Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Fortführung der Verhandlungen mit der ksl. Kommission durch eine Abordnung des SR. Ablehnung von Hauptverhandlungen zur Städtekorrespondenz.
/71’/ Städterata[nur protestantische Städte: Regensburg, Straßburg, Ulm, Worms, Nördlingen, Lübeck, Memmingen, Speyer, Frankfurt, Hagenau, Colmar1].
Referatbder gestrigen Verhandlungen mit der ksl. Kommission zum Streit um die Teilnahme Augsburgs am SR: Vorschlag der Kommissare, eine Abordnung des SR für die weiteren Unterredungen mit ihnen zu benennen.
c–Und ob nun wol auß allen actionibus augenscheinlich zuspürn, das allein der unglimpff von Augspurg den stötten zugeschoben unndt /72/ immediate in dieselben getrungen werden undt darumb umb sovil desto mehr den stötten gebürn welle, das publicum zu respectiren, hertz und gemüet zusamen zu setzen und zu sehen, wie sie[!] die vor vil jaren von iren vorfordern loblich angefangene und biß dahero continuierte correspondentz undurchlöchert erhallten werden möchte und sich in kain vernere handlung einzulassen sein sollte–c, d–so haben doch die stött durchauß dahin geschlossen–d, das, die zugemuottete zuordnung den herrn commissariis zuverwaigern, nit gebürn, sonder der ksl. Mt. zu aller underthenigsten ehren denselben hierinn zu willfahrn, doch der gestallt, das den verordneten ein sonderlicher bevelch und instruction, wieferrn sie sich einlassen, gegeben werden sollt: Nämblich das sie sich im haubt werckh2 gar nicht, weder in petitorio noch possessorio, einlassen, sonder allain der reconciliation halben und sovil sich informations weiß zu berichten gebürn wollt, einlassen sollten.
In die Abordnung für die weiteren Verhandlungen mit der ksl. Kommission werden berufen: Straßburg, Speyer, Ulm und Nördlingen sowie Nürnberg, falls die Gesandten bis morgen zum RT zurückkommen3. /72 f./ Den Mitgliedern wird aufgetragen, eine Instruktion zu formulieren und im SR vorzutragen.
Die benannten Städte bleiben nach dem Ende der Sitzung versammelt und beraten zur Instruktion. /72’/ Beschluss: Da man nicht weiß, wie und mit welcher Problematik die Kommissare die Verhandlungen fortführen, wird keine Instruktion formuliert, sondern vereinbart: Falls die Kommissare uff die haubt handlung tringen wurden, die argumenta zu reassumiern, abzulainen, und da Augspurg ursach irer absönderung furwenden wurden, die sach ab ovo zuerzöhlen, ableinung zuthun und zu bitten, mit der haubtsach irer, der stett, zuverschonen etc.