Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Gleichzeitig mit der Versendung des Ausschreibens erteilte Kaiser Rudolf II. der Stadt Regensburg am 10. 1. 1594 den Befehl, sich auf den Reichstag vorzubereiten1, also Lebensmittel- und Futtervorräte anzulegen, bei der Bürgerschaft die Instandsetzung und Säuberung der Unterkünfte sowie die Bereitstellung von Bettwäsche und anderen Notwendigkeiten zu veranlassen und ihr aufzutragen, während der Reichsversammlung Räumlichkeiten nur an Personen zu vergeben, die zum Personal des kaiserlichen Hofes und der Reichsstände gehörten2. Der Regensburger Rat stellte in der Antwort zwar fest, dass die Reichstagsteilnehmer, was „victualia, raum und losament betrifft, in und bey andern deß Heyligen Reichs stetten leichtlich besser beraitschafft und gelegenheit gefunden haben“ würden3, er kam dem Befehl aber nach und erließ dazu bereits am 24. 1. 1594 ein Ratsdekret4. Darin wurde allen Bürgern und Einwohnern geboten, Zimmer und Stallungen zu räumen, zu säubern und für die Unterbringung des Reichstagspersonals vorzubereiten. Gegen ungehorsame Bürger behielt sich der Rat die Beschlagnahmung der Räume vor. Des Weiteren hatten sich die Regensburger während der Reichsversammlung bescheiden, ehrerbietig und willfährig zu erzeigen, die Fremden nicht mit überhöhten Preisen zu übervorteilen, die Feuerstätten zu säubern, Wasser in den Häusern bereitzuhalten sowie sich aller Zucht und Ehrbarkeit zu befleißigen, nicht zu fluchen, keine Unzucht und Hurerei zu dulden, sich des Zutrinkens und der Trunkenheit zu enthalten, die Nachtruhe zu beachten und sich gegenüber jedermann friedliebend und freundlich zu erweisen. Daneben traf der Rat weitere polizeiliche Anordnungen, führte eine Feuervisitation durch und bereitete die Rats- und Amtsstuben für die Reichstagskollegien vor. Die Geistlichen (der Stadt) ermahnte er, während des Reichstags unnötige Debatten mit Andersgläubigen zu vermeiden sowie die Predigten gemäßigt und kurz zu gestalten. Später überließ man dem Reichserbmarschall ein eigenes Gefängnis, errichtete einen Pranger5 und installierte eine Bürgerwacht in der gesamten Stadt6.
Neben der ausrichtenden Stadt stellte der Reichserbmarschall den zweiten wichtigen Faktor für die Organisation des Reichstags direkt vor Ort dar. Da der frühere Amtsinhaber Konrad von Pappenheim 1594 in Haft war7, forderte Rudolf II. ebenfalls mit Schreiben vom 10. 1. 1594 die möglichen Prätendenten aus dem Haus Pappenheim auf, ihm unverzüglich mitzuteilen, wer das Amt in Regensburg versehen werde8. Schon vor der Zustellung des Schreibens hatte jedoch Alexander von Pappenheim klargestellt, dass er das Reichserbmarschallamt bereits vor vier Jahren von Kursachsen (als Erzmarschall) zu Lehen empfangen habe und es deshalb beim Reichstag ausüben wolle9. Der Kaiser befahl ihm daraufhin, sich „so ehist, als immer sein kan“, nach Regensburg zu begeben, um den Reichsständen ihre Quartiere zuzuweisen10. Wenig später wies ihn auch Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen als Verwalter des Reichserzmarschallamtes an, seine Aufgaben bei der Quartiervergabe und der Erstellung einer Taxordnung in Regensburg in Kooperation mit Verordneten des Kaisers und der Stadt Regensburg unter dem Vorbehalt wahrzunehmen, dass Konrad von Pappenheim zwischenzeitlich nicht aus der Haft entlassen würde. Gleichzeitig trug er dem Regensburger Rat auf, Pappenheim in der Amtsverrichtung zu unterstützen und dessen Kompetenzen zu respektieren11.
