Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verhandlungen der protestantischen Reichsstädte

Textvorlage: Ulm, fol. 27 f.

Konflikt in Aachen: Noch keine Unterstützung der Supplikation des amtierenden Rates bei den höheren Ständen um eine Resolution zur Appellation. Redigierung der Partikulargravamina der Städte für die Übernahme in die allgemeinen Beschwerden der protestantischen Stände.

/27/ Beratungader protestantischen Reichsstädte[Regensburg, Aachen, Straßburg, Nürnberg, Lübeck, Ulm, Speyer, Nördlingen, Frankfurt, Colmar, Memmingen, Heilbronn, Donauwörth1].

Der Aachener Gesandte [des amtierenden Rates] Dr. Men bringt in Abwesenheit seines Mitverordneten, Bürgermeister Colyn, vor: Die Reichsstädte haben sich seit 1582 der Aachener Beschwerden stets angenommen und sie für ein gemain werckh erkandt. Zuletzt wurde die Appellation gegen das ksl. Urteil2mit Beistand der Städte und einiger höherer Stände vorgebracht. Da jetzt aber die sach sehr langsam gefürdert wurde und zu besorgen, da solche bey disem Reichs tag nit richtig gemacht werden sollte, mechte nit allain die statt Aach darüber in grundt gericht werden, sonder auch sie3 in eüsserste leibs- und lebens gefahr gesetzt werden, so hetten sie nicht underlassen können, die erbarn stätt hiemit zu bemüehen, mit dienst- und hochfleisiger pith, sie, die erbarn stött (wie es etliche der obern stendt für nottwendig erachtet), wolten inen assistentz von beeden bänckhen ordnen, die höhern stendt erbitten zuhelffen, die sachen dahin zurichten, damit eintweder die appellation angenommen oder die sach dahin gericht werden, damit die statt Aach vor der execution ksl. urtel gesichert sein und bei ordenlichen ußtrag rechtens verbleiben mege.

/27’/ Umfrage. Beschlussb: Die Städte halten es nicht für ratsam, der Bitte schon zum jetzigen Zeitpunkt nachzukommen, sondern empfehlen, dass die Aachener Gesandten für sich selbst uff insinuierte appellation per viam supplicationis pro decreto ansuechen solltenc, und da ain verzugliche oder gar abschlegige antwortt erfolgen sollt, das allsdann die erbarn stött, was inen thünlich und verantwortlich, gern thun wolten.

Bekanntgabe des Beschlusses an den Aachener Gesandten, der ihn mit Dank annimmt und ankündigt, die empfohlene Supplikation noch heute einzureichen4und die Städte über die Reaktion zu informieren.

Anschließend Vergleich darüber, welche Partikulargravamina der Städte in die allgemeinen Beschwerden der höheren protestantischen Stände zu integrieren sind. Regensburg wird beauftragt, die städtischen Beschwerden entsprechend zu redigieren und den Kurpfälzer Räten zu übergeben sowie bei dieser Gelegenheit mündlich vorzubringen, dass der Bf. von Passau alle evangelischen Bücher selbst an den Zollstellen anderer Obrigkeiten konfiszieren lässt. Anregung, dies in die Gravamina aufzunehmend.

Anmerkungen

a
 Beratung] Speyer (fol. 31) zum Sitzungszeitraum: Vormittag.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 319’ f. Dort (fol. 320) am Rand der Hinweis auf die Absenz von Esslingen und Reutlingen: Seint abgezogen.
2
 Vgl. Anm. 10 bei Nr. 380.
3
 = die Aachener Gesandten.
b
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 319’ f.) differenzierter mit den Voten: Einhelliger Beschluss gemäß Votum Straßburg.
c
 ansuechen sollten] Nürnberg (fol. 42) differenzierter: bei Kurmainz und Kurpfalz ansuchen sollen umb citation und inhibition.
4
 Die Eingabe konnte nicht aufgefunden werden. Zur Übergabe an Kurpfalz vgl. den Aachener Bericht am 14. 6.: Ulm, fol. 35 f. [Nr. 193]. Zur Annahmeverweigerung durch Kurmainz: Ulm, fol. 51 f. [Nr. 205, Abschnitt A].
d
 aufzunehmen] Speyer A (fol. 321’ f.) zusätzlich [Beratung in der Sitzung des SR (Nr. 104 mit Anm. 16) nach dem Abtritt der katholischen Städte]: Vorlage von Ergänzungen Ulms zu Art. 3 der Gravamina sowie zu weiteren Punkten [vgl. Nr. 387, Nachweis „Ulmer Kopie“]. Umfrage. Beschluss: Billigung. Übergabe an die höheren protestantischen Stände.