Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Bitte, die Ausübung der CA in der Oberpfalz nicht zu beeinträchtigen.
Datum: Regensburg, 3. 8. (24. 7.) 1594.
NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/2, fol. 679–682’ (Kop. mit Datum 3. 8. {24. 7.} und Unterzeichnung) = Textvorlage. HStA Dresden, GA Loc. 9976/5, unfol. (Konz.1) = [B]. HStA München, K. blau 275/1, fol. 371–374 (Konzeptkop. mit Datum 29. 7. {19. 7.}. Die unterzeichnenden Stände sind mit leichten Abweichungen2 von anderer Hd. nachgetragen) = [C]. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Ww, fol. 951–954. (Kop. mit Datum 29. 7. {19. 7.}; ohne Unterzeichnung). StA Meiningen, GHA II Nr. 90, fol. 311–315 (Kop. mit Datum 3. 8. {24. 7.} und Unterzeichnung). NLA Hannover, Cal. Br. 11 Nr. 197, fol. 207–210’ (Kop. mit Datum 3. 8. {24. 7.} und Unterzeichnung).
Referiert bei Häberlin XVIII, 584–587. Vgl. Götz, Wirren, 227 f. mit Anm. 52.
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Daneben hat er, der Kf., sich selbst bei diesem RT zusammen mit anderen evangelischen Ständen beim Ks. darüber beklagt, dass die Untertanen von den Papisten wegen der Religion in ihren Gewissen bedrängt werden5. Sie bitten ihn deshalb, das Testament seines Vaters sowie die gegebene Zusage zu vollziehen und die Landstände gemäß dem Religionsfrieden bei der unbedrängten Ausübung ihrer Religion der wahren CA zu belassen.
Richten diese Interzession an ihn, weil sie vermuten, dass er von seinen Amtsträgern über die Umstände nicht korrekt informiert wurde, und wiederholen die Bitte um Anweisung an diese, die Ausübung der wahren CA zu gestatten und keine Prädikanten einzusetzen, die dieser nicht angehören.
Regensburg, 3. 8. (24. 7.) 1594. Unterzeichnet von Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg und Hg. Friedrich I. von Württemberg sowie den Gesandten Kursachsens, Kurbrandenburgs, der Pfgff. von Simmern und Veldenz, der Hgg. von Sachsen-Weimar und -Coburg, des Mgf. von Brandenburg-Ansbach, der Hgg. von Braunschweig-Grubenhagen, ‑Wolfenbüttel mit Calenberg und ‑Lüneburg, der Hgg. von Pommern-Stettin und -Wolgast sowie der Gft. Henneberg.