Trotz der Vorgabe des Kaisers bereits im Januar, baldigst nach Regensburg aufzubrechen, machte sich Alexander von Pappenheim erst am 4. 3. 1594 in Grönenbach auf den Weg, begleitet von seinem Sohn Joachim und dem Gesinde mit zehn Pferden12. Schon zuvor hatte er allerdings seinen Furier und einen Diener nach Regensburg geschickt und den dortigen Rat unter Berufung auf das kaiserliche Provisionaldekret vom Reichstag 1582 aufgefordert, diesen bei der Quartiervorbereitung und anderen Verrichtungen behilflich zu sein13. Mit der Anspielung auf das Provisionaldekret vom 17. 9. 158214 knüpfte Pappenheim direkt an die Auseinandersetzungen seines Amtsvorgängers Konrad von Pappenheim beim Reichstag 1582 mit der Stadt Augsburg und dem Städtekorpus insgesamt an, deren Wiederholung sich hier anzubahnen schien, zumal die Reichsstädte das Dekret 1582 unter Protest abgelehnt hatten15 und der Regensburger Rat jetzt bei der Stadt Augsburg um die Zusendung der entsprechenden Akten von 1582 sowie um ein Gutachten dazu bat, wie Rechte und Reputation der Reichsstädte gegenüber den Ansprüchen Pappenheims zu wahren seien16. Wohl auch wegen der Augsburger Empfehlung, strikt auf der Appellation gegen das Provisionaldekret zu beharren17, und zudem infolge der zwischenzeitlich von Pappenheim in rigidem Tonfall vorgebrachten Forderungen an den Rat kam es zu Debatten, die an den Streit von 1582 erinnerten: Mit Schreiben vom 15. 3. 1594 verlangte Alexander von Pappenheim genaue Auskünfte der Stadt unter anderem darüber, ob und in welchem Ausmaß derzeit Infektionen herrschten18 und ob mit Lebensmittelengpässen zu rechnen sei. Wegen der befürchteten Quartierknappheit gab er dem Rat den Befehl an die Bürger vor, mehr Zimmer sowie Stallungen bereitzustellen und ohne seine Bewilligung keine Wohnungen zu vergeben. Der Regensburger Rat beantwortete die Fragen nur sehr knapp und verwahrte sich unter Berufung auf das eigene Dekret vom Januar gegen den Vorwurf, die Bürger würden zu wenig Quartiere und Stallungen bereitstellen. Vielmehr stünde in Klöstern und geistlichen Häusern in der Stadt wesentlich mehr Platz zur Verfügung als bei den Bürgern19. In den weiteren Verhandlungen wurde zwar keine Übereinkunft erzielt20, doch kam es im Gegensatz zu 1582 zu keiner Eskalation des Streits. Dennoch thematisierte Regensburg konkret diese Differenzen später im Städterat21, um sich den Beistand des Städtekorpus zu sichern, das sich daraufhin mit der Erklärung vom 13. 5. 1594 an die kursächsischen Gesandten als Vertreter des Reichserzmarschalls wandte22. Dabei stand die strittige Jurisdiktion über fremde Krämer im Mittelpunkt, die im Zusammenhang mit der fraglichen Gültigkeit des Provisionaldekrets von 1582 in den Debatten des Regensburger Rates mit Pappenheim und den kursächsischen Gesandten vom 10. 5. bis 20. 5. 1594 kontrovers interpretiert wurde23. Da Pappenheim gegen die Erklärung der Städte vom 13. 5. strikt auf der Geltung des Provisionaldekrets beharrte, brachte Regensburg die Angelegenheit am 16. 5. im Städterat nochmals zur Sprache und bewirkte damit den Beschluss einer neuerlichen Erklärung, die den kursächsischen Delegierten am 18. 5. übergeben wurde24. Allerdings blieb es letztlich auf eine weitere Replik Pappenheims25 hin dabei, dass dieser „sein jurisdiction gebraucht und exercirt“26.
