Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verhandlungen der protestantischen Reichsstädte

Textvorlage: Ulm, fol. 46’ f.

Unterzeichnung der Gravamina durch die protestantischen Reichsstädte. Einwände Ulms und Nördlingens. Beistand für Aachen wegen Vorlage der Appellation gegen das ksl. Endurteil. Bericht der Reichsstädte an den Ks. im Konflikt mit der Stadt Augsburg.

/46’/ (Vormittag). Beratung der protestantischen Reichsstädte[Straßburg, Nürnberg, Lübeck, Ulm, Worms, Nördlingen, Speyer, Hagenau, Memmingen, Colmar, Regensburg1].

Regensburg proponiert: Die Kurpfälzer Gesandten haben ihnen die Gravamina der CA-Stände in der Form, wie sie dem Ks. übergeben werden sollen2, vorgelegt, damit die Städte sie unterzeichnen.

Umfrage. Beschlussa: Es wird Regensburg aufgetragen, sie als directores in namen und von wegen der anwesenden evangelischen stett (ausserhalb Ulm, /47/ die angezaigt, das sie vermog irer instruction den lauttern bevelch hetten, in religions sachen mit Wirtenberg zu stimmen; dieweil aber Wierttemberg solliche gravamina nit underschriben hete, ob sie wol fur ire persohn der subscription kein bedenckhens trüegen, so wolt inen doch nit gebürn, auß irem bevelch zuschreitten noch in die subscription absolute zu bewilligenb; mit beger, solche ir eclerung ad prothocollum zu ziehen) zu underschreiben.

Die Gravamina werden sodann vom Regensburger Kämmerer Jonas P. Wolf unterzeichnetcund dem Kurpfälzer Sekretär übergeben.

Der Aachener Gesandtedersucht die Anwesenden nochmals um die Zuordnung von zwei Städten als Beistand, um zu der an einige Kff. und Ff. gereichten Supplikation zur Appellation3eine Resolution zu erbitten.

Beschlusse: Nachdem man die Bitte zuvor vertröstend beantwortet hat4, wird ihr jetzt mit der Zuordnung von Straßburg und Nürnberg stattgegeben.

[Verlesung und] Billigung des vom Ausschuss zum Konflikt mit Augsburg konzipierten Berichts der protestantischen Reichsstädte an den Ks. zu dessen Dekret5. Für die Übergabe an den Ks. werden Regensburg und Lübeck verordnet6.

Anmerkungen

1
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 354’ f.
2
 Nr. 390.
a
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 354’) differenzierter: Einhelliger Beschluss gemäß Votum Straßburg mit Ausnahme von Ulm [vgl. Votum oben] und im Anschluss daran Nördlingen.
b
 bewilligen] Nürnberg (fol. 76’) zusätzlich: Wann aber in /77/ namen der erbarn stett nur ein general subscription gesetzt würde, liessen sies geschehen.Nördlingen schließt sich Ulm an.
c
 unterzeichnet] Nürnberg (fol. 77) differenzierter: allein in genere underzaichnet[namens der protestantischen Reichsstädte insgesamt].
d
 Aachener Gesandte] Nürnberg (fol. 77’) differenzierter: Der Aachener Gesandte wird erst auf seine Bitte hin angehört.
3
 Nr. 381, 382.
e
 Beschluss] Speyer A (fol. 355) differenzierter: Einhelliger Beschluss gemäß Votum Straßburg.
4
 Vgl. zuletzt am 14. 6.: Ulm, fol. 35 f. [Nr. 193].
5
 Dekret: Nr. 360; Bericht: Nr. 363. Zur Konzipierung liegt keine Protokollierung vor.
6
 Vgl. zur Übergabe am 27. 6.: Ulm, fol. 47’ f. [Nr. 116].