Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) EinzelUnterredungen

Strittiger Beratungsmodus der Religionsgravamina. Bitte Magdeburgs um Unterstützung der Sessionsbestrebungen.

[1] /291/ Unterredung der Pfalz-Neuburgermit den kursächsischen Gesandten1. Letztere verweisen darauf, dass sie trotz der zwischenzeitlichen Gespräche mit Kurpfalz und Kurbrandenburg2nicht wissen, was für gravamina vonn den stenden geklagt werden, unnd sey zuvor imm Reich nicht herkommen, das solcher hochwichtiger sachen halb, welche die religion betreffen, nur ettliche geringere stenndt zusammen kommen, sonnder mann hab zuvorderst ann die churfürsten ein solches gelangen lassen.Gegen diesen Grundsatz verstoßen die Versammlungen in Speyer und Heilbronn3. Zudem kann Kursachsen bei den Religionsgravamina Kurpfalz keines directoriums gestendig sein, aber inn politischen sachen wollten /291’/ sie es nicht bestreitten.

Pfalz-Neuburg: Auch der Pfgf. hatte keine Kenntnis von den Vorgängen in Speyer und Heilbronn. Wollen bezüglich der Gravamina mit Kursachsen kooperieren.

[2] /9/ (Vormittag, 8 Uhr). Vorsprache der Magdeburger Gesandtenvon der Asseburg, Meckbach und Hamel bei den Verordneten Sachsen-Weimars4: Befürchten Einwände gegen die Magdeburger Session beim RT, weil die catolischen keinen evangelischen stand in den stifften leiden wolten.Da nun Administrator Joachim Friedrich mit Hg. und Kuradministrator Friedrich Wilhelm sowie anderen Kff. vereinbart hat, dass in gemeinen vorfallenden Reichs sachen ir f. Gnn. allerseits mit einander correspondentz halten wolten,/9’/ hoffen sie auf den Beistand des Hauses Sachsen in der Sessionsfrage. /9’–11/ Begründen den Anspruch auf die Session5und gehen davon aus, Hg. Friedrich Wilhelm habe sie, die Weimarer Gesandten, entsprechend bevollmächtigt, insbesondere da er sich mit dem Kf. von Brandenburg wegen der gemeinsamen Vormundschaft6einer /11/ einhelligen instruction verglichenhat7, die sicher auch diesen Punkt umfasst. /11’/ Sind zwar nicht beauftragt, grose disputationes disfals zuerregen, wann aber wegen Saltzburg etwas vorbracht wurde, so were ihnen befohlen, kurtzlich ihres herrn notturfft vorzubringen und anzuhalten, damit durch /12/ diese disputation das haubt[Werk] nicht aufgehalten, sie itzund in der session gelaßen salvo cuiusque iure und im principal werck fortzufahren.Verweisen darauf, dass die Mainzer Kanzlei die Annahme ihrer RT-Vollmacht verweigert hat8. Sachsen-Weimar: /12 f./ Haben ihre Instruktion noch nicht erhalten, gehen aber davon aus, dass der Hg. und Kuradministrator /12’/ so viel thunlich, nichts wurden mangeln laßen.Empfehlen den Magdeburgern, sich nach der Ankunft direkt an diesen zu wenden.