Zur Einnahme und Vorbereitung seiner eigenen Unterkunft schickte Kaiser Rudolf im Februar Hofquartiermeister Gregor Bönl27 nach Regensburg und forderte mit Schreiben vom 13. 2. 1594 begleitende Maßnahmen ein: bei Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim wegen der Abgrenzung und Ausweisung des Quartiers für den gesamten kaiserlichen Hofstaat28, bei der Stadt Regensburg wegen der Zuordnung von Ratspersonen, die mit Bönl die Unterkünfte besichtigen und deren Räumung sowie etwaige Umbauten veranlassen sollten29; bei Bischof Philipp von Regensburg mit der Bitte um die Anordnung, dass im Bischofshof als kaiserlichem Quartier die Räumlichkeiten „unsaumig geraumet, geseubert und gebessert werden“30; beim Regensburger Domkapitel mit der Aufforderung, Bönl behilflich zu sein, Zimmer zu räumen, auszubessern, zu säubern und sie ihm, dem Kaiser, sowie Reichsständen zur Verfügung zu stellen31; bei Herzog Wilhelm von Bayern mit der Bitte, Bönl auch Häuser in dem auf bayerischem Territorium gelegenen Stadtamhof einnehmen und entsprechend vorbereiten zu lassen32. Ansonsten liegen zur Zurichtung des Quartiers für den Kaiser und dessen Hofstaat nur wenige Nachrichten vor33. Allerdings beklagte der Reichserbmarschall wiederholt den Umfang der vom kaiserlichen Hof beanspruchten Bezirke, für die er dem Hofquartiermeister „den halben tail der statt einraummen“ musste und deshalb über umso weniger Unterkünfte für die Reichsstände verfügte34. Den Platzbedarf für das kaiserliche Gefolge zeigt beispielhaft die Bitte des Oberststallmeisters Graf Albrecht von Fürstenberg an den Hofquartiermeister, ihm für sich und sein Begleitpersonal sieben bis acht Stuben und Stallungen für 90 Pferde in der Nähe des kaiserlichen Hofes zu besorgen35. Daneben hatte Hofquartiermeister Bönl Sonderwünsche wie etwa den der kaiserlichen Hofkammer zu erfüllen, die Hofbuchhalterei und das Hofzahlamt „nahenndt beisamben“ einzulogieren36.
Die Reichsstände wandten sich wegen der Quartiernahme für sich oder ihre Gesandten in erster Linie an den dafür in Kooperation mit der Stadt Regensburg zuständigen Reichserbmarschall37, daneben vereinzelt an die Stadt und den kaiserlichen Quartiermeister. Den Kurbrandenburger Gesandten sollte Alexander von Pappenheim ein „bequem losamendt“ zuweisen38, für Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen hatte er eigeninitiativ die Unterkunft Kurfürst Augusts vom Wahltag 1575 reserviert, bei der es sich um das „gröste, stattlichste und fürnembste in des Reichs quartier“ handelte39. Nachdem seine persönliche Reichstagsteilnahme feststand, forderte Friedrich Wilhelm den Reichserbmarschall, die Stadt Regensburg und den kaiserlichen Quartiermeister auf, seinen Zeugmeistern und Furieren bei der Vorbereitung dieser und der anderweitigen Herbergen für den Hofstaat und das Begleitpersonal mit 550 Pferden behilflich zu sein40. Herzog Wilhelm V. von Bayern stellte noch im Rahmen der lange geplanten persönlichen Mitwirkung an der Reichsversammlung die Reservierung des Klosters St. Emmeram sicher und leitete Maßnahmen für die Unterstützung seines Kammerfuriers und eines nach Regensburg beorderten Kastners ein41. Da Wilhelm entgegen dieser Planung nicht anreiste, nutzte Herzog Maximilian anstelle seines Vaters das Kloster als Unterkunft.
In Ansbach empfahlen die Räte Markgraf Georg Friedrich, die Sicherung des Quartiers beim Reichserbmarschall frühzeitig einzuleiten, weil man sonst nur schwer und mit höheren Kosten unterkommen könne42. Die folgenden Schritte des Markgrafen gingen ebenfalls noch von seiner persönlichen Reichstagsteilnahme und der Notwendigkeit einer entsprechend großen Unterkunft aus, die Reichserbmarschall von Pappenheim aber aufgrund des allgemeinen Quartiermangels nicht zusagen konnte und ihn deshalb auf die Kurbrandenburger Herberge vertrösten musste, die zur Verfügung stünde, falls Kurfürst Johann Georg nicht persönlich anreiste. Andernfalls blieb nur die Unterbringung in drei weiter verstreut liegenden Häusern, davon eines vor den Stadtmauern43. Letztlich löste sich das Problem ohnehin, weil der Markgraf nicht nach Regensburg kam44 und nur Gesandte schickte.
