1. HA (Türkenhilfe): Werbung der ungarischen Gesandten. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Aufschub der Hauptberatung. Schriftliche Anforderung der Kurkölner Klagen.
/205/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Trier, Köln, Sachsen1mit Administrator Friedrich Wilhelm persönlich. Mainz: [Philipp] Cratz von Scharfenstein; Pfalz: von Dohna; Brandenburg: von Stolberg).
/205 f./ Mainzer Kanzler entschuldigt die Abwesenheit des Kf. aufgrund einer Erkrankung und teilt mit, dass zwei ungarische Gesandte um Audienz vor den Reichsständen bitten.
/205’/ Umfrage der Kff. persönlich. Beschluss: Audienz für die Gesandten, sobald FR versammelt ist.
(8 Uhr) Reichsrat, versammelt im Sitzungssaal des FR. Mainz proponiert: /205’ f./ Vor wenigen Tagen haben zwei ungarische Gesandte der Mainzer Kanzlei eine Vollmacht übergeben und um Audienz vor den Reichsständen gebeten. Sie sind für heute vorgeladen worden2. Soll die Vollmacht verlesen und die Audienz gestattet werden? Beschluss: Billigung.
/206/ Verlesung der Vollmacht3vom 12. 6. 1594, ausgestellt für Johannes Kudassi, bischof zu Jaurien, des königreichs Ungern cantzler, und Johannes Joo de Kassahatza, praeses iustitiae etc., beides ksl. Mt. rethe4.Anschließend geleiten die Kanzler von Mainz, Pfalz und Salzburg die beiden Gesandten in den RR, wo gegenüber der kfl. Session zwei Stühle bzw. Lehnbänke für sie aufgestellt worden sind. Die Gesandten haben aber sich nicht setzen wollen.
/206 f./ Der Bf. von Raab a–trägt die Werbung um eine stattliche eilende Türkenhilfe in lateinischer Sprache vor–aund übergibt sie anschließend in schriftlicher Form. Die Reichsstände und deren Gesandte haben die Werbung /206’/ stehende angehöret.Nach der Übergabe werden die Gesandten von den Kanzlern von Mainz, Pfalz und Salzburg bis vor den Saal geleitet.
Im RR verliest der Mainzer Kanzler die Werbung5. Danach unterredet sich KR. Der Mainzer Kanzler teilt das Resultat FR und SR mit, die sich jeweils anschließen. Die Kanzler von Mainz, Pfalz und Salzburg geben den ungarischen Gesandten vor der Tür des Sitzungszimmers eine vorandtwott. /206’ f./ Die Gesandten bitten um schriftliche Beantwortung und wegen der großen Gefahr um förderliche Beratung ihrer Werbung, /207/ damit, im fall der cron Ungern etwas wiederwertiges und geferliches begegnen möchte, ihnen kein saumsal zugemeßen werde.
/207’/ Kurfürstenrat (nur Gesandte. Mainz: [Philipp] Cratz von Scharfenstein; Trier: Hugo [!]6Cratz von Scharfenstein; Köln: Ortenberg; Pfalz: von Mörle; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: von Stolberg).
Mainz proponiert: /207’ f./ Fortsetzung der Verhandlungen zum 2. HA (Landfriede und Niederlande): Welche Unterpunkte sollen beraten werden? Gutachten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises7, Kurkölner Klagen.
/208/ Umfrage. Trier: Zunächst Beratung der Kölner Klagen, weil gefahr vor der thür.
Köln: /208 f./ Bitten um Stellungnahme zu ihrem Vorbringen wegen der angedrohten Repressalien8.
/208’/ Pfalz: Die Mainzer Proposition gibt vor, ob der 2. HA, das Gutachten des Westfälischen Kreises oder die Kölner Klagen beraten werden sollen. Befürworten die Beratung des 2. HA aufgrund seiner Bedeutung in Anwesenheit der Kff. persönlich und ebenso den Aufschub der Empfehlungen des Westfälischen Kreises, da sie deren Abschrift erst heute erhalten haben. Die von Köln vorgebrachte Klage, so gegen vorstehender erndte von den staden zu wergk gerichtet werden möchte, /208’ f./ sollte schriftlich vorgelegt werden, /209/ damit man nicht vorstoßen und den staden wiederwertige dinge, welche in facto anders geschaffen sein möchten, zuvorstehen gebe. Es wurde auch nicht pro authoritate sein, wann der churfursten rath alleine an die staden schreiben soltte./209 f./ Die Klage beinhaltet zwei Punkte: 1) Die Forderung der Witwe Gf. Adolfs von Neuenahr; 2) wegen Gf. Adolfs Schwestern9. Dazu ist weiterer schriftlicher Bericht erforderlich. Auch können die beim RT anwesenden Bentheimer Gesandten dazu angehört werden, ob ein Ersuchen an die niederländischen Staaten ging10. Haben vom Kurkölner Kanzler Biesterfeld ein Schreiben der Staaten an die Räte des Kf. erhalten und entnehmen dem die Forderung, dass der Witwe Gf. Adolfs von Neuenahr [Gfn. Anna Walburga], der Pfgfn. [Amalia] und Bentheim11/209’/ die billigkeit wiederfaren möge. Sonst müsten sie uf anndere mittel gedencken. Können also noch zur zeit nicht sehen, ob die pfaltzische wittwe12 oder jemandt anders geclaget haben möge. Vor ihrem abreisen haben sie wegen der pfaltzischen wittwen das geringste nicht vormergkt.Deshalb Anhörung der Bentheimer Gesandten und schriftliche Vorlage der Kölner Klage.
/210/ Sachsen13: Sind zu den Kölner Klagen nicht instruiert und wissen auch nicht, ob die neuenarische wittwe oder erben zugleich oder besonders bei den staden sich beclaget und welchergestaldt solches geschehen sey. Im fall nun die staden wieder das Reich etwas sich understehen würden, solte ksl. Mt. derwegen zuerinnern sein. Do es aber uf einen bloßen scheinb gemeinet, würde es auch eine andere deliberation geben./210 f./ Zunächst Nachfrage bei den Bentheimer Gesandten, ob und was bei den Generalstaaten nachgesucht worden ist, sowie möglichst schriftliche Vorlage der Kölner Klage.
/210’/ Brandenburg: /210’ f./ Zurückstellung der Kernfragen beim 2. HA bis zur Beratung durch die Kff. persönlich Das Kölner Vorbringen ist unklar und sollte deshalb schriftlich vorgelegt werden.
/211/ Mainz: Beratung der Kernpunkte des 2. HA und auch des Gutachtens des Westfälischen Kreises durch die Kff. persönlich. Zur Kölner Klage stehen das Votum Triers und die schriftliche Vorlage durch Köln aus. Mainz will zur Klage von den Bentheimer Gesandten Bericht anfordern.
/211’/ Die Kölner Gesandten sagen zu, die Klagen des Kf. schriftlich zu übergeben14. Beschluss: Nachdem man diese eingesehen hat, ist zu entscheiden, ob man die Bentheimer Gesandten dazu anhörtc.