[3] /109’ f./ (Nachmittag, nach 17 Uhr). Vorsprache der Magdeburger Gesandtenvon der Asseburg, Meckbach und Hamel bei den kursächsischen Verordneten9: Übergeben ein Schreiben Administrator Joachim Friedrichs mit der Bitte, es sogleich zu öffnen10. Danken für die Beantwortung des ksl. Gesandten Schleinitz wegen der Magdeburger Session durch Kuradministrator Friedrich Wilhelm11und teilen mit, dass sie beauftragt sind, die Session, /110/ wie dann dieselbige ihren f. Gn. auch geburen thete, bei diesem RT wahrzunehmen. Diesbezüglich hat der Mainzer Kanzler ihre Vollmacht, mit der sie sich wegen ihres herrn hetten legitimiren wellen, nicht angenommen mit dem Argument, das er unnd sein mitverordenter diener weren, und wusten nicht eigentlich, wie es hierumb bewanndt were, dann je das capittell erfordert sein sollte12./110’/ Bitten die kursächsischen Gesandten, sie im Bemühen um die Session beim RT zu unterstützen. Kursachsen: Stellen weitere Hilfe durch Interzessionen in Aussicht, müssen aber zunächst eine Weisung des Kuradministrators anfordern. /110’ f./ Replik Magdeburg: Administrator Joachim Friedrich bittet um keine Interzession, /111/ dann es dieselbige nicht thun wurde, sonndern es wurde von ihren f. Gn. begert, […] das euer f. Gn.13 ihme, dem herrn administratorn, dißfalls effectualiter beystenndig sein, neben ihren f. Gn. umbtreten und vor einen mann stehen unnd neben den anndern evangelischen stenden die session urgiren, auch verhindern helffen wollten, das, ehe unnd zuvorn dieselbige ihren f. Gn. bewilliget wurde, es zu keiner proposition gelanngen möchte.In diesem Sinn haben Kurpfalz, Kurbrandenburg und andere evangelische Stände bereits erklärt, das sie wolten keiner proposition beywohnen, es were dann ihren f. Gn. die angeregte seßion bewilliget.Auch ist Joachim Friedrich nicht gemeint, den geringsten pfennigk zubewilligen oder zu contribuiren, wofern seine f. Gn. die session nicht erlanngeten. Sollten sie contribuiren, so musten sie mit rathen helffen, wie es mit der contribution zuhallten./111’/ Kursachsen: Wollen die Bitte dem Kuradministrator um Bescheid vorbringen.

B) Verhandlungen der weltlichen Kff.

Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 8. 5. (28. 4.) 159414.

Strittige Einberufung der protestantischen Stände noch vor der RT-Eröffnung zur Beratung der vor dem RT in Heilbronn formulierten Gravamina. Verweigerung der vorzeitigen Einberufung durch die kursächsischen Gesandten sowie Kritik an den Verhandlungen in Heilbronn. Verlesung der 1590 dem Ks. vorgebrachten und der in Heilbronn formulierten Gravamina.

/104/ Verhandlungen der weltlichen Kff. (nur Gesandte) in der Kurpfälzer Herberge, einberufen gemäß vorheriger Beschlussfassung15.

Einleitender Hinweis: Obwohl sie, die kursächsischen Gesandten, im zweifel gewesen, do es etwan religionssachen belanngen möchte, das wir Pfaltz kein directorium gestatten noch unns zu ihnen in ihr losament begeben könten, dieweil aber die brandennburgischen es darfur gehallten, das es mehr polittische sachen sein sollten unnd das Pfaltz vermöge des herkommens das directorium in denselben sachen geburete, so haben wir es enndlich geschehen laßen, unns aber gegen den brandennburgischen ad partem ausdruckhlich dahin ercleret, das wir in religions sachen mit Pfaltz nichts tractiren, vilweniger ihnen einig directorium gestatten könnten. Do wir auch wißen sollten, das es religions sachen, so wollten wir nicht dahin kommen.

