Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz

Textvorlage: Wett. Gff., unfol.

Abschließende Billigung und Unterzeichnung des Protests gegen den RAb.

Verhandlungen der protestantischen Ständeabei Kurpfalz. Kurpfalz proponiert: Haben das Konz. für den Protest gegen den RAb entsprechend der gestrigen Beschlussfassung geändert und für die Unterzeichnung im Or. vorbereitet.

Verlesung des modifizierten Protests. [Beschluss: Billigung].

Anschließend Unterzeichnungbdes Protests durch die Gesandten von Kurpfalz, für das Erzstift Magdeburg durch substituierte Räte, durch die Gesandten folgender Stände: Hst. Straßburg, Hst. Halberstadt, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Grubenhagen, Braunschweig-Wolfenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Baden-Durlach (Ernst Friedrich), Baden-Durlach (Georg Friedrich), Wetterauer Gff. sowie der cReichsstädte1Regensburg, Straßburg, Lübeck, Worms, Speyer, Frankfurt, Nordhausen, Nördlingen, Memmingen und Hagenau sowie Colmar namens der zehn Städte in der Landvogtei Hagenau–c.

Daneben ist der Notar Mag. Martin Maull, Ratsschreiberdder Stadt Regensburg, requirirt worden, darüber ein oder mehr instrument zuverfertigen2 unnd der meintzischen cantzlei post publicationem des Reichs abschiedts zu insinuirne.

Anmerkungen

a
 Stände] Ulm (fol. 116) zum Sitzungszeitpunkt: Vormittag, 6 Uhr.
b
 Unterzeichnung] Nürnberg (fol. 174’) differenzierter: Unterzeichnung in Anwesenheit des Notars Maull. Hessen (unfol.) zusätzlich: Dabei haben sie, die Gesandten Hessen-Kassels, gefragt, wan die[Protestation] könte moderirt unnd gemildert werdenn, so wolten wir die zu uns nehmen, mit den andern abgeordenten[Hessen-Marburg und ‑Darmstadt] daraus reden etc. Ist aber die erclerung geben, wer nichtt wolte darein bewilligen, dem wehre keine ordnung zu geben. Der aber dieselben belieben wolte, solte volgenden tags wieder kommen und sich unterschreiben.
c
–c Reichsstädte … Hagenau] Nürnberg (fol. 175) differenzierter: Da von den Städten, die den an Kurpfalz übergebenen Protest [Nr. 509; jetzt inseriert in den allgemeinen Protest] unterzeichnet haben, jetzt die meisten nicht anwesend sind und die [abwesenden; vgl. Anm. 1] Nürnberger Gesandten durch [den Regensburger Verordneten] Dr. Stemper vorbringen lassen, der Ks. habe die vom RT bewilligte Türkensteuer alberaitt maisten theils bei Nürmberg erhebt, daher zubesorgen, daß villeicht ihre protestation zu spat sein möcht, alß ist die statt Nürmberg in der subscription außgelassen und durch Regensburg volgender gestallt underschriben worden: Regenspurg für sich selbst und in namen nachvolgender stätt: Straßburg […].[Städte wie oben.]
1
 Zum Verhalten der Nürnberger Gesandten vgl. deren Bericht an die Herren Älteren vom 15. 8. (5. 8.) 1594: Da viele der im Protest angesprochenen Punkte im RAb erledigt sein sollen und sich auch seidt der zeit etliche fürnehme stendt, alß Chur Brandenburg, Wirtemberg, Lüneburg, Hessen, nicht allerdings zu solcher protestation begeben wöllen, haben wir unß auch sovil mueglichen mit unserer absentia und sonsten auch, fürnemblichen aber, sovil die sperrung der contribution[betrifft], darauf die gantze protestation den maisten theil fundirt, nicht anhengig machen wollen(StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 49. Or.). Weisung des Rates vom 17. 8. (7. 8.) 1594: Die Gesandten haben damit wol und bedechtig gehandelt,insbesondere weil auch andere Stände nicht dartzu lust getragen(ebd., NRTA 107, Prod. 33. Or.). Vgl. Franz, Nürnberg, 234.
d
 Ratsschreiber] Nürnberg (fol. 174’) abweichend: Bürger und Syndikus.
2
 Vgl. Nr. 510, Fassung als Notariatsinstrument.
e
 insinuirn] Nürnberg (fol. 175’) zusätzlich: Des Weiteren wird der Notar beauftragt, nur allein und sonsten niemandt alß den underschribenen uff ihr begern glaubwürdig instrument umb die gebür herauß zu geben. Hingegen wolt man ihme hiemit ettlich stuck golt und thaler zugestellt /176/ und dabey versprochen haben, im fall, ihme daruber ettwas widerwerttigs begegnen, das er von den underschribenen schadloß gehalten werden solt.Der Notar nimmt das Geld und den Protest an sich, verliest dessen Unterschriften und hat einen jeden sein manum und subscription recognosciren lassen.Er erklärt, alles amtsgemäß zu verrichten, und beruft sogleich als Zeugen: Mag. Nikolaus Rhegius, Protokollant der Stadt Regensburg, Christoph Kohl, Bürger zu Regensburg, und den Nürnberger David Frecht. /176 f./ Dem Notar wird auch der separate Protest der Reichsstädte [Nr. 509] übergeben. Da dessen Unterzeichner nicht alle anwesend sind, hat er nur jene, so jetzo gegenwerttig gewesen, alß Regenspurg, Straßburg, Hagenau und Colmar, ad notam genommen.