Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Spätere Absprache aller Unterzeichner des Heilbronner Abschieds. Einbeziehung weiterer Stände in die Beratung der Gravamina.

EinzelUnterredungen

/634/ (Nachmittag). Unterredung der Württembergermit den Kurpfälzer Gesandtenin deren Quartier, einberufen von Letzteren1. /634–635/ Die Kurpfälzer Räte weisen unter Berufung auf den Heilbronner Abschied auf die vorbereitenden Beratungen in Regensburg für die Vorlage der Gravamina hin. Die Gesandten Pfalz-Zweibrückens und Baden-Durlachs haben dazu erklärt, zunächst die Ankunft der Verordneten Brandenburg-Ansbachs abzuwarten2.

/635 f./ Erklärung der Württemberger Gesandten: Sind im Vollzug des Heilbronner Abschieds vorzeitig nach Regensburg abgeordnet worden. Da der Abschied aber besagt, in die Verhandlungen weitere, in Heilbronn nicht anwesende Stände einzubeziehen, ist deren Ankunft abzuwarten. Hg. Friedrich I. hat seither /635’/ nit allein für gahr rathsam, sonder auch für sehr nottwendig befunden, daß über bewuste im Reich fürlauffende gravamina mit gemeinem zuthun aller chur- und fürsten, so vom pabstumb abgetretten, möchten geclagt werden; in bedenckhung, daß sonsten durch etlich wenig nit vil würdt zuerlangen sein etc. Hg. ist bereit, dem Heilbronner Abschied vermög dabey gehaltenen prothocolls würckhlich nachzukhommen.

Kurpfalz: Auch sie befürworten, dass alle ständt, so vom pabstumb abgetretten, zusamen stehn möchten.Erwarten selbst noch weitere Gesandte und sind beauftragt, mit uns gutte correspondentz /636/ zuhalten.Nachfrage, ob Hg. Friedrich zwischenzeitlich mit anderen Ständen wegen des Anschlusses an die Heilbronner Vereinbarung verhandelt hat.

Württemberg: Sind ebenfalls beauftragt, gutte correspondentzzu halten. Hg. Friedrich hat mit etlichen gehandelt, sich auch gemeiner Reichs gravaminum anzunemmen, aber von denselben noch khein endtliche antwurt erlangdt3.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich vom 1. 5. (21. 4.) 1594: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 634–638’. Or.; präs. Stuttgart, 8. 5. (28. 4.).
2
 Vgl. Nr. 154. Heilbronner Abschied: Einleitung, Kap. 3.2.2 mit Anm. 232.
3
 Kommentar der Württemberger Gesandten zu dieser Erklärung (wie Anm. 1): /636’/ Obwohl der Hg. mit keinem Stand außer mit Pfalz-Neuburg zu den Gravamina verhandelt hat, haben sie dies nicht vorgebracht, sondern nur die unvergriffliche general anzeig thon wöllen.Befürchten, dass Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach und Baden-Durlach für den Fall, dass sich keine weiteren Stände der Heilbronner Vereinbarung anschließen, hart in unß dahin tringen werden wöllen, daß wir auch in gravaminibus, die religion betreffendt, so sie doch mehr für politische puncten anziehen werden, (krafft hailbronnischen /637/ abschiedts) mit und neben inen für einen man zu stehen schuldig. Derwegen wir dan hierinnen nit wenig ängstig seyen.