Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Sonderverhandlungen katholischer Stände zur Magdeburger Session
Textvorlage. Würzburg D, fol. 6–9’.
Ablehnung des Sessionsrechts auch für das Magdeburger Domkapitel in Vertretung des Erzstifts und Beharren auf dem gänzlichen Ausschluss Magdeburgs sowie Halberstadts und anderer reformierter Hstt. durch die geistlichen Kff. und führende katholische Ff.
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/6’ f./ Mainzer Kanzler proponiert: Die Anwesenden kennen die aktuelle Debatte um die Magdeburger Session und die diesbezüglichen Verhandlungen des Ks. mit den Magdeburger Gesandten um einen Verzicht1. Da diese trotz aller Bemühungen des Ks. erfolglos geblieben sind, bittet Ks. nochmals um ein Gutachten der katholischen Kff. und Ff. Daneben ist von den Kurbrandenburger Gesandten /
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Beratung der Ff. Umfrage. Österreich: Bedauern die Probleme wegen der Magdeburger Session, und wolle inen bedenckhlich fallen, daß die ksl. Mt. ein solches solte zulassen. Khinden sich auch also absolute nicht ercleren, sondern begerdten, der sachen alß sehr wichtig verner und was beßers nachzugedenckhen. Und müeste auch ein solches mit vorwissen aller anderer gegenwürtiger catholischer stend beschehen.
Bayern (Vortrag des Votums für Hg. Maximilian durch Kanzler Hörwarth): /7’ f./ Hat Bedenken, an dieser Beratung teilzunehmen, tut dies aber dem Ks. zu Ehren. Erklärt zum Mainzer Vorschlag, dass das Magdeburger /
Würzburg (Bf. persönlich): Kann nicht sehen oder wissen, auß waß ursachen der jetzig possessor des stiffts Madenburg selbsten oder aber das capittel eines solchen befuegdt und inen die session solte gestattet und eingeraumbt werden, dieweil sie zu allen thaylen inhabiles, auch der administrator sich selbsten pro inhabili halten thette. /
Leuchtenberg: Vergleicht sich durchauß mit Österreich, Bayrn und Würtzburg.
Salzburg (Ebf. persönlich): Hat sich diese Bedenken belieben lassen; mit dem anhang, dieweil eß andere stifft mehr betreffen thue, alß Halberstatt, Münster5 [!], auch von derselbigen wegen bei der ksl. Mt. anregung beschehen sölle, damit denselbigen die seßion nicht gestattet, sondern ire abgesandte abgeschafft werden. Dan sonsten gebe eß ein große und bese consequentz. Und sölle auch diß ahn alle andere catholische stend gelangt werden.
/8’ f./ Erneut gemeinsame Beratung aller anwesenden Kff. und Ff. Für die geistlichen Kff. referiert der Mainzer Kanzler deren Beschluss, der dem der Ff. entspricht, wonach /
Der Ebf. von Salzburg persönlich erklärt den Anschluss der Ff. an den Beschluss der Kff. Allein dieweil eß ein gemein /
Die Kff. billigen dies insofern, als Halberstatt wegen in specie sölle meldung beschehen6, aber der andern in genere7. Und solches auß disem bedenckhen, dieweil eß mit Madenburg und Halberstatt ein andere gelegenhayt, als die ipso actu nuhmer inhabiles sich gemacht und von der alten catholischen religion durchauß sich abgesindert und niemandt in solchen capitteln, die solcher religion zugethan. In den andern aber, als Münster, Paderborn, Oßmerbrugkh[!] etc., befinden sich noch in zimblicher anzal catholische zu[!] capittel, und wiß man auch noch nit, waß die jetzige postulirte und erwölte zu bischoffen der religion halber eigentlichen möchten gesinnedt sein8. Derwegen in dem behuetsam zu gehn etc.
Der gemeinsame Beschluss soll den ksl. Räten von Hornstein und Freymon referiert werden, damit diese ihn dem Ks. vorbringen. Dafür werden der Mainzer Kanzler und ein Kurtrierer Rat sowie der Salzburger und der bayerische Kanzler verordnetb.