Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Kurmainz, unfol.
Aufschub der Verhandlungsaufnahme im Ausschuss durch KR.
(Vormittag) Redaktionsausschuss für den RA b (Freymon und von Hornstein als ksl. Kommissare, kfl. Rätea, Verordnete von FR und SR).
[Noch vor der Verhandlungsaufnahmebim Ausschuss getrennte Beratung des KR1,c]. Sodann teilen Mainz und Pfalz für KR dem Redaktionsausschuss mit, daß ettliche ursachen fürgefallen, warumb man yetzo zu verlesung des abschiedts nitt kommen könte. Soltten also gedultt haben. Wöltte man ehister gelegenheitt widerumb zusammen kommen und inen darzu ansagen lassen.
Anmerkungen
b
vor der Verhandlungsaufnahme] Kurpfalz (fol. 245’) zusätzlich und differenzierter: Die Kurpfälzer Gesandten haben der sofortigen Verlesung des Konz. für den RAb im Redaktionsausschuss alß dem herkhommen zuwider widersprochen unnd darfür gehalten, es solle solcher abschiedt zuvorderst wie alles anndere im churfursten rhat abgelesen werden. Haben auch nicht zu den anndern in des fürstenrhats saal zu abhörung des abschieds gehen wöllen, sonnder uber ein gute weil die kfl. trierische, colnische, sachsische und brandenburgische gesandten zu sich in die kfl. rhats stub erfordertt, ihnen zu gemüth geführt, dz dises dem alten gebrauch fast ungemeß, und da man doch sonsten alle decreta, relationes und annders zuvorderst im churfursten rhat zum zweiten mal ablese, ehe mans in fursten rhat bringe, were es vil mehr mit dem abschied zuthun, dieweil solches ein lex perpetuum sein soll, damit man sich billich nicht soll uberrumplen lassen. Were auch / 246/ eines jeden notturfft, sein meinung dabei besonders anzuzeigen, welches sich in gegenwartt der ksl. commissarien nicht wol schickhen wölle, und der churfursten praeeminentz billich in acht zunemmen etc.
1
Vgl. Kursachsen, fol. 500’–513’ [Nr. 49]. Vgl. zur abgebrochenen Ausschusssitzung auch den Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 18. 8. (8. 8.) 1594: Das Konz. des RAb sollte um 7 Uhr im Redaktionsausschuss verlesen werden. Als ksl. Kommissare waren der Geheime Rat J. C. von Hornstein, Freymon und Hannewald anwesend. Da aber die Kurpfälzer Gesandten einwandten, dass das Konz. / 163/ abgesonndert der kayserlichen commissarien unnd des fursten- unnd stette raths ausschus erstlich im dem churfursten rath allein abgelesen, berathschlagt unnd verglichen werden muste, sich auch ausdruckhlich ercleret, do solches nicht geschehe, / 163’/ das sie bey verlesung und berathschlagung bemeltes abschiedes nicht sein, sonndern vom rathaus hinab gehen wollten,versammelte sich zunächst KR zur Beratung des Konz. (HStA Dresden, GA Loc. 10203/1, fol. 163–182’, hier 163 f. Or.).
c
KR] Hessen (unfol.) zusätzlich: Inzwischen bleibt der Ausschuss versammelt und wartet lange auf die Mitglieder des KR. Währenddessen wird ad partembekannt, im KR gebe es Differenzen wegen der Forderung, den RAb vor der Vorlage im Ausschuss zunächst dort zu verlesen und zu billigen. Darob auch die pfaltzische gar hart gehaltenn und darvon nicht abweichenn wollen. Da man nun biß nach 9 hora auffgewarttet und die ksl. commißarien also sitzen laßen, ist endtlich der meintzische unnd der pfaltzische hinein kommenn […].