Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Angelegenheiten von Angehörigen des Hst. Straßburg (Vollstreckung des Urteils gegen N. Sinderhausen, Anspruch Gf. Philipps von Solms auf eine Pfründe); [2.] Verhandlungen des Reichstages, Vorbereitungen für den Venezianerkrieg; [3.] Verhandlungen mit Kurpfalz.

Straßburg, AD, G 599, unfol. (eigh. Or., zinstag nach dem phingstag).

[1.] Wilhelm etc. Unsern ftl. gruß zuvorn, lieber kanzler. Uf heut datum umb sechs am abent ist der Phaffenlapp1 und der rebmeister alheer komen und unß eur schrieft2 uberantwort, darin wir anfenglich vernomen, das dem Sinderhausen syn recht geschehen ist. Wolle Got der selen gnediglichen verzigen und barmherzikeit mitteilen. Und als ir unß auch geschrieben des von Solms halben, do ist unser begern, ir wellet bei euch ym ein dankbrieve machen, auch derneben ym müntlich dank sagen von unser wegen. Und der praesentacion halben hait es die gestalt, als wir verschienen jars zu Koln uf der election [Ebf. Philipps] gewesen und ym ufherzihen gen Menz komen, ward unß doselbe geschrieben durch Herman Weisen, des [Gf. Philipp] von Solms amptman [zu Lich], das wir mit dem posessori wolten verschaffen abzusten und die presentatz wider heraußgeben. Also schickten wir noch [h]er Claissen3, der possessor ist, und hielten ym die schrieft fure. Also sagt er, wir solten keinen zweifel haben, er wolt unß nit in spott furen gegen dem graven; wo er nit mit gute kunte erlangen, wolte er unser zusage nachkomen. Demselben nach bevalen wir her Johan Spechten, tumhern zu Menz, das er Herman Weisen, des von Solms amptman, zu ym neme und versucht, ob er in der güte mocht wege finden zwischen her Clausen und des von Solms schrieber, den syn sune noch ein kind ist, das er kein beneficium curatum4 haben mag. Do stünde die gutlich handlung daruf, das her Clauß solt in possessione blieben, biß der jung abilis wurde. Was aber gehandelt, ist unß verborgen. Aber wie dem allen, so wollen wir her Clausen schreiben, wo er in fruntschaft ader der gute nit finden mag, daß er die presentation wider heraußgeben soll. Darumb wolt unß deßhalbe gegen dem graven entschuldigen, das wir nit anders gewiß sye, seyen der sachen zufriden etc.

[2.] Zum andern haben wir vermerkt die handlung, so uf dem rychstag gehandelt wird. Und gevelt unß gar nichs, soviel wir der noch vermerken. Got gebe das male yr rait. Und sehet zu, das eur ratschlag so heymlich bleiben wie zu Kostenz. Do wist man uf dem mark bass darvon zu reden dan im rait. Wir haben auch die nue zeitung [Nr. 399], so margrave Casimirus mit andern von wegen ksl. Mt. vernomen und befinden, das der Kg. von Frankrich triumphirt und wir armen Duetschen ganz und gar verloschen syn. Die im Sunkaue schicken ksl. Mt. VC zu fuß und funfzig zu roß5 und ist her Wilhelm von Roperstein houptman. Sunst horen wir von keiner rustung in diesem lande. So soll grave Wolf von Furstenberg IC pherde haben, deßgleichen unser gevatter [Gf. Reinhard] von Bitsche. Aber ir keiner will reiten, sye sein dan des solts gewisser, dan sie noch sind. Darumb will unß bedunken, eß sye ein cleine hilf zu einer grossen krankheit und ir mogt uch uf dem Reichs tag nyme so sere furdern, ob durch das Reich ksl. Mt. zugesagt wurd ein hilf, das sie ym dieß jar erschießlich syn mag etc.

[3.] Er hat die von ihm mitgeteilten Ergebnisse seiner Verhandlungen mit Pfalz unverzüglich dem Domkapitel übermittelt und beantragt, den Schiedsgerichtsvertrag anzunehmen. Die Antwort des Domkapitels bezüglich des Vertrags und des Gelds ging ihm erst am 27. Mai (heiligen phigsttag)zu, wie er, Sigrist, dem beigelegten Schriftstück Dr. Eitelhans [Rechburgers] entnehmen kann. Wäre diese Antwort früher erfolgt, hätte er ihm seine eigene Meinung dazu längst eröffnet. Er befürwortet die Ratifizierung des Vertrags. Das von Pfalz als Tagungsort favorisierte Hagenau findet seine Zustimmung, wenngleich Maursmünster (Morßmünster)günstiger gelegen wäre. Welchen der beiden Orte die pfälzische Seite letztlich vorzieht, er ist auf jeden Fall damit einverstanden. Bekundet seine Irritation darüber, was der Offizial6seinetwegen und wegen des Vikars7über das Geld schreibt. Es wäre nachteilig, eine Zahlung von jährlich nur 100 fl. zu akzeptieren, gleichzeitig jedoch 2000 fl. verzinsen zu müssen. Eine Ablehnung des Angebots könnte jedoch dazu führen, überhaupt nichts zu bekommen. Überlässt es ihm, Sigrist, in dieser Frage die Interessen des Hochstifts nach eigenem Dafürhalten wahrzunehmen.

Anmerkungen

1
 Sehr wahrscheinlich ist Thièbaut/Diebold Pfaffenlapp gemeint. In Frage käme auch Jakob Pfaffenlapp.
2
 Liegt nicht vor.
3
 Keine Identifizierung möglich.
4
 = mit der Pflicht zur Seelsorge verbundene Pfründe.
5
 Entsprechender Beschluss des im April/Mai 1509 in Ensisheim versammelten vorderösterreichischen Landtags (Bischoff, Gouvernés, S. 114; Speck, Landstände II, S. 779f.).
6
 Es handelt sich um Dr. Jakob Han, Kanoniker zu St. Stephan, der von 1501 bis zu seinem Tod 1510 das Amt des Straßburger Offizials bekleidete und bis 1509 zugleich als Generalvikar der Straßburger Kirche fungiert hatte (Rapp, Réformes, S. 496; Klapp, Äbtissinnenamt, S. 542).
7
 Eitelhans Rechburger (zu ihm Rapp, Réformes, S. 496f.) hatte Han offensichtlich bereits als Domvikar abgelöst.