Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
A) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz
Textvorlage: Wett. Gff., unfol.
Aufforderung an den Ks., die Beschwerden der protestantischen Stände noch beim RT zu klären. Andernfalls Verweigerung weiterer Beratungen zur Türkenhilfe und keine Erlegung der nur bedingt bewilligten Steuer.
(Nachmittag, 14 Uhr) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz (Gesandte: Kurpfalz, Kurbrandenburg, Erzstift Magdeburg, Hst. Straßburg, Hst. Halberstadt, Pfalz-Zweibrücken, Sachsen-Coburg [Johann Casimir], Sachsen-Coburg [Johann Ernst], Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Grubenhagen, ‑Wolfenbüttel, ‑Lüneburg, Hessen-Kassel, ‑Marburg, ‑Darmstadt, Baden-Durlach [Ernst Friedrich], Baden-Durlach [Georg Friedrich], Anhalt, Wetterauer Gff., Reichsstädte).
Kurpfalz (Culmann) proponiert: Gemäß gestrigem Beschluss ist die Antwort des Ks.1zu den Gravamina zur Abschrift gegeben worden, damit jeder Stand sie beraten kann. Zwar haben gestern einige Stände angeregt, Kurpfalz möge bereits vorab ein Konzept für die Replik formulieren, doch ist ihnen daßelbig bedencklich gefallen. Derwegen man dann zuvor der gesanndten maynung daruber vernhemen wolltt.
Umfrage. Kurbrandenburg (Barth): Es ist abzuwägen, ob man der ksl. Mt. yetzo so baldt antwortten wölle oder deroselben ferner resolution und erclerung2 erwartten.Auf den Einwand hin, die Beantwortung des Ks. sei bereits beschlossen worden, unterreden sich die Kurbrandenburger Gesandten kurz und bringen sodann weiter vor: Danksagung an den Ks. für die Annahme der Gravamina und das Angebot, dass er dennselben wolten abhelffen. Und dabei angezogen, das dergleichen auch hiebevora die stenndt daruf weren vertröst worden3, daruff doch biß da nichts ervolgtt. Wie auch den stendten nicht zuentgegen, das den interessirten solche möchten zugesteldt, wie auch die vorige acta uffgesucht werden, doch das sie die stendt damitt nicht lenger wolten ufhallten. Unnd ihre Mt. zubittenn, sich dieße sachen angelegen sein zulassen, dieweil man albereitt so weitt in puncto contributionis verfharen hette; mitt dem anhang, wo solches uber hoffnung inn verlengerung solte gestelldt werden, das man ihrer Mt. mitt der contribution dergestallt nicht wurde an die hanndt gehen khönnen. Inmassen man auch nicht zulassen khönndt, das man per maiora und sonnderlich von denen stenden, so nichts contribuirten, in puncto contributionis solte uberstimmet werden.
Magdeburg: Wenn man solte in den terminis der ksl. resolution verbleiben, das erstlich die vorige hanndlung solte ufgesucht und darnach die interessirten fursten gehört werden, so wurde der sachen damitt nicht geholffen werden, dieweil man noch nicht hörette, wenn4 solches gescheen solteb.Deshalb ist dem Ks. in der Replik für sein Erbieten zwar zu danken, ihr Mt. wisten aber, das noch vor dem reichßtagk ihre Mt. von den churfursten, sonderlich Pfaltz, Sachssen unnd Brandenburgk, weren erinnert worden, das sie den gravaminibus wolten abhelffenn lassen5. Weill dann hieße „hodie constat, hodie agatur“, so weren ihre Mt. zu bitten, der sachen alhier abzuhelffen. Dann solte man daruber contribuirn, so wurde solches nicht allein den herrschafften, sondern auch underthanen beschwerlich fallen, unnd das man inn rhue unnd frieden bey einannder sitzen unnd pleiben möge. Derwegen dann ihnen ihr genedigster herr bevholen, in puncto contributionis nicht zuverfharen, es würde dan den gravaminibus pari passu zugleich mitt abgeholffenn. Dann solte solches nitt geschehen, khonde man auch dz jhenige, was albereitt bewilligett, nichtt effectuiren noch bey den underthanen erhallten. Unnd weren die jhenige, so man daruber solte hören6, nichtt weitt, sondern säßen jetzo mit im reichßrath unnd thäten nichts anderst, dann das sie die andern in puncto contributionis uberstimmetenn, da sie doch an ihrem ortt das wenigste darzu thetenn oder contribuirten.Beklagt zudem, dass der Niedersächsische Kreis [im FR] vom Ausschuss [zum 2. HA] wolt außgeschloßen[werden]7, da doch in die 15 oder 16 fursten darin geseßen. Welches zu kheinem andern endt geschehe, dann das man darüber desto mher vota und stimmen uf der papisten seitten machen unnd die evangelische stendt uberstimmen möge.
