Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Umsetzung des Vertrags von Cambrai durch den Ks., Verhandlungen mit österreichischen Landständen.

Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 23–26’ (Or., Postverm.: Ad ma[nus proprias].).

Druck: Chmel, Urkunden Maximilians I., Nr. CCXXXIII, S. 314–317.

Er, der Ks., hat ihm kürzlich schriftlich seine Absichten im Zusammenhang mit Frankreich und insbesondere mit Hinblick auf den gegen Venedig gerichteten Geheimvertrag [von Cambrai] dargelegt. Der Vertrag ist für den Ks. und seine Erblande von großer Bedeutung. Für eine begründete Stellungnahme von seiner Seite hat er mit einigen Regimentsräten über diejenigen Artikel beraten, die Tirol und die übrigen Erblande betreffen: Er, der Ks., beabsichtigt, für den 15. oder 22. April (sontag quasimodogeniti/sontag misericordia Domini)einen Tiroler Landtag nach Brixen einzuberufen, um dort eine viermonatige Hilfe von 200 Reitern und 6000 Fußsoldaten zu beantragen. Dies erscheint angesichts der hohen Belastung des Landes im letzten Krieg nicht ratsam. Sollten die Landstände den Eindruck gewinnen, dass der Ks. den Krieg nur mit erbländischen Truppen und seinem eigenen Gefolge führen will, werden sie seinen Antrag zweifellos zurückweisen. Denn angesichts der unmittelbaren Nachbarschaft zu Venedig wären große Schäden zu befürchten. Falls jedoch der Wormser Reichstag ihm eine Reichshilfe bewilligt, der frz. Kg. die Venezianer angreift und auch der Kg. von Aragon und der Papst gegen sie vorgehen, wenn außerdem das vom Ks. angekündigte päpstliche Breve und der Bannbrief gegen Venedig ausgehen, werden die Landstände zweifellos zur Vergeltung für das Vorgehen der Venezianer im letzten Krieg und für die Ehre und Wohlfahrt des Ks. und der Erblande eine Hilfe bewilligen.1[Überlegungen bezüglich der Finanzierung und Anwerbung eidgenössischer Söldner sowie einer Reitertruppe]. Die für den 15. April (sontag quasimodogeniti)zum vorderösterreichischen Landtag nach Ensisheim beorderten Räte konnten wegen des kurzfristigen Termins vorher nicht über Ostern zu ihm nach Worms reisen.2Übersendet seinen Entwurf für ihre Instruktion3zu Verhandlungen über eine Kriegshilfe. Sie sollte den Räten so rasch wie möglich nach Ensisheim nachgeschickt werden, damit sie ihnen spätestens in vierzehn Tagen für die Verhandlungen zur Verfügung steht.

Anmerkungen

1
 Vermutlich hauptsächlich aufgrund dieser Stellungnahme Liechtensteins wurde der geplante Landtag abgesagt (Wenko, Kaiser, S. 142).
2
 Zyprian von Serntein hatte Liechtenstein am 3.4. geschrieben, dass der Ks. die zum Landtag nach Ensisheim verordneten Räte zuerst zu sich nach Worms berufen wollte. Da er aber selbst nicht rechtzeitig dort eintreffen würde, wurde davon abgesehen (Konz. mit ex.-Verm., Duisburg; HHStA Wien, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 13–15’, hier 15–15’. Druck: Moser, Kanzlei II, S. 95–101, hier 101; Kraus, Briefwechsel, S. 120–125, hier 125. Bei Wiesflecker-Friedhuber, Quellen, Nr. 50, S. 172–175, ist diese Passage weggelassen.). Vgl. zum Landtag in Ensisheim Bischoff, Gouvernés, S. 114; Speck, Landstände II, S. 779; Wenko, Kaiser, S. 145; Mader, Liechtenstein, S. 129.
3
 Liegt nicht vor.