1. HA (Türkenhilfe): Bekanntgabe des Mehrheitsbeschlusses im KR an FR: Grundsätzliche Bewilligung einer Türkenhilfe auf Grundlage der Reichsmatrikel.
/59/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier, Köln, Sachsen mit Administrator Friedrich Wilhelm persönlich. Pfalz: von Dohna; Brandenburg: von Stolberg).
Mainz proponiert: /59 f./ Beim 1. HA (Türkenhilfe) beharren Trier und Köln auf der Erhebung der Steuer nach dem Gemeinen Pfennig, während die anderen Kff. die Reichsmatrikel zugrunde legen wollen. Fortsetzung der Verhandlungen zur Höhe der Hilfe oder aber, falls man Aufschub wünscht, mit der Zollsupplikation Pfgf. Philipp Ludwigs von Neuburg2.
Umfrage. Trier: /59’ f./ Kf. muss zur Türkenhilfe auf dem bisherigen Votum beharren. Da man die Verhandlungen ohne die vorherige Relation mit FR nicht fortsetzen kann, sollte diese zunächst vorgenommen werden. Bis dahin Beratung anderer Themen.
/60/ Köln: Entsprechend Trier.
/60’/ Pfalz: Entsprechend Trier und Köln: Referat vor FR.
Sachsen3: /60’ f./ Der Administrator bedauert die Notlage in Trier und Köln. Beide Kff. können /61/ vor ihre personen der ksl. Mt. solche noth und anliegen furbringen. Itzo sey man in denen terminis, ob man des churfursten raths schlußa der ksl. Mt. referiren oder einstellen und zuvorn solchen dem furstenrath vormelden, desselben bedencken in diesem ersten aricul der contribution vornehmen und alßdann die relation und correlation wie breuchlich geschehen solle. Seine f. Gn. haben ursach, warumb von den alten gebreuchen nicht abtzuweichen sein will. Derwegen solte dieser artickel itzo wiederumb furtzunehmen und zuerledigen[sein], sinthemal er der erste in der ksl. proposition und des turcken halben je lenger, je mehr gefahr zu gewartten ist. Und bitten seine f. Gn., die herrn wollen inen nicht zuwieder sein laßen, das bei disem artickel alß dem ordinaria via zubleiben.Trier und Köln können ihre Beschwerden dem Ks. selbst vorbringen. Man liege alhier mit /61’/ großen uncosten und unstatten. Solten die sachen allein mit incidentibus uffgehaltten werden, sey es beschwerlich.
Brandenburg: Am wichtigsten ist es, in der hauptsach zuvorfaren. Die gefar sey groß und die von Gott bißhero bescherte gelegenheit4 nicht zuvorseumen. Do die relation dem furstenrath solte vormeldet und von demselben zweiffelhafftig gemacht werden, würde von den maioribus schwerlich abtzuweichen sein und sich alßdann mit den relationen und correlationen vortziehen.Am Nachmittag Vorlage der Supplikation.
Mainz: Kf. hat vernommen, das etzliche /62/ vota dahin gerichtet, man solte des churfurstenraths bedenckenb dem furstenrathe referiren, etzliche aber, in der haubtsache fortzufaren und zu schließen. Seine kfl. Gn. wolten gerne, das dieser punct schleunig vorricht, damit die zeitt gewonnen würde, weil man mit großem unstatten alhier liege. Ob auch wohl seine kfl. Gn. am liebsten gesehen hette, das man eines bedenckens wehre, so soltte aber jedoch nicht unnötig sein, das man, c–was im churfursten rahte furgangen wehre–c, dem furstenrathe referirt und angemeldet hette.Falls FR bereits einen Beschluss gefasst hat, kann man die Korrelation vereinbaren, falls nicht, ist auf das baldige Referat zu drängen.
2. Umfrage der Kff. in der person.Beschluss: Es bleibet dabei, wie Maintz votiret.
/62 f./ Der Kf. von Mainz beauftragt seinen Kanzler, d–FR vorzubringen, /62’/ das man der hülff oder contribution halben und wie dieselbe antzustellen, mit inen zurehden hette–d,5.
Anschließend referiert der Mainzer Kanzler, der die Nachfrage im FR zusammen mit dem Mainzer Sekretär Kraich und dem Pfälzer Kanzler vorgenommen hat, im KR: Sind vom Salzburger Kanzler vor den Ausschuss des FR gebeten worden, haben dort die ihnen gebührende Session eingenommen und den Beschluss des KR referiert. /62’ f./ Antwort des Ausschusses des FR: Die Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) im Ausschuss ist noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall ist, werden sie sich im Anschluss an das Referat vor dem Plenum des FR an KR wenden.
/63/ Der Salzburger Kanzler habe zuwißen begehret, e–welchergestaltt dieser artickel im kfl. collegio beratschlagett–e. Darauff ime vormeldett worden, das die contribution oder hulffs leistung zuthuen sein und durch was mittel dieselbige geschehen solle.