Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konsequenzen übermäßiger Vorteilgelder und mangelnder militärischer Disziplin in auswärtigen Kriegsdiensten für den aktuellen Türkenkrieg. Dennoch keine Spezifizierung der Besoldungen in der Reichskriegsordnung 1570, um den Zuzug von Söldnern zum Türkenkrieg nicht zu beeinträchtigen.

Beratung der Kommission am 4. 8. 1594.

Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 6. 8. (27. 7.) 15941.

/120’/ Am 4. 8. (25. 7.) Aufnahme der Beratung in der Kommission zur Revision der Söldnerbestallung in der Reichskriegsordnung2in Anwesenheit der dazu deputierten ksl. Kommissare3und der reichsständischen Verordneten4.

Die ksl. Kommissare proponieren5: Seit 1566 sind vil kriegs werbungen, sonnderlich ausserhalb des Reichs, erfolget, darinnen die vorteil6 /121/ unbillich gesteigert, nur das man leut hett aufreden7 können. Derwegen het man die muntz sortten wider dermassen hoch gesetzt unnd ubel bezahlt, das die kriegsleuth der grossen, ansehennlichen vorteil nichts zugeniessen gehabt. Dise hohe vorteil wolten sie in itziger ungerischen expedition auch haben unnd dargegen nit bedenncken, das sie itzt dem lieben vatterlannde et per consequens ihnen selbst mit dieneten, gewiße bezahlung unnd guete muntz hetten, die hohen vorteil auch im Reich nie breuchlich gewesen weren; vor eins.

Zum anndern were in solchen zügen, do ohn geldt kein regiment zu hallten gewesen, in disciplina militari vil unordnung unnd mißbrauch eingerissen, die in beßerung gebracht et sic ex malis moribus bonae leges sancirt8 werden musten.Zwar beabsichtigt der Ks. in keiner Weise, von der 1570 verabschiedeten Kriegsordnung abzuweichen. Weil diese aber in etlichen puncten unvolkommen unnd sonnderlich die monats besoldungen, alle vorteill-, nacht- oder anritt geldt in specie nicht exprimirete, die reutter mit dem jenigen, was ihre ksl. Mt. bißher verordnet, nicht allerdings zufriden sein wollten, sonndern sich hertzogk Franntz von Sachsen etc. expresse erclert hette, wann ihme vorm achtzehenden Augusti stylo novo /121’/ nicht neue bestallung aufgericht wurde, so wollte er lennger im felde nicht bleiben9, et sic periculum in mora were, auch dem Reich zum höchsten daran gelegen, das itzt in disen puncten eine gewißheit gemacht unnd dises Reichs tags abschiede inserirt wurde, unnd solches nicht allein des itzigen ungerischen kriegs halben, sonndern auch auf konnftige felle, die einen andern Reichs stanndt so wohl als itzt die ksl. Mt. betreffen unnd in manngel gewißer Reichs bestallung hart genugk trucken möchten,hat der Ks. in der Proposition und in der Replik zum 1. HA (Türkenhilfe) um den Rat der Reichsstände gebeten10. Ks. hat nunmehr dafür drei Extrakte11anfertigen lassen 1) für die Besoldung der deutschen Reiter mit schwerer Rüstung, 2) der Arkebusiere mit leichter Rüstung und 3) der deutschen Fußknechte. /121’ f./ Die ksl. Kommissare bitten um die Beratung dieser Vorlagen im Zusammenhang mit der Kriegsordnung 1570. Bezüglich der Besoldung der Obersten behält sich Ks. vor, direkt mit diesen verhandeln zu lassen.

