Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Einzelunterredungen

Vereinbarung gemeinsamer Beratungen zur Unterzeichnung und Übergabe des kursächsischen Konzepts für die Gravamina.

/179’/ (Nachmittag). Am Rande einer Beratung der Gesandten Kursachsens und Pfalz-Neuburgsals ksl. Vermittlungskommissare im Sessionsstreit Mecklenburgs1mit mehreren Ständen in der kursächsischen Herberge regt Pfalz-Neuburg an2, wie es mit dem kursächsischen Konzept für die Gravamina3 geschaffen unnd ob mann nicht deßwegen bei Sachsen zusammen /180/ kommen unnd davon reden werde, wie doch einest unnd vonn welchen stenden dieselbige gravamina sollen ubergeben werden.Da wegen der Verhandlungen zum Sessionsstreit ohnehin die Gesandten von Württemberg, Pommern, Hessen und Baden-Durlach anwesend sind, befürworten die kursächsischen Räte, diese Beratung sogleich inn beisein deren aller4 zuthuen.

B) Verhandlungen protestantischer Stände bei Kursachsen

Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 180–181.

Strittige Unterzeichnungsform der Gravamina gemäß Kurpfälzer Konzept. Keine Einigung bezüglich deren Unterzeichnung durch Kursachsen und wenige andere Stände sowie zur fraglichen Übergabe des kursächsischen Konzepts an den Ks.

/180/ Verhandlungen protestantischer Stände bei Kursachsen (Gesandte: Kursachsen, Pfalz-Neuburg, Württemberg, Pommern, Hessen).

Kursachsen (Bock) proponiert: Die Kurpfälzer Gesandten haben ihnen heute die Gravamina [wie sie dem Ks. übergeben werden sollen5] unnd darbei ein zettel uberschickht6, darinn vermeldet, das die subscription nicht in genere unnder dem namen der augspurgischen confessions verwandten, sonnder in specie unnd der gestallt geschehen soll, das ein yeder stannd für sich selbst unnderschreibe, uff nachfolgende weiß: „Der Chur Pfaltz abgesandte etc. Der Chur Sachsen administrator, hertzog zu Sachsen etc.“ und so fortana.

/180’/ Pfalz-Neuburg: [Kommentar:] Den Gravamina sind auch der frey- unnd Reichs stett beschwerungen annectirt. So gleichwol alles ein zusamengeklaubtes ding, unnd, sovil wir auß dem ablesen vermerkhen mögen, allso geschaffen ist, das dessen erledigung imm[!] wenigsten nicht zu hoffen. Derowegen wir abschrifft begehrt, inn mainung, unserm gnedigen fürsten unnd herrn zuvorderst relation davon zuthuen. Nachdem unns aber dieselbig nicht widerfaren mögen unnd doch die beisorg getragen, wann wir gar darzue stillschweigen, es möchtens die anwesende gesandten darfür hallten, allß liessen wir es bei den abgelesenen gravaminibus unnd der vorhabenden subscription bewenden, allß haben wir für unns selbst die anzaig gethon, das es unser gnediger fürst unnd herr nachmaln darbei bleiben lasse, wie sich ire f. Gn. neulich gegen den sächsischen erkleret7, nemlich das sie ausser wenig worten nicht[s] zuenndern wüssten inn dem sächsischen concept. Doch wollten /181/ sy solches allein neben den jenigen unnderschreiben, so der augspurgischen confession syncere zugethon seind.

Daruff die anndern gar nichts geantwortet.

Kursachsen (Bock): Stellt zur Debatte, ob man dann zwey exemplaria ubergeben sollt8.

Württemberg: Belassen es dabei, was sie zuletzt gegenüber den Gesandten Pfalz-Neuburgs derenhalben erkleret9.

Pommern: Haben auch ire erklerung, so sy verschiner tagen gegen unns gethan10, repetirtb.

Anmerkungen

1
 Vgl. Nr. 466.
2
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 179’ f.
3
 Konzept: Nr. 389. Vgl. die Beratung am 16. 6. [Nr. 194] und die Initiative Pfalz-Neuburgs am 17. 6. [Nr. 195].
4
 Eine Teilnahme der Gesandten Baden-Durlachs an dieser Sitzung ist nicht dokumentiert.
5
 Hier Bezugnahme auf die endgültige Ausfertigung der Gravamina [Nr. 390, Nachweis B3].
6
 Vgl. Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 26. 6. (16. 6.) 1594: Nach dem Abschluss der Korrekturen [im Anschluss an die Beratung vom 16. 6.] haben sie die Gravamina wegen deren Unterzeichnung uff der Chur Brandenburg gesanten begernam 22. 6. (12. 6.) an Kursachsen übergeben mit der Forderung, sie Kuradministrator Friedrich Wilhelm vorzubringen mit der anzeig, wie wir vermeinten, von eim jeden standt die subscription gescheen möchte und wir an euer kfl. Gn. statt zethun gemeint weren. Undt daruff irer f. Gn.[Kuradministrator] resolution, was sie zethun gesinnet, begeret(HStA München, K. blau 112/5 II, unfol. Or.).
a
 fortan] Hessen (unfol.) zusätzlich: Votum Kursachsen: Ihr gnediger herr wolte sich gerne conformiren, wan nur ein theill ding außgelaßenn würdenn.
7
 Vgl. Nr. 195.
8
 = fragliche Übergabe der Kurpfälzer und der kursächsischen Fassung. Vgl. zur Debatte Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 23. 6. (13. 6.) 1594: Haben vergeblich versucht, /117/ die erregte disputation, wer fur ein standt der augsburgischen confeßion zuachten oder nicht,im Religionskonvent sowie bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm zu unterbinden, weil dieser in denen gedancken sein, wann die propagation und fortsetzung der religion derer stende, die von dem babstumb abgetreten, in genere gefördert, das dardurch auch der calvinismus fortgepflanzt wurde. Das vormeinen sein f. Gn., können sie salva conscientia nicht vorhengen oder geschehen laßen.Dies hat zur Folge, dass er die subscription unter dem worte „augsburgischer confeßion stende“ nicht haben willigen oder daßelbe wort in dem concept leiden wollen./117 f./ Befürchten deshalb, er werde /117’/ schwerlich darbey bleiben, diß unterschreiben und ubergeben helffen(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 113–122’, hier 117 f. Or.).
9
 Vgl. Nr. 195.
10
 Vgl. Nr. 195, 196.
b
 repetirt] Hessen (unfol.) zusätzlich: Votum Hessen: Wollen dies mit ihren Mitgesandten besprechen. Es wehre aber beßer, die herrn churfursten setzten sich zusamen und verglichen sich einer meinung.