Ansonsten hielten Reichsfürsten und Reichsstädte den Reichserbmarschall an, ihren vorab nach Regensburg abgeordneten Dienern bei der Quartiersuche zur Hand zu gehen oder den Gesandten eine adäquate bzw. eine bestimmte Herberge zuzuweisen45. Die Stadt Nürnberg bezog dabei neben dem Reichserbmarschall auch den kaiserlichen Quartiermeister Gregor Bönl ein, da dieser das zunächst vorgesehene Haus für den Präsidenten der kaiserlichen Hofkammer, Freiherr Ferdinand Hoffmann, reserviert hatte und man deshalb auf ein anderes ausweichen musste46. Der Rat der Stadt Speyer wandte sich direkt an den ihm bekannten Regensburger Advokaten Dr. Kaspar Stemper mit der Bitte, die Gesandten bei sich unterzubringen oder ihnen eine anderweitige Bleibe zu vermitteln. Nachdem Stemper zwei nebeneinander liegende Wohnungen reservieren konnte, überließ Speyer eine davon den Frankfurter Deputierten, um die räumlichen Voraussetzungen für die vertrauliche Kommunikation während des Reichstags zu schaffen47.
Der in den Korrespondenzen zur Quartiernahme angesprochene Mangel an geeignetem Wohnraum für den Hofstaat des Kaisers, das Gefolge der persönlich anwesenden Fürsten und die Gesandten der anderen Reichsstände sowie, wohl noch gravierender, an Stallungen für die zahlreich mitgeführten Pferde stellte den Reichserbmarschall vor erhebliche Probleme, konnte er doch kaum alle ansuchenden Stände unterbringen48, viel weniger Wünsche um besondere Herbergen erfüllen49. Er bat den Kaiser deshalb um diesbezügliche Anordnungen oder um die Abordnung eines Kommissars, der sich selbst ein Bild machen sollte50. Wenig später konkretisierte er, es sei „unmüglich, die ankhommenden chur-, fürsten unnd stennde deß Reichs, wofern kain andere anordnung geschicht, in der angegebenen anzahl gesindt und pferdt underzubringen“. Er habe dem kaiserlichen Quartiermeister für 2070 Pferde „die halbe statt geben und einraumen müssen“, in der gesamten Stadt könnten in alten und jetzt neu gebauten Stallungen 4700 Pferde eingestellt werden, doch benötige man Platz für insgesamt 7121 Pferde51. Da es ihm „unmüglich, ohne fernere euer ksl. Mt. zuthun ainigen standt mehr underzubringen“, bat er nochmals um die Abordnung eines kaiserlichen Kommissars und regte selbst an, der Kaiser möge den Herzog von Bayern um die Erlaubnis der Einfurierung in Stadtamhof sowie andere benachbarte Fürsten für umliegende Dörfer ersuchen52. Rudolf II. griff gemäß Beschluss des Geheimen Rates53 den Vorschlag auf und bat Herzog Wilhelm V. von Bayern, er wolle dem Reichserbmarschall in Stadtamhof und anderen benachbarten Orten Quartiere und Stallungen überlassen54. Da der Herzog dies billigte55, schien sich die Situation zu entspannen, zumal auch die für den Kurfürsten von Brandenburg vorgesehene Herberge frei wurde, nachdem er den persönlichen Reichstagsbesuch abgesagt hatte56.
Um die Unterbringung des Reichstagspersonals möglichst effektiv zu organisieren, besichtigten Profos und Furier des Reichserbmarschalls sowie zwei Verordnete des Regensburger Rates ab 7. 3. 1594 die einzelnen Stadtviertel („Wachten“), verzeichneten die dort vorhandenen Unterkunftsmöglichkeiten und fertigten daraus ein Furierregister an57. Es nannte, gegliedert nach Wachten, einzeln durchnummeriert den Namen des Hausbesitzers, die im Haus zur Verfügung stehenden Stuben, Kammern, Betten und Stallplätze für Pferde und summierte das Ergebnis jeweils für die Wachten auf. In der Westnerwacht standen beispielsweise 98 Stuben, 148 Kammern, 294 Betten und Stallungen für 672 Pferde sowie weitere fünf Küchen, zwölf Keller und zwei Gewölbe zur Verfügung; in der Donauwacht waren es 147 Stuben, 221 Kammern, 466 Betten, Platz für 764 Pferde, elf Küchen, 17 Keller, neun Gewölbe und zwei Säle. In der Gesamtsumme für alle acht Wachten umfasste die Liste 1172 Nummerneinträge, es wurden also 1172 Quartiere besichtigt und dabei insgesamt 988 Stuben, 1434 Kammern, 2738 Betten, Stallungen für 4278 Pferde, 72 Küchen, 72 Keller, 34 Gewölbe und zwei Säle ermittelt.
