Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Befreiung von der Reichssteuer oder Moderation des Anschlags. Vom Hst. Metz separierte, eigene Besteuerung der Mgft. An die Reichsstände.
Supplikation an die Reichsstände (von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet wohl vom Gesandten Johann Gless von Igny: Die Untertanen des Mgf. sind infolge der Auswirkungen des Kriegs des Hauses Lothringen gegen die Stadt Metz durch Raub und Verwüstungen sowie der Wegführung von Personen und Vieh aufs Äußerste verarmt. Bittet, den Mgf. von der jetzigen Reichssteuer zu befreien oder zumindest den Reichsanschlag gemäß den jährlichen Einkünften so zu ermäßigen, dass der Mgf. und die Untertanen ihn aufbringen können. Zudem wurde der Mgf. bisher zu den Reichskontributionen des Hst. Metz herangezogen. Bittet, Nomeny künftig von der Metzer Steuer abzusondern und ihm, dem Gesandten, dies schriftlich zu bestätigen.
Beratung im Supplikationsrat am 11. 7.2mit Beschluss der Resolution (dort gebilligt am 19. 7.3), die im RR am 22. 7.4verlesen wurde. Billigung durch FR und SR; KR: weitere Beratung. Nochmalige Verlesung im KR am 29. 7.5und Billigung als Dekret der Reichsstände (kopiert [als Resolution des Supplikationsrats] am 26. 7.)6: Da die Bewilligung der Bitte den Reichsständen nicht zusteht, wird der Supplikant an den Ks. verwiesen.