Kurpfalzaproponiert: Nach dem Ausschreiben des RT haben Kurpfalz, Kursachsen und Kurbrandenburg sich verglichen, wie man correspondentz halten unnd sehen solle, wie die gravamina abgehanndelt unnd das jenige, so zu gemeiner wohlfahrt dinlich, befördert werden möchte16. Unnd dieweil die churfursten pfaltzgraff unnd Brandennburgk vor gutt angesehen, die gravamina zusammenzutragen, Brandenburg /104’/ auch begert, das dieselben in der pfältzischen canntzley möchten aufgesucht unnd ihrer kfl. Gn. zugeschickt werden:Da die Gravamina aber bereits [beim RT] 1582 vorlagen und für den Tag von Mühlhausen 1583 konzipiert wurden17, hat Kurpfalz sich darauf berufen18. Die inzwischen neu hinzugekommenen Beschwerden sind dem Ks. wiederholt mit der Bitte um Abhilfe vorgebracht worden19. Auch haben Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Pfgf. Johann von Zweibrücken, Hg. Friedrich von Württemberg und der Mgf. [Ernst Friedrich] von Baden-[Durlach] bei Kf. Friedrich die Gravamina angemahnt. Auf Bitte des Hg. von Württemberg hin hat der Kf. Gesandte zu einer Zusammenkunft von Verordneten dieser Ff. nach Speyer geschickt, wo zu den Gravamina beraten wurde. Da dort kein Beschluss gefasst worden ist, sind die genannten Ff. anschließend persönlich in Heilbronn zusammengekommen20, wo man Gravamina formuliert21und vereinbart hat, das man umb sovil desto zeitlicher sich anhero verfuegen solte, damit man dißfals nottwenndige praeparatoria machen unnd noch vor der proposition von solchen dingen reden möchte./105/ Sie gehen davon aus, dass Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach die in Heilbronn gesammelten Gravamina Kursachsen und -brandenburg übermittelt hat. Auch wird man im Ober- und Niedersächsischen Kreis gebrechen haben unnd dieselben mit ihnen communiciren. Unnd weil des herrn administratorn zu Magdeburgk gesanndte urgirten, das man die zeit gewinnen und zu den sachen thun wollte, sonnderlich weil ihr f. Gn. daran gelegen, das sy von der session, davon man dieselbige anno 82 hetten dringen wollen22, jetzo nicht ausgeschloßen wurde, dann nach der proposition ihre f. Gn. solche nicht wurde erlanngen können; so weren auch hierunter allerley praeiudicia respectu Halberstadts, Bremen, Ratzeburgks, Lubecks unnd annder stifft mehr, so itzo in der evangelischen stende handen weren, zubefahren. Es hette auch Anspach, Wirttenbergk unnd pfaltzgraff Hanns zu Zweybruck dise tage uber angereget, das man dise dingk unnd consultation nicht lennger vorschieben wolte.Bitten dazu um Stellungnahme.

Kursachsen: Erwidern, das zwar unns dise /105’/ zusammenkonft vor der proposition etwas bedencklich gewesen; wie dann solches sie23 unnd Brandennburgk wir zuvor angetzeiget24 unnd nachmahls hiemit suchen theten, dise berathschlagungk biß nach der proposition einzustellen. Weil auch es also herkommen, das zuvor die churfursten allein erstlich zusammen kommen weren, so hetten wir ein solches sie auch erinnern mußen. Die gravamina, so zu Heilbrun zusammen getragen, weren unnsers wißenns euer f. Gn.25 nicht communiciret. Were auch also in Imperio nicht herkommen, bdas zwen oder drey, sonnderlich von den mitlern oder geringern stenden, sich zusammen theten–b, etwas vorfasseten unnd hernach den churfursten solches zu approbiren zuschicketen. Wolte solches dem churfurstlichen collegio sehr verkleinerlich sein.Da die Vorgänge in Speyer und Heilbronn sowie die beabsichtigte neuerliche Vorlage der Gravamina in dieser Form bei ihrer, der Gesandten, Abordnung zum RT nicht bekannt warenc, sind sie dafür nicht instruiert, wurden also auch itzo davon fueglich unnd wohl nicht reden noch uns in etwas einlassen können. In unnserem kreiße wusten wir nicht sonnderliche gravamina. Dann was die muntz unnd justitien werck anreichete, wurde sich /106/ dasselbige suo loco wohl geben. Wolten aber doch die gravamina unnd der anndern gutachten dißfalls vernemen. Were es also geschaffen, das man den dingen fueglich abhelffen könte, so wolten wir uns der gebuer erweisen. Solte aber auch etwas bedenckliches darinnen stecken, daruber bey euer f. Gn. unns resolution zuerholen nötigk, so wurden sie ihnen dasselbige oder das wir auch dißfals euer f. Gn. ankonfft erwartteten, nicht enntgegen sein lassen.

