Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verhandlungen der protestantischen ReichsStädte

Textvorlage: Nürnberg, fol. 50 f.1

Zusätze der Reichsstädte zum veränderten Konzept der höheren protestantischen Stände für die Gravamina.

/50/ (Nachmittag). Beratung der protestantischen Reichsstädte[Aachen, Nürnberg, Straßburg, Ulm, Lübeck, Nördlingen, Speyer, Heilbronn, Frankfurt, Memmingen, Colmar, Regensburg2].

/50 f./ Zusammenkunft, um die Zusätze der Reichsstädte zu den Gravamina der protestantischen Stände zu verlesen und zu billigen. aDa das erste Konzept3der höheren Stände für die Gravamina aber geändert worden ist und Regensburg inzwischen zwei weitere Exemplare4aus der Kurpfälzer Kanzlei erhalten hat, wird beschlossen, zunächst die aktuelle Fassung des Konzepts noch heute zur Abschrift zu geben und dort /50’/ der erbarn stett special gravamina an fueglichen ortteneinzufügen–a.

Anmerkungen

1
 Ulm (fol. 31) enthält für diese Sitzung nur den Tag sowie die Uhrzeit (14 Uhr) und verweist ansonsten auf ein anderweitiges (nicht vorliegendes) Protokoll: In prothocollo.
2
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 324 f.
a
–a Da … einzufügen] Speyer (fol. 35’) abweichend: Da jetzt viele Gesandte nicht anwesend und die Gravamina der Städte umfangreich sind, sollen sie zunächst zur Abschrift gegeben und bei nächster Gelegenheit beraten werden.In Speyer A (fol. 324) als furschlagStraßburgs: In die jetzt anzufertigende Abschrift der Gravamina hat ain jede statt ir bedencken ad marginem zusetzen.Morgen weitere Beratung dazu, damit es expeditius beschehen möge; die sachen seien wichtig./324 f./ Umfrage. Aachen bis Lübeck wie Straßburg. Nördlingen votiert für die Übergabe an einen Ausschuss, Speyer schließt sich dem an, da die Gravamina aufgrund ihres Umfangs bis morgen nicht kopiert werden können. Das Frankfurter Votum, bei den höheren Ständen aus diesem Grund um Aufschub zu bitten, billigen Memmingen, Colmar und Regensburg.
3
 Kurpfälzer Konzept: Nr. 387.
4
 Kurbrandenburger Überarbeitung [Nr. 388] wohl mit der dort erwähnten Vorfassung.