Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Ausschluss der Verordneten des amtierenden protestantischen Aachener Rates von den RT-Verhandlungen. Exekution des ksl. Endurteils.

Ohne Datierung.

HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 368–369’ (Kop. Dorsv.:Ahn der röm. ksl. Mt. Reichs vicecantzlern und gehaimen rath, herrn Johan Wolff Freiman etc., achischer catholischer abgesandten dienstlich angeben und pittenn.) = Textvorlage.

/368/ An Freymon: Die mit dem Endurteil des Ks. vom 27. 8. 1593 verurteilten Bürgermeister und der Rat zu Aachen haben der Entscheidung und dem daraufhin erfolgten Exekutorialmandat bisher in keiner Weise Gehorsam geleistet, sondern vielmehr dagegen appelliert1. Auch hat der verurteilte Aachener Rat am 10. 5. 1594 Bonifaz Colyn zum Bürgermeister aufgeworfen2und ihn zusammen mit dem Rädelsführer Gerhard Men hierher nach Regensburg zum RT abgeordnet, wo sie sich öffentlich und insbesondere in der Mainzer Kanzlei3als bevollmächtigte Gesandte der Stadt Aachen ausgeben.

Da sie, die Unterzeichnenden, befürchten, dass die vermeintlichen Aachener Gesandten sich in die Verhandlungen des RT eindrängen und die Aachener Session im SR einnehmen wollen4, wenden sie sich, weil sie den Ks. derzeit noch nicht damit bemühen wollen, an ihn, Freymon, mit der Bitte, auf diese Machenschaften zu achten und daneben beim Ks. den Vollzug des Endurteils und des Exekutorialmandats zu veranlassen.

/368 f./ Schlussformel. /368’/ Unterzeichnet von Johann von Thenen, Vogtmeier zu Aachen, Wilhelm von Wilre, Schöffe, und Lic. Michael Klocker, bevollmächtigte Abgeordnete der katholischen Aachener Bürgermeister, Ratsmitglieder und Bürger an den Ks.

Anmerkungen

1
 Appellation gegen das Endurteil: Anm. 10 bei Nr. 380. Exekutorialmandat vom 6. 10. 1593: Anm. 2 bei Nr. 377.
2
 Vgl. Anm. 3 bei Nr. 376.
3
 Das Kurmainzer Akkreditierungsprotokoll (Kurmainz D) verzeichnet keinen Anmeldeversuch der Aachener Delegierten.
4
 Zur Teilnahme der Gesandten des amtierenden Rats am SR vgl. Nr. 376 mit Anm. 4.