Kurbrandenburg: Wissen, dass die Gravamina beim Kf. anhenngigk gemacht worden, item das dieselbigen auch an die anndern stende gelanget. Seine kfl. Gn. haben sich auch davon nicht absondern wollen. So weren auch vor disem solche in tractatus unnd bedenncken genommen, ihnen auch diser zusammenkonfft halben bevhelich gethan worden.Sie kennen die Gravamina von 1582, 1583 und vom RDT 1586 sowie die von einer Gesandtschaft der weltlichen Kff. dem Ks. 1590 übergebenen Beschwerden26. Die anndern zusammenkonfften27 weren ihnen eigenntlich nicht wißlichen. Gravamina weren bißher in allen kreisen beedes, in religion- sowohl in prophan sachen, den stenden begegnet. Darumb ihre kfl. Gn. ihnen bevholen, dieselbige in tractatus zutziehen, auch vor gut angesehen, desto eher anher zuschicken, damit man sich unnderreden möchte, wie dieselbigen an die ksl. Mt. zubringen und solchen /106’/ abtzuhelffen.Sind zu weiteren Beratungen bereit.

Kurpfalz: Wissen nichts anderes, dann das dergleichen zusammenkonfft der weltlichen churfursten räthe oder auch der evangelischen stennde hiebevor ante propositionem geschehen; wie dann auch den churfursten ohne das bevorstunde, ihre churfursten täge zuhallten. So were der termin, so zu dem Reichs tage benumbt, albereit verflossen28, könte demnach der ksl. Mt. dises kein nachdenncken ursachen, aldieweil man albereit auf dem Reichs tage were. So hetten sie auch wegen des churfurstlichen collegii praeeminentz auf unnser29 erinnerung dise abgesonderte zusammenkonfft der churfurstlichen gesanndten allein ihnen wohlgefallen laßen. Der churfurst pfaltzgraff hette vor diser zeit euer f. Gn. wie auch dem churfursten zu Brandennburgk wol angedeutet, das man vor disem Reichs tage zusammen kommen und einen religions tag hallten möchte30. Es were aber solches auf anderer erinnerung geschehen, sonst hetten es ihre kfl. Gn. vor sich selbst nicht gethan. Darumb auch solches, so baldt euer f. Gn. und der churfurst zu Brandennburgk darzu nicht stimmen wollen31, dasselbige eingestellet. So hetten auch ihre kfl. Gn. der tage keinen, so zu Speyer unnd Hailbrun gehallten worden, ausgeschriben, sondern ihre kfl. Gn. hetten auf Wirttennbergs ansuchen den zu Speyer beschickt, den zu Hailbrun aber /107/ auf marggraf Georg Friderichs begeren, dessen f. Dlt. doch auf annderer ansuchen solchen tagk angestellet, besucht; hette es nachbarschafft halben nicht wohl abschlagen können. Wolten nicht hoffen, das bei euer f. Gn. oder Brandennburgk es das ansehen haben sollte, als ob ihre kfl. Gn. dem churfurstlichen collegio vorgegriffen; wie dann auch solche tagfarten der gravaminum halben nicht angestellet gewesen.Sind verwundert, dass Sachsen und Brandenburg nicht über den Tag in Heilbronn informiert worden sind, und stellen klar, dass fast alle in Heilbronn formulierten Gravamina dem Ks. bereits 1590 von den Gesandten der weltlichen Kff. vorgebracht worden sind, allein das zu Hailbrun man neher ad speciem ganngend. Unnd stunden furnemblich dieselben gravamina auf nachfolgenden dreyen puncten32:/107 f./ 1) Behauptung, der Religionsfrieden hätte ohne päpstlichen Konsens nicht verabschiedet werden können und sei als temporäre Lösung nach dem Tridentinum nunmehr erloschen. 2) Die 1590 dem Ks. vorgebrachte Beschwerde gegen die Beeinträchtigung der Rechtsprechung am RKG sowie gegen die Entscheidung von Religionssachen und anderen Belangen, die nicht dorthin gehören, durch den RHR. 3) Unrichtigkeiten im Kriegswesen unter Verstoß gegen die Reichsgesetze. Da die anderen in Heilbronn formulierten Gravamina auf diesen drei Hauptpunkten beruhen, ist zu entscheiden, ob man die evangelischen Stände einberuft, um sie dort zu verlesen und zu beraten, /107’/ wie solchs der ksl. Mt. were furtzubringen.

