Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Stellungnahme Hessens gegen die Beratung der Gravamina vor der RT-Eröffnung und das Junktim mit der Türkenhilfe. Aufforderung an Kurbrandenburg, der Einberufung der protestantischen Stände ohne Teilnahme Kursachsens zuzustimmen. Bitte Kursachsens um Aufschub. Einwände Kurbrandenburgs gegen die Freistellungsforderung in den Gravamina.

Einzelunterredungen

[1] (Vormittag, vor 9 Uhr). Vorsprache der hessischenbei den Kurpfälzer Gesandten1: Erklären zur Kurpfälzer Anfrage vom Vortag2, es bestehe Einvernehmen, die Gravamina dem Ks. zu übergeben, doch sei woll zubedennckenn, ob dies vor der Proposition erfolgen und die Beratungsaufnahme zur Türkenhilfe davon abhängig gemacht werden soll. Verweisen dazu auf das Schreiben von Lgf. Moritz an Kf. Friedrich IV. vom 21. 4. (11. 4.) 15943, sprechen sich gemäß ihrer Instruktion gegen das Junktim aus und plädieren dafür, Gravamina und Türkenhilfe zugleich vortzunehmenn unnd zuhandlenn:1) Man hat mit dem Junktim bisher nichts erreicht, sondern damit nur verursacht, dass einem Teil der Stände der danck alleinn zugejagtt, derendtkegenn den undanckh behalttenn und nicht desto wenniger, was anndere gethann, thun mußen.2) Schon in Friedenszeiten konnte man die Klärung der Gravamina nicht durchsetzen, umso weniger ist es jetzt während der höchsten Türkengefahr zu erwarten, da der Ks. einwenden wird, es sei periculum in mora.Auch wird der Ks. aufgrund des Kriegs nicht lange beim RT bleiben, wogegen die Beratung der Gravamina viel Zeit erfordert. 3) Man kann nicht gegen die frühere Zusage an den Ks. verstoßen, ihn in Kriegszeiten zu unterstützen. Deshalb erachten die Lgff., dass die Gravamina und die Türkenhilfe zu gleich furgenommen unnd tractirtwerden sollen.

Erwiderung Kurpfalz4: Einvernehmen, die Gravamina vorzubringen, strittig ist allein der Modus. Die Heilbronner Gravamina dienen nur als Beratungsgrundlage und können verändert werden. Da der Kf. sie nicht über das Schreiben vom 21. 4. (11. 4.) unterrichtet hat, gehen sie davon aus, dass er es bei seiner vorherigen Position belässt. Können deshalb auf die hessischen Argumente nicht eingehen, geben aber conversations weißezu verstehen: 1) Die bisher unterbliebene Klärung der Gravamina ist eben ein Anlass, sie nochmals vorzubringen, auch weil die RTT dafür dienen und nicht nur für die Bewilligung einer Reichssteuer, denn sonst könnte man, wie der Kf. es ausgedrückt hat, denn cammermeister alleinn dahinn abferttigenn.2) In Zeiten der Türkengefahr ist die Chance größer, beim Ks. eine Klärung der Gravamina durchzusetzen. 3) Die Zusage einer Hilfe für den Ks. im Kriegsfall wurde immer mit der Klausel verbunden, dass Frieden und Recht im Reich gewahrt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie die Kriege in den Niederlanden und im Elsass sowie die Zerrüttung des Justizwesens zeigen. Stellen überdies in Zweifel, ob die gefahr in Ungernn so groß wehre. Unnd weill mann nicht eigenndtlichs hette, wie es allenndthalbenn daßelbst stunde, so wehre woll vonnöttenn, das unnßere gnst. unnd gn. herrnn leute dahinn abferttigenn, die des grundts sich erkundigenn konnttenn5, darmitt mann nichtt allein denn kauffmanns zeittungenn glaubenn zustellenn muste.Da der Feind zudem kaum vor August in den Krieg ziehen wird, hat man beim RT genug Zeit für die Klärung der Gravamina. Lehnen deshalb den Vorschlag Hessens ab und beharren auf der eigenen Konzeption. Abbruch der Beratung, die später vorgesetzt werden soll6, weil die Gesandten um 9 Uhr vor ksl. Kommissare geladen werden7.

[2] /36’/ Vorsprache der Kurpfälzerbei den Kurbrandenburger Gesandten8mit der Bitte, daß wihr9 die sachen der gravaminum woltten nochmals fortsetzen helffen, und dahe sich die sechsischen erklerett hetten, ihnen doch zu wissen thun, oder wohe[!] nicht, daß wihr mitt ihnen und den andern stenden woltten zusamen tretten und die sachen fordern10.

[3] Vorsprache des kursächsischen GesandtenBadehorn beim Kurbrandenburger Kanzler Barth11mit der Bitte, daß man mitt den sachen nicht eylen woltte./37/ Erwarten in Kürze Weisung des Kuradministrators.

