Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Vorläufige Befreiung der Stadt Augsburg vom Kammerzieler.

Augsburg, StdA, Lit. 1509, Fasz.: Von der Leiter, 1509, unfol. (Kop., freytag nach Severi).

Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg haben ihm gemäß beiliegender Abschrift geschrieben.1Dieweil nu (wie ir schreiben anzeigt) die warheit, das durch der von Augspurg botschaft an uns, auch andere churfursten, fursten und stende des Reichs uf dem nechstgehalten tag zu Worms solicher tausent gulden halb ansuchens beschehen und durch gemeyne stende, dabey wir selbs gewest, zusagung beschehen, das den von Augsburg ire ufgelegte anzale, so sie zu erhaltung des camergerichts geben, an denselbigen tausent gulden abgezogen werden soll, darumb und dweyl solich tausent gulden den stenden des Reichs gutlich und williglich, wie dir, graf Adolfen, noch indechtig [= im Gedächtnis] sein mag, gelichen, so ist billich, das solichs also geschehe und darumb unser begere, ir wollet solichen abzug tun und bey dem fiscal verfugen und daran sein, gegen den berurten von Augsburg derhalb nichts furzunemen, als wir nit zweifeln, ir selbs billich sein ermessen werdet.2

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor. Laut Quittung des RKG hatte der Augsburger Anwalt Dr. Johann Rehlinger die zweite Tranche des Kammerzielers nur unter Protest eingezahlt und sich dabei auf einen Beschluss des Konstanzer RT bezüglich einer von Augsburg geltend gemachten Schuld in Höhe von 1000 fl. berufen (Kop. Regensburg, 22.11.1508; StdA Augsburg, Lit. 1508, Fasz. Stadt, Jan.-Dez., unfol.). Zu diesem Beschluss findet sich in Heil, RTA-MR IX, kein Hinweis.
2
 Mit Schreiben vom gleichen Tag informierte Ebf. Uriel die Stadt Augsburg darüber, dass er sich aufgrund ihres Schreibens wunschgemäß an das RKG gewandt habe, und bekundete seine Zuversicht, dass ihrem Antrag stattgegeben würde (Or. m. S., St. Martinsburg/Mainz, freytags nach Severi; StdA Augsburg, Lit. 1509, Fasz. Januar, unfol. Das bei Böhm, Reichsstadt, S. 60 Anm. 209, zitierte Schreiben ist dort irrtümlich auf den 8.2. datiert und in einen falschen inhaltlichen Zusammenhang gebracht.). Laut einer auf dem Augsburger RT von 1518 vorgelegten Abrechnung über die Einzahlungen der vergangenen elf Jahre hatte das RKG in die Verrechnung des Augsburger Anteils am Kammerzieler mit dieser Schuld eingewilligt (Kop.; HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 315, Fasz. 2, fol. 2–26, hier 23).