Kursachsen: Wiederholen, dass sie von den hanndlungen zu Speyer oder Hailbrun nichts wusten, auch darauf nicht instruiret oder bevhelicht weren. Stelleten derwegen dahin, ob man das jenige, so allda furgangen, wollte lesen. So könte man allsdann davon reden, ob die andern evangelischen stende zufoderen[!] oder ob wir33 sovil bevhelich /108/ hetten, das wir unns in etwas einlaßen konten.

Kurbrandenburg: Es ist möglich, dass die Heilbronner Gravamina dem Kf. geschickt wurden, doch haben sie, die Gesandten, diese nicht erhalten. Weil es sich dabei aber gemäß dem jetzigen Referat weitgehend um jene handelt, die dem Ks. 1590 von den Gesandten der weltlichen Kff. vorgebracht worden sind, schlagen sie vor, man möge diese jetzt verlesen, hernach die andern stendt, weil sie sonnder zweifell auch speciall gravamina haben wurden, fordern unnd es an dieselbigen bringen.

Kurpfalz: Billigen, dass die Beschwerden von 1590, die damalige Antwort des Ks. sowie Replik und Duplik34dazu verlesen werden, ebenso aber die Heilbronner Gravamina.

Kursachsen: /108 f./ Beharren auf der vorrangigen Verlesung der Heilbronner Gravamina, weil sie diese nicht kennen.

/108’/ Da Kurbrandenburg aber auf seinem Votum besteht, werden zunächst die dem Ks. 1590 in Prag von den Gesandten der weltlichen Kff. übergebenen Beschwerden verlesene, ebenso die Antwort des Ks., die Replik der Gesandten und die Duplik des Ks. Sodann Verlesung der in Heilbronn formulierten Gravamina35.

Kurpfalz und entsprechend Kurbrandenburg: /108’ f./ Da man sieht, dass die Heilbronner Gravamina /109/ mehrern theilsjenen von 1590 entsprechen, haben sie kein bedenncken, jetzo zwischen den churfurstlichen abgesanndten unnd dann mit den anndern evangelischen stennden davon von puncten zu puncten zureden.

Kursachsen: Da weder der Kuradministrator noch sie, die Gesandten, über die Verhandlungen in Speyer und Heilbronn informiert waren und auch nicht gewusst haben, dass die 1590 übergebenen Gravamina jetzt zur Sprache kommen würden, bestehen sie darauf, dass sie sich noch zur zeit dergestalt in nichts einlassen könten. Wir wolten aber die ding euer f. Gn. unnderthenigst berichten. So verhoffeten wir auch, es wurden euer f. Gn. in wenig tagen selbst, ob Gott will, in der person glucklich anhero gelanngen. Befinden sonsten die sachen an ihr selbst sehr wichtigk, die grosses nachdennckens unnd fursichtigkeit bedörffte, dann sonst leider das mißtrauen unnter den stenden im Heyligen Reich alzu gros. Unnd weren in denen gravaminibus dingk angetzogen, die man hiebevor, wie offt sie auch weren gesucht worden, nicht hette erheben könnenf. Nun wolten wir am liebsten, das alle fernere /109’/ zusammenkonfft, beides, zwischen der dreyer churfursten anwesenden abgesanndten allein unnd dann mit den anndern evangelischen stenden in gesambt, biß nach der beschehenen proposition oder doch euer f. Gn. anherkonfft möchte eingestellet werdeng,36.