Auf dieses Furierregister und die dortige Nummernabfolge bezog sich eine folgende Auflistung zur Unterbringung von Reichstagsteilnehmern bei einzelnen Regensburger Bürgern und Einwohnern. Das sehr umfangreiche Unterkünfteverzeichnis58 nennt, geordnet nach Wachten, mit den laufenden Nummern 1 bis 676 jeweils den Namen und in einigen Fällen zusätzlich den Beruf des Hausbesitzers, die Anzahl der dort untergebrachten Personen anhand ihrer Funktionszuschreibung im jeweiligen Hofstaat oder der Zugehörigkeit zu einer anderweitigen Reichstagsgesandtschaft, die von diesen belegten Stuben, Kammern und Betten sowie den dafür wöchentlich zu entrichtenden Preis. Wenngleich sich die Liste unvollständig auf vier der acht Wachten beschränkt und bei Weitem nicht alle Gesandtschaften erfasst, bietet die Quelle doch wichtige Hinweise auf die Regensburger Bevölkerungs-, Häuser- und Stadtstruktur am Ende des 16. Jahrhunderts. Die Liste kann aufgrund ihres Umfangs hier nicht dokumentiert werden, es seien lediglich einige Beispiele daraus genannt: Westnerwacht, Nr. 6: Unterkunft von vier Kurkölner Musketieren bei Jakob Frank; eine Stube, eine Kammer und zwei Betten für wöchentlich 1 fl. 30 kr. Westnerwacht, Nr. 88: Unterkunft von vier Würzburger Hofjunkern bei Konrad Fischer; eine Stube, eine Kammer und drei Betten für wöchentlich 3 fl. Westnerwacht, Nr. 139: Unterkunft des Pfalz-Neuburger Landrichters zu Burglengenfeld bei Hans Portner; eine Stube, eine Kammer und drei Betten für wöchentlich 2 fl. Schererwacht, Nr. 204: Unterkunft von landgräflich hessischen Gesandten bei Christoph Allschmied; drei Stuben, drei Kammern und drei Betten für wöchentlich 12 fl. Schererwacht, Nr. 229: Unterkunft des Kurtrierer Rates Dr. Burkhard Wimpfeling beim Glaser Dionysius Metzger; eine Stube, eine Kammer und zwei Betten für wöchentlich 2 fl. Donauwacht, Nr. 384: Unterkunft der Gesandten der Stadt Köln bei Lukas Wirt; eine Stube, drei Kammern, fünf Betten, Küche, Keller, Gewölbe mit Geschirr und anderem Hausrat für wöchentlich 13 fl. Wildwercherwacht, Nr. 568: Unterkunft des Kurmainzer Rates [Jobst] Philipp von Bicken bei Veit Bernhardt; eine Stube, zwei Kammern und drei Betten für wöchentlich 2 fl. 30 kr. Wildwercherwacht, Nr. 572: Unterkunft des spanischen Gesandten für Burgund, [Charles Philippe de Croÿ,] Marquis d’Havré (mit Gefolge), bei Wolf Berger; vier Stuben, fünf Kammern und 20 Betten sowie Küche und Keller für wöchentlich 20 fl. Wildwercherwacht, Nr. 633: Unterkunft des bayerischen Rates Dr. Forstenhäuser bei Tobias Brothuber; eine Stube, eine Kammer und zwei Betten für wöchentlich 1,5 Taler. Wildwercherwacht, Nr. 657: Unterkunft von drei kursächsischen Junkern bei Kaspar Neumeier; eine Stube, zwei Kammern und fünf Betten für wöchentlich 3 fl. 30 kr. Den meisten Raum beanspruchte die Unterbringung des Hofstaats der persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten59 sowie des Beraterstabs, der Aufwartung und des Gefolges des Kaisers. Der Erzbischof von Salzburg und dessen Hofstaat waren laut den im Akt folgenden Einträgen zur Einlosierung des Kaisers, die teils der kaiserliche Quartiermeister Gregor Bönl anfertigte, im Quartier Rudolfs II. untergebracht60. Demgegenüber hielt sich der Platzbedarf für die Gesandtschaften der übrigen Reichsstände, die im erwähnten Verzeichnis nur sehr lückenhaft dokumentiert werden, in Grenzen.
