erklärung, ob die Städte darauf beharren oder aber dem ksl. Dekret Folge leisten.
4
 In der Textvorlage Randvermerk zum bisherigen Referat Diemars: Dessen hat Demar kein bevelch gehabt.
e
 ein usschuß] Nürnberg (fol. 105) zusätzlich: dem Regensburg, Nürnberg und Lübeck angehören.
f
 worden] Nürnberg (fol. 105’ f.) zusätzlich: Als der Großteil der Städtegesandten das Rathaus bereits verlassen hat, will Sekretär Hannewald die Verbliebenen nochmals in das Sitzungszimmer zurückholen, um den Verhandlungsstand schriftlich festzuhalten. Zwar hat er von den Kommissaren vernommen, dass die Städte einen Beratungsaufschub gefordert haben, da aber /106/ solches das ansehen, alß woll es in infinitum hinauß lauffen, beger demnach ein interim erclärung, wann die stett sich aigentlich vernemen lassen wolten.Daraufhin wiederholt der Regensburger Kämmerer die Terminierung durch die Kommissare und versichert, dass kein geferliche verlengerung gespürt werden solt.