Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verschärfung von Strafen bei Verstößen gegen die RPO bezüglich geschenkter und ungeschenkter Handwerke. An die Reichsstände.

Memoriale einiger [nicht genannter] Reichsstände an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 24. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, ohne Unterzeichnung: Beklagen Verstöße gegen die RPO bei den geschenkten und ungeschenkten Handwerken zum Nachteil von Städten und Untertanen: Belästigungen von Handwerkern beim An- und Abzug, wechselseitige Verunglimpfungen und Injurien der Handwerker ohne Ursache und Beweise; Weigerung von Handwerksmeistern, Aufträge von Personen anzunehmen, die zuvor bei einem anderen Meister haben arbeiten lassen. Verstöße durch Zünfte, die Gesellen und Meister an fremde Orte beordern, ungerechtfertigt bestrafen und Gesellen verunglimpfen2. Zu beklagen sind Verstöße vor allem seitens vornehmer Stände im Obersächsischen Kreis sowie in Ländern des Kgr. Böhmen. Ersuchen deshalb die Reichsstände um die Bitte an den Ks., er möge die Strafen für die Übertretungen erhöhen durch die Verhängung der Leibesstrafe zumindest mit dem Staupenschlag3oder mittels anderer verschärfter Sanktionen und diese neue Ordnung nicht nur im Reich, sondern auch in seinen Erblanden durch Mandate publizieren.

Beratung im Supplikationsrat am 27. 7.4mit Beschluss der Resolution (dort gebilligt am 30. 7.5), die im RR am 1. 8.6als Dekret der Reichsstände gebilligt wurde (von diesen nicht kopiert)7: Befürwortung des Memoriales und Bitte an den Ks., er möge die Übertretungen durch öffentliche ksl. Edikte und Mandate mit der Verhängung von Leibesstrafen wie Staupenschlag im Reich und seinen Erblanden strenger sanktionieren und zudem den Reichsständen auftragen, die Verstöße künftig sorgfältiger zu ahnden. Dies soll /394/ umb mehrer volg unnd respects willenin den RAb aufgenommen werden.

KR am 13. 8.: Billigung der Aufnahme in den RAb. Redaktionsausschuss des RAb am 13. 8.: Verlesung und Billigung des Konz. für die Aufnahme in den RAb8. Billigung durch den Ks. in dessen Replik zur Anwendung der Reichshilfe im Zusammenhang mit dem 2. HA (Landfriede und Niederlande)9.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 299–302’. Kop. ohne Unterzeichnung. Daneben konnten nur 2 weitere Kopp. aus kfl. Überlieferung aufgefunden werden (evtl. angefertigt im Zusammenhang mit der Beratung im KR): HStA Dresden, GA Loc. 10203/6, fol. 69–70’. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 455–457’.
2
 Der Wortlaut des Memoriales wurde bis hierher weitgehend wörtlich in den RAb [Nr. 511], § 125, übernommen.
3
 Öffentliche, unehrenhafte Auspeitschung am Pranger (Grimm, Wörterbuch XVII, 1208 f.).
4
 HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 44 f.
5
 Ebd., fol. 51 (in allgemeiner Form für mehrere Supplikationen). Bestätigt im Dorsv. des Mainzer Konz. für das Dekret.
6
 Kurpfalz, fol. 220’; Kursachsen, fol. 447 (Verlesung), 447’ (Billigung).
7
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 393–394’. Konz. als Resolution des Supplikationsrats.
8
 Kursachsen, fol. 545 [Nr. 51]; ebd., fol. 551’–553 [Nr. 153]. Vgl. RAb [Nr. 511], §§ 125–127.
9
 Nr. 301, fol. 623’ f.