C) EinzelUnterredungen

Verzögerte Einberufung des Plenums. Fragliche gemeinsame Verhandlungen der CA-Angehörigen mit calvinistischen Ständen.

[1] /691/ Bekanntgabe der Kurpfälzeran die Württemberger Gesandtenin deren Herberge37: Entschuldigen die verzögerte Einberufung des Plenums mit den voranzustellenden Beratungen der weltlichen Kff. und merken an, dass bei den kursächsischen Gesandten /691’/ sich allerhandt difficultates erzaigten, aber daß sie nichts desto weniger befürderung thon wolten, damit man ohne lengern verzug möchte zusamen khommen.Die Württemberger Gesandten erklären, dass an uns nichts erwinden solt. Und wolten fernerer anzeig erwarten.

[2] /691’/ Vorsprache der Württemberger GesandtenEnzlin und Reinhardt bei den Pfalz-Neuburger Verordneten38: Informieren über die vorausgehende Bekanntgabe von Kurpfalz und bestätigen die Vereinbarung mit Pfalz-Neuburg, daß man in religion sachen mit den calvinisten anderer gestalt nit khönde tractiern, es were dan inen zuvor vermög unserer instruction außtruckhenliche protestation oder erclärung geschehen39.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg E, fol. 291 f.; vgl. Kossol, Reichspolitik, 53 f. (falsches Datum 26. 4.).
2
 Vgl. zuletzt Nr. 160, Absatz 2, 3.
3
 Vgl. Einleitung, Kap. 3.2.2.
4
 Textvorlage: Sachsen-Weimar, fol. 9–12’.
5
 Verkürzte Argumentation gemäß der Magdeburger Deduktionsschrift [Nr. 329].
6
 Vgl. Anm. 7 bei Nr. 22.
7
 Vgl. Einleitung, Kap. 3.4.
8
 Vgl. Nr. 313.
9
 Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 8. 5. (28. 4.) 1594: HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 104–113a’, hier 109’–111’. Or.
10
 Schreiben an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (Halle, 16. 4. {6. 4.} 1594): Da sich Friedrich Wilhelm in der Magdeburger, Jülicher und Straßburger Frage zuvor zugunsten des Hauses Brandenburg engagiert hat, ist Administrator Joachim Friedrich zuversichtlich, er werde den Magdeburger Gesandten auch beim RT assistentzleisten (HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 120–120a’. Or.; präs. Regensburg, 7. 5. {27. 4.}).
11
 Antwort vom 5. 3. 1594. Vgl. Einleitung, Kap. 3.5.1 mit Anm. 444.
12
 Wie Anm. 8.
13
 = Kuradministrator Friedrich Wilhelm als Empfänger des Berichts (Textvorlage).
14
 HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 104–113a’, hier 104–109’. Or.
15
 Vgl. Nr. 160, Absatz 2, 3.
a
 Kurpfalz] Kurbrandenburg (fol. 16) differenzierter: Dr. Culmann für Kurpfalz.
16
 Vgl. Einleitung, Kap. 3.2.1. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen hatte eine protestantische Partikulartagung vor dem RT zur Beratung der Gravamina strikt abgelehnt (an Kf. Friedrich IV.; Torgau, 14.11. {4.11.} 1593: HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 59–61’. Konz. Hd. A. Bock).
17
 Protestantische Gravamina 1582: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 345 S. 1222–1225. Mühlhausen: Im Zusammenhang mit dem Kölner Krieg und der Wahl Ernsts von Bayern im Mai 1583 vereinbarter und von Kf. Ludwig VI. von der Pfalz für November 1583 ausgeschriebener protestantischer Gesamtkonvent, der infolge des Todes Kf. Ludwigs VI. am 22. 10. 1583 abgesagt wurde. Hier Bezugnahme auf die dafür von Kurpfalz im Ausschreiben konzipierten Gravamina (Lossen, Krieg II, 390–394, 411–418; Ritter, Geschichte I, 612; Haag, Dynastie, 1545 f.). Zudem (vgl. Votum Kurbrandenburg) Bezugnahme auf die beim RDT 1586 von Kurpfalz vorgelegte Gravaminaliste (Fröschl, RTA RV 1586, Nr. 5 S. 161–170).
