Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Bitte um vorrangige Restitution der Augsburger Session im SR noch vor der Durchführung der kommissarischen Verhandlungen.
Datum: 11. 7. 1594. J. W. Freymon übergeben am 11. 7.1
HStA München, KÄA 3231, fol. 174–175’ (Kop. Dorsv.:An die röm. ksl., auch zu Hungern und Beheim kgl. Mt. aller underthenigistes anlangen und bitten der statt Augspurg abgesanten. Montags, den 11. Julii anno 94, übergeben. H.) = Textvorlage. StadtA Augsburg, RTA 56, fol. 306–307’ (Kop. Dorsv.:An die röm. ksl., auch zu Hungern und Behem kgl. Mt. aller undertenigist anlangen und bitt der statt Augspurg abgesandten. Montags, den 11. Julii anno 94, hern Dr. Freymond post prandium hora 2 ubergeben.) = B. NLA Stade, Rep. 32 Nr. 1, fol. 151–152’ (Kop. Dorsv. wie 1. Satz der Textvorlage) = C.
/174 f./ An den Ks.: Sie, die Augsburger Gesandten, erinnern an ihre letzte Eingabe sowie ihr mündliches Vorbringen vor den ksl. Geheimen Räten mit der Bitte um die vorrangige Restitution ihrer Session im SR2und um erst nachfolgende Vermittlungsverhandlungen. Haben demnach erwartet, aufgrund der klaren Sachlage und im Vollzug des ohnehin maßgeblichen ksl. Dekrets3würde man ihnen die Session unverzüglich einräumen. Hingegen erfahren sie vom ksl. Vizekanzler, der Ks. wolle den Konflikt durch eine Kommission klären.
Da Augsburg mit der Kommission /174’/ allain nit geholffen, sonder inen vilmehr ein hochbeschwerlich praeiudicium zuegefiegt wirdt, indem die execution euer ksl. Mt. erteilten ksl. erstes decrets zuruckh gestellt und wir unnserer possession nuhmer in die fünffte wochen unbillicher weiß entsetzt bliben und erst jetzt per viam commissionis solle ventilirt werden, ob wir tanquam spoliati zu restituirn seien, zudem das wir von unsern obern lauttern und gemessenen bevelch empfangen, die restitution ante omnia tanquam ordine iuris priorem zu urgiren und vor erlangung derselben unns mit dem wenigisten in khainerlay handlung mit den widerwertigen stetten einzulassen: Demnach so bitten euer ksl. Mt. wir hiemit nachmalln aller underthenigist, sy wollen unnsere obern mit gedachter ksl. commission aller gnedigist verschonen4 und vilmer die sachen dahin dirigirn und richten, das derselben alberait ergangena, wolberathschlagt decret nuhmer firderlich exequirt werde, damit wir mit eheistem[!] widerumb zu unserer stimb und session mögen gelangen. Alsdann und nach erlangung derselbigen sein wir aller underthenigist urbitig, dem jenigen statt zethun, was euer ksl. Mt. der gietlichen underhandlung oder aber des rechtlichen austrags halber werden allergnedigist bevelhen und verordnen. Das ist an ime selbs billich.
Schlussformel. 11. 7. 1594. Unterzeichnet von den Gesandten der Stadt Augsburg.