Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Beschickung des RT nicht durch die dazu beschriebenen Domkapitel, sondern durch die Bff./Administratoren Johann Adolf von Bremen und Lübeck sowie Philipp Sigismund von Verden und Osnabrück. Beharren auf deren Session unter Berufung auf den Religionsfrieden. Annahme der RT-Vollmachten durch Kurmainz unter Vorbehalt. Infragestellung der Türkenhilfe und Verweis auf Aktionen der Gesamthäuser Holstein und Braunschweig, falls die Session verweigert wird. Bitte um Klärung der Sessionsfrage.
Datum: Regensburg, 28. 5. (18. 5.) 1594.
HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 237–241’ (Or. Dorsv.:Bremen und Hamburg [!], beede domcapitl, wegen erfoderung [!]ieres hern zum reichstag etc., item pro moderatione und ringerung des hochen anschlags1. 18. Maii [28. 5.]94.) = Textvorlage.
/237 f./ An den Ks.: Hg. Johann Adolf von Holstein, postulierter und erwählter Ebf. von Bremen und Bf. von Lübeck, Hg. Philipp Sigismund von Braunschweig-Wolfenbüttel, postulierter Bf. von Verden und Osnabrück, sowie Hg. Franz von Sachsen-Lauenburg haben ihn, Hermann von der Becke, mit Vollmacht und Instruktion zum RT abgeordnet. Die Instruktionen besagen, /
Obwohl zu diesem RT nicht die genannten Bff., sondern die Domkapitel von Bremen und Lübeck sowie von Verden und Osnabrück beschrieben worden sind2, so habens doch viellgemelte capitula dafur gehalten, daß solliche schreiben unnd außschreiben per errorem3 cancellariae moguntinensis[!] verursachet wurden. Dernwegen die capitula (alß obbemelter ertz- unnd stiffte nur ein standt) die beschickung anhero zu thuende[!] sich geweigert und an ihre herrn, die ertz- unndt bischoffe, verschoben unnd verwyesen; inn sonderer betrachtunge, dieweill dieß ihnen eine unerhörte neuerunge unndt ihren, dern capitulen, antecessoribus unnd ihnen solliches niemalß angemuetet undt sie damit nicht belegt wurden, daß sie sich und /
Um den Irrtum beim RT-Ausschreiben zu beheben und die Rechte sowie die Session des Ebf. und des Bf. zu wahren, hat er, von der Becke, gestern den Kf. von Mainz aufgesucht, ihm die Instruktionen seiner Herren gezeigt, die Sachlage ausführlich erörtert und gebeten, den eingefallenen /
Da demnach seine Herren und deren Vorgänger je und alle zeitt auff alle reichstage verschrieben, ihre geburende sessiones bekleidet, auch mit keinem herrn wegen der session streittigk, auch inn ihren ertz- unndt stifften die geringste vorenderung oder mutation inn der religion nicht vorgenommen, sich auch nicht vorheyratet oder vermhalet, dadurch ihr f. Gnn. sich auß dem publicirten religion frieden gesetztt, alß thuen ihre f. Gnn. sich underthenigst getrosten, daß man dieselben so plotzlich undt schimpfflich absque causae cognitione de facto ihrer continuirten possession derselben gepuerenden session nicht werde endtsetzen, /
Demnach bittet er, von der Becke, den Ks., er möge erkleren, wie ich mich inn diesem verhalten, ob ich zu hogst- undt hochgedachter meiner gnedigsten und gnedigen herrn gepuerenden session zugelaßen und, wie von alters und und biß anhero geschehen, dieselben soll bekleiden8 oder sonst inn denselben schicken, damit ich meinem auffgetragenen bevheligh[!] gnugh thuen unnd bei ihr f. Gnn. inn die suspition nicht muge gerahten, daß ich diese wichtige sachen per supinam quasi negligentiam verabseumet und, wie sichs gepuert, nicht gnugsamb hab erstritten.
/240’ f./ Schlussformel, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit und Wohlergehen des Ks. sowie für den Sieg über die Türken und alle Reichsfeinde.