[4] Unterredung des Gesandten der Wetterauer Gff., A. Christiani, mit dem kursächsischen RatA. Bock12: Christiani erbittet Stellungnahme zu den evangelischen Gravamina. Antwort Bock: Es ist zu unterscheiden zwischen den publicis unnd gemeinen und darnach der privatorum gravaminibus.Kursachsen wird sich von den allgemeinen Gravamina nicht absondern, allein das sie cum grano salis angegeben wurden. Doch hetten sie davon noch kheinen bevelch, sondern würde sich ihr genedigster herr zu seiner f. Gn. ankunfft daruf ercleren.

[5] (Nachmittag). Vertrauliche Bekanntgabe an den Gesandten der Wetterauer Gff., A. Christiani, durch den Kurpfälzer Ratvon Plessen13namens seiner Mitgesandten: Kurpfalz konnte Kursachsen bisher nicht dazu bewegen, sich der Einberufung der evangelischen Stände wegen der Gravamina anzuschließen, obwohl sich auch Kurbrandenburg und Magdeburg dafür aussprechen. Allerdings wird Kurbrandenburg die Gravamina nicht in der in Heilbronn beschlossenen Fassung billigen, weil das Erzstift Magdeburg im Gegensatz zu anderen Hstt. vor etlichen Jahren von Ebf. Sigismund und dem Domkapitel zu gleichreformiert worden ist14. Deshalb wollen die Kurbrandenburger Gesandten in den Gravamina die wort der freystellung unnd des gaistlichen vorbehallts etc. nicht, sondern andere, doch salva rei substantia gebrauchen.Bittet um vertrauliche Auskunft dazu, was Christiani diesbezüglich von anderen evangelischen Ständen vernommen hat und was er selbst für ratsam hält.