/122/ Die Verordneten der Reichsstände treten zur gesonderten Beratung zusammen. Weil sie sehen, das die drey gefasten verzeichnusse dermaßen geschaffen, darauf schwerlich vorsuchte12 und guete kriegs leuth aufzubringen,antworten sie den ksl. Kommissaren, das die noch anwesende drey geistliche churfursten in meinung gestannden weren, es sollte itzo nicht weitter als von guter ordnung unnd policey im kriegswesen gerathschlagt werden.Die Verordneten sind bereit, über die Verbesserung einzelner Artikel der Kriegsordnung 1570 zu beraten, doch ist 1570 die specifica designatio der besoldungen, vorteil‑, nacht‑ oder anrit geldes […] aus reifem rath unnd hohen bedenckhen /122’/ den articulis nicht inserirt worden13. Darumb wohl in acht zunemen, ob sichs eben itzt, feruente bello, mit nutz oder gefahr wolte thun laßen. So were der Reichs stennde verordneten merers theils unwissendt, wie die itzigen reutter unnd knecht in Ungern von ihrer Mt. an vorteilen und besoldungen unterhallten wurden. Daher man leicht etwas schließen könt, dadurch sie offendirt unnd zu annderm nachdenncken verursacht. Damit aber ihre[r] Mt. rebus sic stantibus gar nicht gedienet sein wurde, sintemal die kriegs leuth wider ihren willen zu keinen kriegen oder unannemblichen bestallungen ratione libertatis germanicae zubinden. Unnd were hertzogk Franntzens etc. erclerunge wohl nachzudenncken.

Die Verordneten der geistlichen Kff. erklären für diese: Nachdem der RT dem Ks. die disposition unnd ordnung des ganntzen kriegs unnd dann die contribution mechtiglich heimgegeben unnd vortrauet14, das auch ire kfl. Gnn. diß geringere ihrer Mt. gleicher gestallt heimstellen wolten.Da auch die Verordneten der anderen Reichsstände keinen bevehl gehabt, /123/ etwas in der anno 70 verfasten bestallung unnd articuls briefe zuscherfen oder statuiren, so haben auch wir15 unnd sie alle es bey der dreyen geistlichen churfursten bedenncken verbleiben lassen unnd unns mit denselben allenthalben verglichen16.

Die ksl. Kommissare wollen dies dem Ks. referieren, geben aber zu bedenken, dass sie die beisorg trügen, ihre Mt. wurden nicht allerdings damit zufriden sein.