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Beilage: Memoriale der Domkapitel zu Bremen und Lübeck für den Gesandten von der Becke: Vorbringen beim Kaiser oder dessen Räten
Rechtfertigung der RT-Beschickung nicht durch die dazu beschriebenen Domkapitel, sondern gemäß dem Herkommen durch den postulierten Ebf. und Bf. Moderation des Reichsanschlags.
Datum: o. O., 16. 3. 1594.
HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 430–433’ (Kop.) = Textvorlage. NLA Stade, Rep. 5b Nr. 83, fol. 322–326’ (Konzeptkop. Dorsv.:Memoriall, was Hermanus von der Becke wegen beider capittel Bremen und Lubeck bei der ksl. Mt. uffm reichstage werben und anbringen solle. 16. Martii anno 94. Von anderer Hd.:Moderation.) = B.
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Erweisung der Reverenz. Wenngleich Ks. sie, die beiden Domkapitel, zum RT geladen hat, müssen sie dazu einwenden, das es dieser ertz- unnd stiffter halber mit erfurderungh unnd beschickungh der Reichß- unnd anderer kraißtage diese whare gelegenheit habe, daß nicht wir noch unsere vorfharenn, sondernn die ertz- unnd bischoffe dieser stiffter allewege zue solchenn Reichs- unnd krayßtagenn verschrieben, auch vonn ihnen dieselbígenn beschickt oder personlich /
Da nun Johann Adolf, postulierter und erwählter Ebf. von Bremen und Bf. von Lübeck, Hg. zu Schleswig-Holstein, in beiden Stiften durch einhellige postulation unnd wäell[!] wiederumb beruffenn10, seiner f. Gn. auch die administration deroselbigenn aufgetragenn, dahero der bischofflicher stuell lenger nicht vaciret, so will unsers erachtens nicht uns, sondernn seiner f. Gn. obliegenn unnd gebhurenn, solche itz bevorstehende Reichß versamblung zue besuchenn oder durch die ihrige /
Zue deme, woferne wir auf ihr röm. ksl. Mt. genedigst erfurdernn unnß der beschickung zue itzigem Reichß tage anmaßen wurden, verstehenn wir zwar nicht, das daßelbige ohne verdacht, zu deme ohne vergeringerungh[!] des schuldigen gehorsambs bei denn unterthanenn unnd anderer ungelegenheitenn mher wol unnd fuglich beschehenn moge. Wie dann unser und unser kirchenn vermugen auch nicht ist, solche zue denn beschickungenn der Reichß- unnd krayßtagenn nothwendige ansehenliche kostenn und sumptus zuertragenn, sondern neerlich11 mit dem geringenn, was wir habenn, die notturfftige unterhalttunge unser pershonen und kirchenn abreichenn unnd damit zulangen können.
Von der Becke soll deshalb den Ks. namens der Domkapitel bitten, sie aus den genannten Gründen zu itziger Reichß versamblungh nicht beschehener schickungh allergenedigst endtschuldigett zue halttenn unnd unser unnd unser geringenn kirchen allergnedigster kayßer unnd patronus forthannd sein unnd bleibenn; der diemutigstenn zuvorsicht, es werde hochstgedachter unser gnedigster furst unnd herr das jennige, /
/431’ f./ Da das Erzstift Bremen und das Hst. Lübeck den ihnen vor Jahren auferlegten hohen Reichsanschlag aufgrund des Verlusts von Landschaften, Untertanen und Gütern nicht mehr aufbringen können, wurde der Anschlag des Erzstifts Bremen bereits vom Reichsmoderationstag 1571 in Frankfurt um ein Drittel ermäßigt12. Da die Moderation auf wenige Jahre befristet war, wurde dagegen an den RDT 1571 appelliert. Deshalb soll von der Becke den Ks. bitten, er möge die Lage beider Stifter berücksichtigen, zusammen mit den Reichsständen die Reichsanschläge auf ein erträgliches Maß moderieren und dabei für das Erzstift Bremen so entscheiden, wie in der dem RDT 1571 übergebenen Appellation ausgeführt wirdf.
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