Antwort Christiani: Referiert das vorausgehende Gespräch mit A. Bock. Da man demnach und auch aufgrund früherer Erfahrungen nicht auf Kursachsen zählen kann, möge Kurpfalz die Gesandten des Hauses Brandenburg an sich ziehen und dasselb dahin weißen und vermhanen, das sie mehr uff des gemainen weßen alß allein den stifft Magdenburgk sehen wolten.Hat zudem vom Gesandten des Erzstifts Bremen erfahren, dass auch dort allein das Domkapitel zum RT beschrieben worden ist15, und er deshalb befürchtet, die Mainzer Kanzlei werde die Vollmacht ebenso ablehnen16wie die der Magdeburger Gesandten. Dies zeigt, was der reformirten stifft halben von den papisten hirunter gesucht wurde.Falls aber Kurpfalz und Kurbrandenburg das ruder uf dißem reichßtagk recht fhüren,werden die anderen evangelischen Stände das ihr auch darbey thun.Hat sichere Nachricht, dass Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Baden-[Durlach], Hessen, Braunschweig-[Wolfenbüttel], -Lüneburg, Mecklenburg, Pommern und Holstein sich nicht wurden absondern.Auch haben sich etliche reichsstädtische Gesandte gar wol erclert.Bittet nochmals dringend um die Einberufung der protestantischen Stände.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Hessen, unfol.
2
 Vgl. Nr. 163, Absatz 3.
3
 Lgf. Moritz befürwortete zwar die Übergabe der Gravamina, kritisierte aber das Junktim mit der Türkenhilfe aufgrund der Erfahrungen beim RT 1582 und wegen der faktisch vorhandenen Türkengefahr, da die Verhandlungsverweigerung die Verabschiedung der Türkenhilfe zum Vorteil des Feinds verzögern und den wenigen Ständen, die auf den Gravamina beharren, der Undank zufallen würde, sie letztlich aber doch zur Leistung der Steuer verpflichtet wären. Er befürwortete deshalb, dass der /68/ modus zu vorbringung solcher beschwerden also ange- /68’/ stellet werde, dz man sich keines schimpfs oder verweisses daheren zubefahren noch auch der ksl. Mt. mehr zugemuhtet werde, dan sie selbstet leistenn können(an den Kf.; Kassel, 21. 4. {11. 4.} 1594: HStA München, K. schwarz 16700, fol. 66–69’. Kop. StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Konz.).
4
 Vgl. dazu die Stellungnahme der Kurpfälzer Gesandten im Bericht an den Kf. vom 10. 5. (30. 4.) 1594, zu beziehen auf die reservierte Haltung der hessischen und insbesondere der kursächsischen Räte: Weil /33/ diese ding also kalt furgehen undt sunst wenig uff die gemeine sachen gesehen wurdet, sonder ein jeder allein das jenig, so im anligen thut, unsers bedenckens gern wolt expedirt haben, auch wir die fursorgen tragen, da herzog Philips Ludwig[von Pfalz-Neuburg] alhier kommen, Sachssen alsdan mehr beifall erlangen undt also nicht allein der punct mit dem geistlichen vorbehalt, sonder auch die angehengte commination difficultirt werden undt also sich begeben, das auch etliche under den jenigen, so zu Heilpron gewesen, nicht allerdings bei demselben abschiedt uß diesem ansehen villeicht pleiben möchten,/33 f./ bitten sie um Weisung, /33’/ damit der unglimpff undt anders derselben[kfl. Gn. = Kf.] etwan nicht allein zugezogen werde(HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 31–34, hier 33 f. Konz.). Kf. Friedrich zeigte sich in der Weisung vom 14. 5. 1594 (4. 5.; Heidelberg) aufgrund des kursächsischen Verhaltens in der Vergangenheit nicht überrascht vom jetzigen /36/ difficultiren.Er erwartete aber, dass andere Stände nicht so sehr uff dise leutt /36’/ unnd ir thun als sonnst uff die beschwerliche […] gravamina unnd wie doch deren abschaffung einmal zu erlangen sein möchte, achtung geben.Dennoch sollten die Gesandten bei Kursachsen und anndern, die sich inn disem fall weich oder forchtsam vermercken ließen, ad partemversuchen, sie zum baldigen Anschluss zu bewegen. Falls dies erfolglos bleibt und /37/ ein jeder allein auff sich und sein glimpf sehenwerde, sollten sie weitere Weisung anfordern. Kf. beklagt, dass jetzt die Stände nicht mehr /37’/ so vil hertzshaben wie unter Ks. Karl V., als nur 4 oder 5 Kff. und Ff. sowie wenige Städte die Abschaffung ihrer Gravamina erzwingen konnten (ebd., fol. 36–38. Konz.).
5
 Die Kurpfälzer Gesandten konkretisierten dieses Vorhaben wenig später gegenüber Kf. Friedrich IV. mit dem Vorschlag, er möge einen Kurpfälzer Rat zur Erkundung nach Ungarn schicken, nachdem man beim RT keine gesicherten Informationen zur Lage am Kriegsschauplatz habe. Da im Hinblick auf die Türkenhilfe Zweifel bestehe, ob die not so groß, so wolte uns bedunckhen, es wurde solcher costen nicht ubel angelegt.Der am RT anwesende Rat Volrad von Plessen würde die Reise übernehmen (Auszug aus einem Bericht an den Kf. vom 8. 6. {29. 5.} 1594: HStA München, K. blau 113/3 I Fasz. 2, unfol. Kop.). Im Bericht vom 19. 6. (9. 6.) 1594 stellten sie das Missverständnis des Kf. klar, von Plessen solle nicht zurück nach Heidelberg, sondern nach Ungarn reisen, um die Kriegssituation zu erkunden (ebd., unfol. Or.). Weitere Aussagen dazu liegen nicht vor.
6
 Eine Fortführung der Unterredung ist nicht protokolliert. Noch am 10. 5. (30. 4.) verglichen sich die hessischen Gesandten in einer internen Beratung über eine Replik an Kurpfalz, die aber wohl nicht vorgebracht wurde: 1) Beharren auf dem Schreiben vom 21. 4. (11. 4.) und ihrer Instruktion. Ks. wird sich mit der Steuerverweigerung nicht zur Klärung der Gravamina zwingen lassen; die katholischen Stände würden dafür umso mehr leisten und für den Fall einer Niederlage in Ungarn alle Schuld den evangelischen Ständen geben mit dem Vorwurf, sie hätten ihre hochste obrigkeitverlassen. 2) Lgff. sehen jetzt nicht die Gelegenheit, die Gravamina durchzusetzen, dann weill Gott das gluck gebe wieder denn turckenn, soltten wir das mitt dannckbarem unnd tapfferm gemueth annehmenn.3) Lgff. lassen sich bedunckenn, es sei zu der zeitt, da der ksl. Mt. einn reichstag vonn denn churfursten einngewilligtt, tacite die contributio eingereumbt, da mann solches nicht außtruglich reservirt.4) Es würde einn seltzams ansehenn habenn, wenn man der Bewilligung anderer Stände nicht folgen wollte. 5) Bitte an Kurpfalz um Bekanntgabe, welche Stände konkret sich ihrer Konzeption anschließen. 6) Es ist nicht gesichert, dass mit einer Verweigerung der Türkenhilfe die Gravamina geklärt werden. 7) Wie soll beim RT weiter verfahren werden, wenn man die Verhandlungsaufnahme verweigert? 8) Ks. würde dieses Verhalten so auslegen, als wolle man ihn hemmenn und pfendenn, unnd was mann directo nichtt erhalttenn, oblique ertzwingenn woltte.Sie sind grundsätzlich beauftragt, Mehrheitsbeschlüsse anzunehmen und sich nicht von den Verhandlungen zu separieren (Hessen, unfol.).
7
 = die ksl. Empfangskommission wegen der verspäteten Ankunft Rudolfs II. Vgl. Einleitung, Kap. 4.2.2.
8
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 36’.
9
 = die Kurbrandenburger Gesandten.
10
 Gemeint: Aufnahme der Religionsverhandlungen auch ohne Teilnahme Kursachsens.
11
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 36’ f.
12
 Textvorlage: Wett. Gff., unfol.
13
 Textvorlage: Wett. Gff., unfol.
14
 Vgl. Anm. 9 bei Nr. 329.
15
 Vgl. Einleitung, Kap. 2.4, sowie Nr. 353.
16
 Vgl. Einleitung, Kap. 4.2.4.