18
 Kf. Johann Georg von Brandenburg an Kf. Friedrich IV. von der Pfalz (Grimnitz, 18. 11. {8. 11.} 1593): Ablehnung einer Tagung vor dem RT, jedoch Bitte um Übersendung der Gravamina, falls diese bereits konzipiert sind (GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 164–167’. Konz.). Dagegen beharrte Kf. Friedrich darauf, dass zumindest einige vornehme evangelische Stände vor dem RT zusammenkommen, um sich über die Gravamina und deren Einforderung beim RT mit der Verweigerung der Türkenhilfe zu vergleichen. Er verwies Kf. Johann Georg auf die in Mühlhausen [1583], beim RDT 1586 und zuletzt dem Ks. 1590 vorgebrachten Gravamina (Heidelberg, 17. 12. {7. 12.} 1593: Ebd., 170–172’. Or.).
19
 Bezugnahme auf die Gesandtschaft der weltlichen Kff. 1590. Vgl. oben folgend.
20
 Zu den Tagen von Speyer und Heilbronn vgl. Einleitung, Kap. 3.2.2.
21
 Nr. 387, Nachweis „Fassung Heilbronn“.
22
 Vgl. Leeb, RTA RV 1582, Nr. 235 S. 902–914 (Lit.).
23
 = den Kurpfälzer Gesandten.
24
 Vgl. Nr. 160, Absatz 2, 3.
25
 = Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen als Empfänger des Berichts.
b
–b das … theten] Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 10. 5. (30. 4.) 1594 knapper: das man privat conventus one die andern hielte(HStA München, K. blau 114/2 I Fasz.  1, fol. 31–34, hier 31. Konz.).
c
 waren] Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 10. 5. (wie Anm. b, hier fol. 31’) zusätzlich: vielmehr haben Kursachsen und Kurbrandenburg zuvor gegenüber Kurpfalz uß vernunfftigen ursachen solchen privat religions conventum nicht vor rathsam ansehen konden.[Vgl. oben, Anm. 3, 5.]
26
 1582–1586 vgl. oben, Anm. 4; Gravamina 1590 vgl. unten, Anm. 21.
27
 Wohl Bezugnahme auf Speyer und Heilbronn 1594.
28
 Termin im RT-Ausschreiben: 17. 4. 1594; Verhandlungsbeginn sodann vom Ks. prorogiert bis 1. 5. 1594 (vgl. Einleitung, Kap. 4.2.2).
29
 = der kursächsischen Gesandten.
30
 Vgl. oben, Anm. 3, 5.
31
 Wie Anm. 17.
d
 ganngen] Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 10. 5. (wie Anm. b, hier fol. 31’) zusätzlich: Stellen klar, dass man mit Heilbronn niemandts vorgegrieffen, viel weniger ordinem Imperii, wie es von Abraham Pockhen[im kursächsischen Votum] vorgebracht, invertiren wollen.
32
 Vgl. die in Heilbronn formulierten Gravamina [Nr. 387], Nachweis „Fassung Heilbronn“.
33
 = die kursächsischen Gesandten.
34
 Gesandtschaft der weltlichen Kff. im Gefolge einer Absprache Kf. Christians I. von Sachsen mit dem Kurpfälzer Kuradministrator Johann Casimir in Plauen im Februar 1590 (dortige Kurpfälzer Gravamina: Bezold, Briefe III, 274–278; vgl. Wolgast, Faktoren, 177) zum Ks. nach Prag im Juli 1590 mit Übergabe von Beschwerden, auf denen alle späteren protestantischen „Gravaminakataloge“ bis zum Dreißigjährigen Krieg beruhten (so Gotthard, Zäsur, 276 f.; vgl. zur Gesandtschaft auch Ritter, Geschichte II, 47–51; Wolgast, Beziehungen, 26; im Hinblick auf die Gravamina zur Reichsjustiz: Ompteda, Geschichte, 110–112; Smend, Reichskammergericht, 196; Mencke, Visitationen, 113, Anm. 622; Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 265 f.). Nachweise der A) Gravamina gemäß Werbung vom 15. 