Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konsens zur Bestätigung eines Zollprivilegs. An die Kff.

Supplikation an die Kff. (Regensburg, 6. 8. 1594; der Mainzer Kanzlei übergeben am 7. 8.; von den Kff. nicht kopiert)1, unterzeichnet von Gf. K.; mit 1 Belegdokument2(Zollprivileg Ks. Friedrichs III. von 1473): Die Gff. von Werdenberg als seine Vorgänger erhielten als Inhaber der Gft. Sigmaringen unter Ks. Friedrich III. ein Zollprivileg in der Stadt Sigmaringen: Erhebung eines Zolls von 6 Pfennigen in der Landeswährung für jedes Pferd, mit dem Güter durchgeführt werden. Weil der Zoll zuletzt nicht korrekt gehandhabt wurde, hat er den Ks. um die Konfirmation des Privilegs anhand des Or. gebeten, diese aber noch nicht erhalten, sondern erfahren, der Ks. wolle erst die ‚Nachbarschaft‘ befragen. Da er aber weder einen neuen Zoll beantragen noch den alten erhöhen, sondern diesen lediglich bestätigen lassen will, bittet er um den Konsens der Kff. zur Konfirmation sowie um ihre Interzession beim Ks., damit dieser sie bald erteilt.

Beratung und Beschluss im KR am 10. 8.3: Die Gesandten können die Supplikation nicht bescheiden und verweisen sie an die Kff. persönlich.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 482–483’. Or.
2
 Ebd., fol. 534–535’. Kop. Die Abschrift ist auf das Jahr 1423 datiert mit dem Zusatz: im 34. Jahr Friedrichs III. als röm. Kg., im 22. als Ks. und im 15. als Kg. von Ungarn. Diese Angaben ergeben das Jahr 1473 als korrektes Datum. Kursachsen (fol. 499) gibt anlässlich der Vorlage im KR als Datum abweichend das Jahr 1443 an (aber: Ks. erst seit 1452).
3
 Kursachsen, fol. 499–500; Kurmainz, unfol.