Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Würzburg, StA, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 647’, 652’ (lat./dt. Reinschr. mit Randvermm., die den Inhalt kennzeichnen).

[1.] /647’/ [21.4.] Der Ebf. beantragte, Personen für seine Begleitung zum Wormser Reichstag abzuordnen. Das Domkapitel genehmigte die Auswahl ihm genehmer Domherren durch den Ebf. selbst.

/652’/ [25.5.] Auf Wunsch der Kff. von Trier und Sachsen wurde gemäß einhelligem Beschluss dem Domherrn Dietrich Zobel für die Verhandlungen zwischen dem Klerus und der Stadt Worms ein einmonatiger Urlaub gewährt. [...].

Der Mainzer Viztum1informierte den Schulmeister [Lorenz Truchseß von Pommersfelden] über den Wunsch des Ebf., ihm für den Besuch des Reichstages und für andere wichtige Angelegenheiten in Worms Vertreter des Domkapitels beizuordnen. Die vom Domkapitel daraufhin benannten Herren, der Schulmeister, [Ulrich von] Schechingen und Zobel, sollen am 28. Mai (lune post dominicam pentecostes) aufbrechen.2

Anmerkungen

1
 = Emmerich von Carben (Schrohe, Stadt, S. 36).
2
 Bezüglich der Finanzierung des Reichstagsbesuchs verlautet im Domkapitelprotokoll nichts. Möglicherweise war dieses Problem bereits mit der Aufnahme von 2000 fl.rh.– die gleiche Summe hatte Ebf. Jakob von Liebenstein für den Konstanzer RT 1507 beantragt (Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 54, S. 175) – bei Gf. Hermann von Henneberg am 26.3.1509 gelöst worden (Kop. St. Martinsburg/Mainz, montag nach dem sontag judica; StA Würzburg, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Nr. 24, fol. 110–110’. Regest: Mötsch, Regesten Henneberg II, Nr. 2353, S. 1033). Weitere 2000 fl.rh. nahm der Ebf. mit Zustimmung des Domkapitels am folgenden Tag bei Gf. Reinhard von Hanau auf (Kop., dinstag nach dem sontag judica; StA Würzburg, ebd., fol. 112–113’; 114–115’). Darlehen von jeweils 1000 fl. gewährten die Städte Augsburg und Heilbronn, Nürnberg gab 2000 fl. (jew. Kop., dinstag nach dem sontag judica; ebd., fol. 168; 169–169’; 170–170’). Mit dem Geld könnte allerdings auch eine im Dez. 1508 noch verweigerte Anleihe für den Ks. bestritten worden sein. Vgl. Chalopek, Kaiser, S. 81f.