7. 1590; B) Antwort des Ks. vom 27. 7.; C) Replik der kfl. Gesandten vom 1. 8. (22. 7.); D) Duplik des Ks. vom 3. 8.: HHStA Wien, RK Religionsakten 30, A) fol. 100–115’, B) fol. 118–131’, C) fol. 132–141’, D) fol. 143–145’. Drucke: Lundorp, Acta publica I, A) 64–69, B) 69–73, C) 73–76, D) 76; Senckenberg, Sammlung III, A) 132–159, B) 159–178, C) 178–194, D) 194–197. Aktenreferate: Moser, Staatsrecht XII, 210–212; Struve, Historie, 355–367.
e
 verlesen] Kurbrandenburg (fol. 21’) differenzierter: Verlesung am Nachmittag (ebd., fol. 21’–23, folgt anhand der Verlesung eine stichpunktartige Zusammenfassung der Gravamina von 1590 und von Heilbronn).
35
 Die kursächsischen Gesandten zeichneten die Gravamina während der Verlesung verkürzt auf und legten sie in dieser Form dem Bericht bei (Textvorlage, hier fol. 108’; diese Zusammenfassung der Gravamina: HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 118–119’). Nach der Sitzung erhielten sie unvormerckteine regelrechte Abschrift und schickten diese ebenfalls als Beilage an den Kuradministrator (Postskriptum zur Textvorlage, hier fol. 113; beigelegte Abschrift der Gravamina: Ebd., fol. 131–140’. Kop. Vermerk: Vorzeichnus etlicher gravamina, zu Heilbronn zusammen gebracht, anno 94.). Vgl. die Dokumentation: Nr. 387, dort „Fassung Heilbronn“.
f
 können] Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 10. 5. (wie Anm. b, hier fol. 32) zusätzlich: Die kursächsischen Gesandten haben insonderheit sich ob dem puncten der freistellung oder geistlichen vorbehalt beschwert, das man den wieder uff die ban brechte.
g
 werden] Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 10. 5. (wie Anm. b, hier fol. 32) zusätzlich: Um zu vermeiden, dass sich gleich in limine eine trennung unter den vornembsten erheben solte,vereinbaren die Gesandten von Kurpfalz und Kurbrandenburg, dass Letztere Kursachsen bewegen, der vorzeitigen Verhandlungsaufnahme zuzustimmen. [Vgl. Nr. 162, Absatz 1.]
36
 In der Textvorlage folgt als weitere Planung der kursächsischen Gesandten, die sie dem Kuradministrator mitteilen: Weil wir aber vermercken, das die magdeburgischen räthe der session halben sonnderlich die zusammenkonfft der evangelischen stende alhier allenthalben urgiren sollen, so mussen wir unns befahren, das man umb weitter zusammenkonfft bey unns inmittels wirdt anregen. Solten wir nun dieselbige unnsers theils nicht abwennden oder vorkommen können, so wollen wir hiezwischen mit den churfurstlichen brandennburgischen abgesanndten correspondentz hallten.Bitten um Weisung, wie sie sich bezüglich der Gravamina vorerst verhalten sollen.
37
 Textvorlage: Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich vom 12. 5. (2. 5.) 1594: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 691–706’, hier 691 f. Or.; präs. Stuttgart, 16. 5. (6. 5.).
38
 Textvorlage: Bericht der Württemberger Gesandten vom 12. 5. (wie Anm. 1), hier fol. 691’.
39
 Vgl. Nr. 159, Absatz 1 mit Anm. 3, 5.