Straßburg: Wie Kurbrandenburg und Magdeburg, allein das ihre Mt. zuerinnern, das man derselben jetzo ein solche ansehentliche hulff bewilliget, damit den gravaminibus desto mher abgeholffen würde. Dan solte solches nicht geschehen, khöndte auch dieselbe contribution nicht effectuirt werden.
Halberstadt: Man befinde, dz nirgendts anderst hingesehen werde, denn das die stendt voneinander getrennett unnd das vatterlandt teuttscher nation umb seine freiheitt gebracht werde. Und das mitt der contribution nicht zuverfharen, es sey dan den gravaminibus zuvor abgeholffen.
Pfalz-Zweibrücken: In der Replik zunächst Dank für das Erbieten des Ks. Es wolte aber der sachen notturfft erfordern, umb ein endtliche resolution anzuhalten, dieweill wir alle mitteinander den außtrucklichen bevelch hetten, darumb zu sollicitiren, unnd solches auß ursachen, dz ihre Mt. selbsten bekhennen, das derentwegen zu mhermalen wer angehallten worden. Derwegen man dan hoffen wolte, das ihre Mt. daruber vorlengst bericht hetten eingenommen. So weren auch ettliche beschwerdten, als unter anderm mitt der stadt Aach, so geschaffen, das dieselbige kheinen lengern verzugk leiden khöndten. Derhalben dann zu bitten, den stennden noch bei dissem reichßtag darin zu helffen; mit dem anhanngk, wo solches nicht geschehen solte, das die contribution desto schwer[er] ervolgen, auch man so viel da weniger zu ferner consultation des contribution puncten schreitten könndt.
Sachsen-Coburg [Johann Casimir]: Das ihre Mt. ihres genedigsten erbietens inn dero proposition zuerinnern, das sie den beschwerdten wolten abhelffen8. Derwegen dann solchem allergnedigst wolten nachsetzen, sonsten man in puncto contributionis nicht verfharen khönndte.Ansonsten wie Kurbrandenburg und Magdeburg.
Sachsen-Coburg [Johann Ernst]: Hat die Erklärung des Ks. von 1590 zur Eingabe der weltlichen Kff. wegen der Gravamina9gelesen, derwegen er dan nicht sehen khöndte, coram quo iudice solche sachen sollten außgefhurtt werdenn. Doch hett man sich conditionirter weiß zuercleren, die contribution anderer gestallt nicht einzuwilligen, es wurden dann die gravamina zuvor abgeschafft.
Brandenburg-Ansbach: Hetten bevelch, dahin zusehen, das die gravamina erledigt wurden. Wan solches geschehen, wolt sich ihr genediger herr auch der gebür erzeigen.
Braunschweig-Grubenhagen: Wie die andern vor ihme.
Braunschweig-Wolfenbüttel: Die sach were wichtig unnd so geschaffen, da man darin zurückh oder zu weitt gehen solltte, dardurch ein mercklich praeiudicium der posteritet zubefharen. Und sei caesar wol unser oberkheitt, die deuttschen aber weren gleichwol ihrer Mt. nicht unterworffen wie die turcken, moscowiter und schweden ihren herrn. Derwegen dann ihrer Mt. zuerzeigen, was man derselben zuthun schuldig ist. Solltt nun dz geschehen, so were auch hinwieder billich, das ihr Mt. dargegen dem Reich ruehe und fridt schafften und desselbenn beschwerungen abhulffe. Unnd hett man sich albereit in puncto contributionis so weitt eingelaßen, das den armen underthanen solches zuvil schwer fallen wurde.Deshalb ist dem Ks. für die Annahme der Gravamina zu danken, verbunden mit dem Hinweis, das umb erledigung derselben hiebevor zu mhermalen were angehallten worden. Dieweill aber daruff biß da nichts ervolgett, khönden ihre Mt. sich allergnedigst bescheiden, das die evangelische stenndt weniger nicht thun khönden, dann ihre Mt. davon[!] zuerinnern. Unnd wenn so wol die acta und supplicanten allß interessenten alhie vorhanden, solte man einem thun und wiederfharen lassen, was billich unnd recht were. Dagegen man hinwieder sich alßo erzeigen wolte, das ihre Mt. damit allergnedigst zufrieden sein soltt. Solte aber sollches nicht geschehenn, were man befelcht, nichts zu contribuirn, sondern dz gelldt zu unserer notturfft zugebrauchen. Item hetten die evangelische stennd nicht pure, sondern conditionaliter die contribution bewilligett10.
