Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Restitution des Reichslehens durch den Hg. von Parma. An die Kff.

Supplikation an das Kurkolleg insgesamt und die einzelnen Kff. oder deren Gesandte sowie wohl auch an ausgewählte Reichsff. (der Mainzer Kanzlei übergeben am 14. 5.; von den Kff. kopiert [o. D.])1, unterzeichnet von Heliodorus de Tinella, Gesandter des Gf.; mit 4 Belegdokumenten2(Dekrete der Kff. und des Ks. beim RT 1582; Schreiben des Ks. an Ranuccio I. Farnese, Hg. von Parma, vom 24. 1. 1594): Die Kff. haben beim RT 1582 auf die Supplikation gegen die gewaltsame Okkupation des unstrittigen Reichslehens Borgo Val di Taro durch Hg. Ottavio Farnese von Parma hin den Ks. gebeten, die Restitution [an Gf. Claudio Landi, F. von Val di Taro] zu veranlassen3. Da sich die Hgg. [Ottavio, sodann Alessandro] von Parma auf einen Befehl des Papstes beriefen, der aufgrund des Hoheitsanspruchs der Kurie auf das Fst. die Rückgabe untersagte, ließ der Ks. mit den Päpsten Gregor XIII. und Sixtus V. verhandeln. Letzterer widerrief den Befehl seines Vorgängers, nachdem der Ks. den Status des Fst. als Reichslehen bewiesen hatte. Daraufhin berief sich der Hg. [Alessandro sowie anschließend Ranuccio] von Parma auf ein Verbot durch Kg. Philipp II. von Spanien, um die Restitution weiterhin zu verzögern. Da auch der Kg. auf Verhandlungen mit dem ksl. Orator hin die Rückgabe nicht mehr behindern wollte, forderte der Ks. im Schreiben vom 24. 1. 1594 Hg. Ranuccio von Parma auf, die Restitution endlich durchzuführen. Der Hg. schob die Antwort mehrere Monate auf und hat jetzt seinen Orator [Pietro Francesco Malaspina] zum RT geschickt, um neue Ausflüchte gegen die Rückgabe vorzubringen. Bittet um Veranlassung beim Ks., er möge nicht länger dulden, dass das Reichslehen Val di Taro zum größten Schaden des Reichs und von dessen treuem Vasallen weiterhin vom Hg. von Parma okkupiert wird, sondern die unverzügliche Restitution an F. Federico, Sohn des spoliierten F. Claudio, veranlassen, so wie es ohnehin wiederholt in Dekreten des RT 1582 und des RHR festgelegt worden ist.

Verlesung im KR am 30. 6.4Beschluss gemäß folgendem Dekret, im KR gebilligt am 5. 7.5

Dekret des KR an den Ks. (Regensburg, 5. 7. 1594; von den Kff. kopiert am 13. 8. [!])6, unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei: Übergeben die Supplikation, zu der sie bereits 1582 die Restitution befürwortet und Maßnahmen angeregt haben, wie diese durchzusetzen ist. Da sie bisher auch auf das Schreiben des Ks. vom 24. 1. 1594 an Hg. Ranuccio von Parma hin unterblieben ist, wiederholen die Kff. ihre Empfehlungen von 1582, insbesondere weil die damaligen Hinderungsgründe seitens der Kurie und des Kgs. von Spanien jetzt nicht mehr vorliegen, und bitten den Ks., er möge Federico, F. von Val di Taro, als Vasallen im unstrittigen Reichslehen zur Restitution verhelfen. Sollte sich Hg. Ranuccio von Parma dem widersetzen, kann der Ks. die im Dekret der Kff. von 1582 angeregten Mittel [Androhung der Reichsacht] einsetzen.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 321–323, 327’. Or. an das Kurkolleg. HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 3, fol. 55–57, 61’. Or. an die Gesandten Kf. Friedrichs IV. von der Pfalz, übergeben am 22. 5. (12. 5.). HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 53–55, 59’. Or. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen. HStA München, K. blau 275/2, fol. 367–368’, 373’. Or. an Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg.
2
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 323’–326’. HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 3, fol. 57’–60’. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 55’–58’. Kopp.
3
 Vgl. Leeb, RTA RV 1582, Nr. 402 S. 1353 f. Zu den Hintergründen des Konflikts vgl. Koller, Reichsitalien.
4
 Kursachsen, fol. 211’–213’; Kurmainz, unfol.
5
 Kursachsen, fol. 480; Kurmainz, unfol.
6
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 328–329’. Konz. HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 3, fol. 62 f., 64’. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 70–71’. Kopp.