Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Übereinkunft im RR zur Replik des Ks. beim 2. HA (Landfriede und Niederlande). Vorschläge für die Besetzung der Gesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg. Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem 3. HA (Reichsjustiz): Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Kurmainz als Partei beteiligt ist. Schlussschrift des Ks. zum 3.–6. HA (Reichsjustiz, Reichsmünzwesen, Reichsmatrikel, Session). Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Gegendarstellung der Reichsstädte an KR und FR zum Bericht der ksl. Kommissare.

/97/ (Vormittag) /97’ f./ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 472’–474. Zusätzlich:] Der im RR verlesenen Replik des Ks. zum 3.–6. HA liegt die Eingabe des SR gegen die Restriktion bei Pfändungen und Arrestierungen [3. HA, Reichsjustiz] bei1.

/98/ Städterat. Da FR zuvor im RR bei der Benennung der Mitglieder für die Vermittlungsgesandtschaften im niederländischen Krieg auch Städte vorgeschlagen und diesen damit in ire whal gegriffenhat, wird beschlossen, der fürsten nomination nicht ungeandet zulassen, sonder dieselbig bey der meintzischen cantzlei zu widersprechen und zubitten, die zwo von den stetten nominierte zu der niderlendischen pacifications handlung einzuzeichnen.

Straßburg und Regensburg bringen dies dem Mainzer Kanzler vor. Dieser erklärta, es habe jeder Kurie frey gestanden, absque alterius praeiudicio eintweder in die andere rhät zugreiffen oder besonders zu deputieren. Welchs den stetten zuthun auch frey gestanden were.

Und dieweil es auß /98’/ mißverstandt fürgangen, hat mann es darbey bewenden lassen.

(Nachmittag) Städterat[Regensburg, Straßburg, Nürnberg, Worms, Ulm, Speyer, Memmingen, Frankfurt, Hagenau, Colmar2].

Da am Morgen dieses Tages der Bericht der ksl. Kommissare zu ihren Verhandlungen im Konflikt um die Augsburger Teilnahme am SR3diktiert worden istbund man diesem entnimmt, dz von den ksl. commissarien nit alles, was gehandlet, fideliter referiert, wird beraten, wie SR reagieren soll.

Beschlussc: Dieweil man auß der handlung sovil spürte, dz die ksl. Mt. mit starckhen praeiudiciis eingenommen und sich nit wol gebüren wolle, die commissarien, allß ob sie nit fideliter referiert, anzuziehen, ein schrifft uffs glimpfigst an den chur- und fürsten rhat zu stellen und mit derselben der stett prothocoll zuübergeben und nachmalls zubitten, die handlung uf ein andere zeit zuverschieben.

/98’ f./ Ulm wird beauftragt, die Eingabe zu konzipieren.

Anmerkungen

1
 Replik des Ks.: Nr. 260. Eingabe des SR: Nr. 305.
a
 Dieser erklärt] Nürnberg (fol. 158) differenzierter: Nachfolgender Vortrag der Erklärung durch Regensburg und Straßburg im SR.
2
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 407–408’.
3
 Nr. 369. Vgl. dazu in Nürnberg (fol. 158’) als Randvermerk: Die im Bericht erwähnte Beilage Nr. 2 hat der Mainzer Kanzler auf die Ulmer Anfrage hin nicht heraußgeben wollen, sonder sich vernemen lassen, daß solche in gehaim gehalten werden must.
b
 ist] Nürnberg (fol. 158’) zusätzlich: und ebenso das zugehörige Dekret des Ks. [Nr. 368], das im SR zusammen mit dem Bericht verlesen wird.
c
 Beschluss] Speyer A (fol. 407–409) differenzierter: Beschlussfassung in 2 Umfragen. Straßburg regt an, KR und FR um einen Aufschub zu bitten, Ulm und Nürnberg legen die Fehler im Bericht der ksl. Kommissare offen und drängen auf eine Richtigstellung durch SR, die in 2. Umfrage beschlossen wird.