Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Unterrichtung Kurbrandenburgs und Brandenburg-Ansbachs über die Verhandlungen der ksl. Geheimen Räte mit den Magdeburger Gesandten um den Sessionsverzicht. Gemeinsame Wendung der Mitglieder des Hauses Brandenburg an die ksl. Räte ohne Einbeziehung anderer protestantischer Stände.

Einzelunterredungen

[1] /382’/ (Vormittag). Bekanntgabe der Magdeburgeran die Kurbrandenburger Gesandtenin deren Quartier1. Kanzler Meckbach informiert über die vorausgehende Verhandlung der ksl. Geheimen Räte mit ihnen, den Magdeburger Gesandten2, [um den Verzicht auf die Session].

[2] /384’/ (Nachmittag). Unterredung der Kurbrandenburger und Magdeburger Gesandtenmit den Räten Brandenburg-Ansbachsim Kurbrandenburger Quartier3. Unterrichtung der Ansbacher Gesandten über die Verhandlung der ksl. Geheimen Räte mit den Magdeburger Gesandten. Vorschlag Kurbrandenburgs und Magdeburgs, für kommenden Tag eine gemeinsame Audienz vor den ksl. Räten zu erbittena.

Brandenburg-Ansbach: Es ist zu bedencken, ob diß wergk fuhr die gemeine stende der religion vorwanten zu bringen oder ob sich derer daß hauß Brandenburgk fuhr sich ahnzunehmen hette. bNun erinnern sie sich, daß man gesehen habe, wie leicht unter den[evangelischen] stenden zwispaldt ervolgett ist und noch kunfftigk ervolgen mochte. Daß man sich zusamen thette und beysamen hieltte, wehre wol ein dingk, und die keiserlichen rethe ihn gemein beanttworttett hette. Und mochte man sich sonderlich auff die possession zihen und des[?] vor dem andern theil die schuldt auff die geistlichen–bund sonderlich denen von Saltzburgk legen, der mitt grosser ungestum und unglimpff auffgestanden. Und hetten die /385/ furstlichen magdeburgischen sich dem buchstaben nach ihres bevehlchs richten mussen; davon sey nicht zu weichen. Man soltte auch mitt dem kegentheil billich handeln, welche den auffstandt vorursachett.

Beschluss: Am Morgen des nächsten Tages werden sich Kurbrandenburg, Magdeburg und Brandenburg-Ansbach gemeinsam an die ksl. Geheimen Räte wenden. Noch am Abend dieses Tages soll man sich bei Mainz entschuldigen, daß man nicht zu rathe kommen konnte. Welchs auff zuvor geschehenes anzeigen also ervolgett ist.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 382’.
2
 Vgl. Nr. 323.
3
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 384’ f.
a
 erbitten] Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten an Mgf. Georg Friedrich vom 14. 7. (4. 7.) 1594 zusätzlich: Zudem die Frage, ob man die protestantischen Stände insgesamt unverzüglich einschalten soll (StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 473–483’, hier 482’ f. Or.).
b
–b Nun … geistlichen] Bericht der Brandenburg-Ansbacher vom 14. 7. (wie Anm. a, hier fol. 483 f.) deutlicher: /483/ Weil die zeit kurtz unnd der evangelischen stenndt meinung zum theil ungewiß, hielten wir, das allein die brandenburgischen dißmals zumal zu den ksl. rhäten gehen soltten unnd uff iren instructionen beharren, der sachen gerechtigkeit unnd deß gegentheils unfueg anmeldenund die Schuld auf die geistlichen Stände schieben. Später können die anderen evangelischen Stände eingeschaltet werden, weil die Sessionsfrage nicht allein das Haus Bandenburg betrifft, /483’/ sonndern ein gemeine sach were.