Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Übereinkunft im RR zur Replik des Ks. beim 2. HA (Landfriede und Niederlande). Vorschläge für die Besetzung der Gesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg. Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem 3. HA (Reichsjustiz): Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Kurmainz als Partei beteiligt ist. Schlussschrift des Ks. zum 3.–6. HA (Reichsjustiz, Reichsmünzwesen, Reichsmatrikel, Session). Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Gegendarstellung der Reichsstädte an KR und FR zum Bericht der ksl. Kommissare.
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Straßburg und Regensburg bringen dies dem Mainzer Kanzler vor. Dieser erklärta, es habe jeder Kurie frey gestanden, absque alterius praeiudicio eintweder in die andere rhät zugreiffen oder besonders zu deputieren. Welchs den stetten zuthun auch frey gestanden were.
Und dieweil es auß /
(Nachmittag) Städterat[Regensburg, Straßburg, Nürnberg, Worms, Ulm, Speyer, Memmingen, Frankfurt, Hagenau, Colmar2].
Da am Morgen dieses Tages der Bericht der ksl. Kommissare zu ihren Verhandlungen im Konflikt um die Augsburger Teilnahme am SR3diktiert worden istbund man diesem entnimmt, dz von den ksl. commissarien nit alles, was gehandlet, fideliter referiert, wird beraten, wie SR reagieren soll.
Beschlussc: Dieweil man auß der handlung sovil spürte, dz die ksl. Mt. mit starckhen praeiudiciis eingenommen und sich nit wol gebüren wolle, die commissarien, allß ob sie nit fideliter referiert, anzuziehen, ein schrifft uffs glimpfigst an den chur- und fürsten rhat zu stellen und mit derselben der stett prothocoll zuübergeben und nachmalls zubitten, die handlung uf ein andere zeit zuverschieben.
/98’ f./ Ulm wird beauftragt, die Eingabe zu konzipieren.