Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
A) Verhandlungen der protestantischen Reichsstädte
Textvorlage: Ulm, fol. 4–7’.
Unterrichtung über die Beschlusslage der höheren protestantischen Stände. Anschluss an deren Gravamina und Ergänzung um eigene Beschwerden. Mehrheitliche Ablehnung eines Verhandlungsboykotts in der Sessionsfrage protestantischer Hochstiftsadministratoren.
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/4 f./ [Regensburg als] Direktor proponiert: Die Einberufung erfolgt, weil an der gestrigen Beratung der evangelischen Stände bei Kurpfalz aufgrund der versehentlich zu spät erfolgten Ansage die meisten Städtegesandten nicht teilnehmen konnten. Deshalb sollen sie hiermit darüber informiert werden. /4’–5’/ Inhaltliche Zusammenfassung der Kurpfälzer Proposition und der Umfrage1. Sie, die dabei anwesenden Städte, wollten in der Umfrage kein Votum abgeben, um der Mehrheit der abwesenden Städte nicht vorzugreifen.
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Umfrage. Aachen: Haben den Auftrag, sich von dem jenigen, was der augspurgischen confession verwandte stendten fürtreglich, nit abzusöndern. Darumb die gravamina wol zu ubergeben.Bitten darum, ihre eigenen Beschwerden4gegen das Verfahren am RHR, gegen Jülich und Burgund sowie gegen die Rechtsverweigerung am RKG in die allgemeinen Gravamina aufzunehmen. In der Sessionsfrage wolten sie sich mit den mehrern vergleichen.
Nürnberg: Die ubergebene gravamina weren zwar förmblich, wol und beschaidenlich angestellt, aber noch nit purificiert. Es mechte ein jede statt ire gravamina in specie begreiffen und den andern annectiern lassen. Die session aber betreffendt: Gehörte den fürsten zuverfechten, alls darbey die stett kein interesse. Und wolte den stetten bey der ksl. Mt. nit wol zuverantwortten und sonst auch ubel anstendig sein, sich derowegen an die obern stendt zu henckhen5. Dann was die fürsten nit wurden durchtringen, das wurden die stett alls die schwechere vil weniger thun.
Straßburg: Die gravamina weren nit allein beschaidenlich angestellt, sonder auch in facto die unwidersprechliche warhait. Deroha[l]ben sie bevelch, sich von denselben nit abzusondern. Und hielte auch darfür, das einem jeden /
Ulm: Haben bezüglich der Gravamina kain bedenckhen, sich dern beypflichtig zu machen und anzunemmen. Aber der session halb wie Nurnberg./6’ f./ Bringen als eigene Beschwerde vor, dass Ehg. Ferdinand von Tirol, der Propst von Ellwangen und der Abt von Kempten bei der Vergabe von Lehen an Ulmer Bürger die Eidesleistung /
Frankfurt: Von den höhern stenden zuvorderst zu vernemmen, welcher gestalt sie die assistentz begerten, dann ires erachtens die freystellung darunderb gesuecht wurde, mit deren die stett nichts zuthun10. Und weil Sachsen und Brandenburg sich noch miteinander zuvergleichen, derselben erclerung zuerwarthen, hiezwischen ein oder die ander statt ire gravamina uffs pappier bringen und ubergeben mechte; wie sie dann irer commission halb wider den teutschen maister nit weniger zuthun gemeint weren11.
Esslingen: Zur Sessionsfrage wie Nürnberg und Ulm. Sind bezüglich der Gravamina beauftragt, was jeder zeit mit dem mehrer geschlossen wurde, sich von denselben nit abzusöndern.
Reutlingen: Köndte sich von den gravaminibus nit absöndern./7 f./ Verweist auf eigene Beschwerden gegen das Hofgericht zu Rottweil wegen der ehaften Fälle12und gegen Ehg. Ferdinand von Tirol wegen der Forderung des Lehenseids ‚zu den Heiligen‘13. Sessionsfrage: /
Colmar: Köndte sich der ybergebenen gravaminum darumb nit eussern, dieweil seine herrn und obern in der landtvogtey Hagenau ligende güetter hetten, das[!] sie biß daher durch evangelische ambtleith verwalthen lassen, jetzt aber durch die osterreichische beambten weiter nit gestattet werden, sonder mit catholischen besetzt haben wollten; welches den gravaminibus zu addirn14.Sessionsfrage: Wie Nürnberg und Ulm.
Mehrheitsbeschluss, das sich die stett der gravaminum wol anzuenemmen, aber der session halb nit beladen solltenc.
B) Einzelunterredungen
Unterrichtung Pfalz-Neuburgs durch Württemberg über die Verhandlungen im Religionskonvent.
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