Braunschweig-Lüneburg: Bitte an den Ks., seinem erbieten loblich nachzusetzen. Dargegen sich die evangelische stenndt hinwieder mit der contribution der gestallt erzeigen wurden, das ihre Mt. damitt verhoffendtlich allergnedigst zufrieden sein würden.
Hessen-Kassel: c–Da es sich nur um eine vorantworttdes Ks. handelt, sollte man dessen weitere Resolution abwarten. Welche, da sie uber zuversicht solte außenbleiben, man ihrer Mt. alßdann desto bestendiger beantworten khönde–c. Und were ihres gn. fursten und herrn meinung, das man die gravamina solte urgiren d–und nichts do weniger ettliche monat bewilligen; mit dem anhangk, wo den gravaminibus nicht solte abgeholffen werden, das man die ubrige monat wolte einbehallten–d. Doch wolten sie gebetten habenn, dießer sachen nur noch 8 tag dilation zu geben; wolten sie sich fernern bescheidtß erholen11.
Hessen-Darmstadt: Idem.
Baden-Durlach [Ernst Friedrich]: Ut maiora.
Baden-Durlach [Georg Friedrich], Anhalt: Idem.
Wetterauer Gff.: Wie Magdeburg und Braunschweig-Wolfenbüttel: Dank an den Ks. für die Annahme der Gravamina und für sein Erbieten. Dieweill sich aber ihre Mt. nicht erclerten, wie balldt sie solchen gravaminibus wolenn abhelffen, unnd ich12 aber bevelcht, nebest andern stenden anzuhalten, das denselben noch uf dißem reichßtag abgeholffen wurde, hielt ichs darfur, das es alltzeitt besser were, ihrer Mt. rundt unter augen zu gehen unnd sich zuercleren, das man nichts zu contribuirn wuste, es were dan den gravaminibus zuvor abgeholffen13.Hat im FR die Türkensteuer stets nur mit dieser Bedingung befürwortet.
Regensburg namens der protestantischen Reichsstädte: Hetten der ksl. Mt. resolution dahin verstanden, das man solte in puncto contributionis verfharen, dargegen sie urbietig, den gravaminibus abzuhelffen. Derwegen dan ihre mainung, dz pari passu so wol in puncto contributionis verfharen alß auch umb abschaffung der gravaminum nachmals angehallten unnd, das solches noch bei wehrendem reichßtag gescheen möchte, gebetten werden sollte.
Da dies aber nicht der Standpunkt aller Städte ist, bringt auf Anregung des Gesandten der Wetterauer Gff. hin Lübeck (C. Schein) vor, es were der städte mainung, das sie sich durchauß mit dem brandenburgischen [und] wolffenbuttlischen voto verglichen habenn wolten.
Kurpfalz resümiert: Entnehmen den Voten, das man einhelliglich dahin gienge, das man sich erstlich gegen ihrer Mt. von wegen annhemung der gravaminum und erbietung bedancken solt, unnd furters zubittenn, denselben noch uf dißem reichßtag ein außschlag zu geben, sonnsten man die contribution nichtt erlegen khöndte; außgenommen, das die hessischen gebetten, das man ihnen ferner dilation hiertzu geben wolte. Nun wolt man gern damit einhalten, dieweill aber periculum in mora unnd man morgen oder ubermorgen in puncto contributionis wurde verfharen müssen, so verglichen sie sich mit den maioribus, das daruf so baldt zu replicirn unnd solcher replicae zuzusetzen, das man uf dießer seitten nicht pure, sonndern conditionaliter in puncto contributionis votirt hette, nemblich so fern der evangelischen stenden gravaminibus abgeholffen würde.
Kurpfalz will die Replik konzipieren und zur Beratung des Konzepts die nächste Sitzung einberufen.
B) Einzelunterredungen
Bedingte Bereitschaft Kursachsens zur Übergabe der eigenen Version der Gravamina.
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Pfgf. Philipp Ludwig lässt von Zöschlin antworten, das seine f. Gn. den sachen, allß die Gottes /