Anmerkungen

1
 HStA Dresden, GA Loc. 10203/1, fol. 111–125, hier 120’–123. Or.; präs. Sitzenroda, 10. 8. (31. 7.). Die Kurienprotokolle zeichnen die Beratung dieser Kommission nicht auf.
2
 Reichskriegsordnung 1570, Art. I-CXI (Reiterbestallung), Art. CXXXXII-CCXV (Bestallung der Fußknechte): Lanzinner, RTA RV 1570, Nr. 566, hier S. 1145- 1173, 1182–1197.
3
 Vgl. deren Bekanntgabe im KR am 2. 8. (Kursachsen, fol. 447’ f. [Nr. 43]): Gf. Ludwig von Löwenstein, H. Reichard Strein von Schwarzenau, Frh. Siegmund Friedrich von Herberstein, Landeshauptmann der Steiermark, Georg von Rödern, Hofkammerrat, Zacharias Geizkofler, Reichspfennigmeister, Johann Engelhofer, ksl. Hofsekretär. Gemäß dem Tagebuch des steiermärkischen Sekretärs Speidl trafen sich die ksl. Kommissare am Nachmittag des 2. 8. zu einer Vorberatung (Loserth, Tagebuch, 75).
4
 Vgl. für diese den Ansagezettel der Mainzer Kanzlei für den Reichserbmarschall: Berufen werden Kurtrier: Melchior von Eltz, Oberst, und Anton Cratz von Scharfenstein; Kurköln: Kaspar von Fürstenberg und Alexander Vöhlin; Kurpfalz: Fabian von Dohna; Kursachsen: Ludolf von Rössing; Kurbrandenburg: Gf. Wolfgang Ernst von Stolberg [sowie für Kurmainz: Hans Heinrich von Heusenstamm, Rat und Hofmarschall, Nikolaus Schenk von Schmittburg]. Als Verordnete des FR: Frh. Marquard von Königsegg, Heinrich vom Stein, Wolf von Erlach, Burkhard Stickel, Ludolf von Rössing [!]. Als Verordnete des SR: Städte Ulm [gemäß Loserth, Tagebuch, 75: Servatius Ehinger] und Straßburg [gemäß Loserth, Tagebuch, 75: Johann Philipp von Kettenheim] (StA Nürnberg, Hft. Pappenheim REMA Akten 144, unfol. Or.-Ansagezettel). Vgl. Benennung im KR am 2. 8. (Kursachsen, fol. 448–449 [Nr. 43]); im FR am 23. 7. (Österreich, fol. 63’–66’ [Nr. 83]); im SR am 16. 7. (Ulm, fol. 61’ [Nr. 124]). Für Kurbrandenburg war gemäß Bericht der Gesandten an den Kf. vom 4. 8. (25. 7.) neben von Stolberg auch Adam von Schlieben anwesend (GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 237–240’, hier 238’ f. Or.; präs. Driesen 13. 8. {3. 8.}).
5
 Gemäß dem Tagebuch Burkhard Stickels trug Gf. Ludwig von Löwenstein die Proposition vor (Kausler, Stickel’s Tagebuch, 382).
6
 = Vorteilgeld: Zulagen zum Sold.
7
 = anwerben.
8
 = sanktionieren, bestätigen.
9
 Vgl. zu den Differenzen um die Bestallung (Bestallungsurkunde für Hg. Franz II. von Sachsen-Lauenburg über 4000 gerüstete deutsche Reiter; Prag, 8. 11. 1593, korr. zu 17. 3. 1594: KA Wien, AFA 32, unfol. Kop.) Anm. 46 bei Nr. 1 sowie die Supplikation [Nr. 471] mit Hinweisen auf die unzureichende Bestallung.
10
 Vgl. Proposition [Nr. 1], fol. 36 f. [Alß dann auch … gesehen werde.]; Replik [Nr. 250], fol. 318’ f. [Es lassen ir ksl. Mt. … einverleibt werde.].
11
 Die Auszüge konnten nicht aufgefunden werden.
12
 = erfahrene.
13
 Ks. Maximilian II. lehnte 1570 in seiner Stellungnahme zum Konz. der Reichsstände für die Reichskriegsordnung die dort enthaltenen, konkreten Angaben zur Besoldung in der Reiterbestallung ab, weil sie vil zu hoch gesetzt unnd […] irer ksl. Mt. in dero kunigreichen unnd erblannden in vil weeg nachteilige einfurungen verursachen wurden(Lanzinner, RTA RV 1570, Nr. 336 S. 760 f., Zitat 760). Die Reichsstände akzeptierten dies in ihrer Antwort und gestanden zu, dass stattdessen nur N. gulden oder kreutzer zu setzen(ebd., Nr. 337 S. 762 f., Zitat 763).
14
 Vgl. Antwort der Reichsstände zum 1. HA [Nr. 249], fol. 497’ [Bezüglich der Anregung … zuverordnen würdett wissen.].
15
 = die kursächsischen Gesandten.
16
 Vgl. den Beschluss auch im Tagebuch des an der Beratung beteiligten Burkhard Stickel: Beschluss (dann keiner hat gern den Fuchs beißen und den Ungunst von Reitern und Knechten uff sich laden wollen): dieweil das Mehrertheils der Chur- und Fürsten-Abgesandten allberait hinweckh und das große Werckh, als die gantze Reichscontribution, Ihr Mt. vertrawt, warumb im wenigsten in Ihr Mt. ein Mißvertrawen sollt gesetzt werden, sollte solches wohl büllich in pleno, als alle Gesandten noch beisamen gewest, angebracht sein worden. Und haben uns also ausgeredt, daß Ihr Mt. mit unser Entschuldigung zuefriden und ein jeder seiner Gelegenheit nach hat mögen fortziehen(Kausler, Stickel’s Tagebuch, 382 f.).