Neben der Quartierfrage stand die Versorgung der Reichstagsstadt und der zahlreichen Teilnehmer mit Lebensmitteln aus dem Umland im Zentrum der Vorkehrungen. Deshalb hatte der Kaiser ebenfalls parallel zum Ausschreiben bereits am 10. 1. 1594 Bayern, Pfalz-Neuburg, die Kurpfalz (wegen der Territorien in der Oberpfalz) sowie die Bischöfe von Augsburg, Salzburg und Passau aufgefordert, bei den Regensburg nächstgelegenen Ämtern zu verfügen, dass die Untertanen Lebensmittel „umb geburlichen zimlichen werth“ dorthin liefern oder sie Käufern in ihren Gebieten „gegen zimblicher zallung guetlich volgen lassen“61. Zwar wurde dies von mehreren Seiten zugesagt62, doch wiederholte Rudolf II. vor der bald erwarteten Eröffnung des Reichstags seine Aufforderung nochmals, ergänzt um die Bitte, besonders Pferdefutter sowie Heu und Stroh nach Regensburg zu liefern63. Obwohl Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim zwischenzeitlich ebenfalls die Bitte an die benachbarten Reichsfürsten gerichtet hatte, den Untertanen aufzuerlegen, dass sie ihre Waren „umb billige bezallung hieher in die statt zu offenen failen marckh bringen“64, um so Lebensmittelengpässen und damit verbundenen Kostensteigerungen in Regensburg möglichst vorzubeugen, wurden die Zusagen der Fürsten wohl nicht durchgehend eingehalten. So berichteten die Brandenburg-Ansbacher Gesandten, der Herzog von Bayern und der Pfalzgraf von Neuburg hätten ihren Untertanen verboten, Lebensmittel „auff feilen marckt alhier zu pringen“, sondern diese seien „iren f. Gnn. und derselben bevelchs habern zu dero aignen notturfft zuvor anzupieten“. Die Folge sei, dass in Regensburg „alles in hochstem wert“65. Mit dieser Feststellung korrespondiert eine Anordnung Pfalzgraf Philipp Ludwigs an den Forstmeister und den Kastner in Burglengenfeld, mehr Eichenholz als üblich fällen und aufscheitern zu lassen, weil es beim Reichstag „in hohen werth komen werde“, und es in Regensburg „aufs höchst ir köndt, zuverkauffen“66. Auch die kursächsischen Gesandten beklagten unmittelbar nach ihrer Ankunft in Regensburg die „grosse teurung, unnd ist sonderlich fast gar [nicht] oder doch schwerlich zur fuetterung zu kommen“67. Der venezianische Gesandte Contarini stellte zur Lebensmittelknappheit fest: „Qui si sta con grandissimo dissagio et, fuor che il pane et il vino ch’è carissimo, non si trova alcuna cosa da vivere, et bisogna mandare persone in luoghi lontani dalla città quatro et cinque leghe con grandissima spesa per fare qualche provisione […]“68.
Um die vielfach beklagte Teuerung während der Reichsversammlung69 zu begrenzen, wurde gemäß dem üblichen Verfahren auch 1594 eine Reichstagsordnung (Taxordnung) ausgearbeitet und publiziert. In ersten Verhandlungen mit dem Reichserbmarschall am 29. 3. 1594 gab der Regensburger Rat die in der Stadt üblichen Preise für Getreide, Fleisch, Fisch, verschiedene Mahlzeiten, Bier und für die Stallmiete bekannt, vermied aber Aussagen zum stark schwankenden Holzpreis, für den Brotpreis, der von jenem für Getreide abhänge, für den bekanntlich sehr teuren Wein sowie für die Miete von Kammern und Zimmern, die wie in der Vergangenheit Wirt und Gast jeweils selbst vereinbaren sollten70. Nachdem der Kaiser die weitere Ausarbeitung der Reichstagsordnung bis zu seiner Ankunft zurückgestellt hatte, die Preise in Regensburg währenddessen aber weiterhin anstiegen und insbesondere eine „ubermessige steigerung mit denn losamentenn“ festzustellen war, regten die kursächsischen Gesandten bei der kaiserlichen Empfangskommission71 an, die Taxordnung vorzeitig zusammen mit ihnen, dem Reichserbmarschall und dem Regensburger Rat zu konzipieren, dem Kaiser zur Korrektur zu schicken und dann gegebenenfalls noch vor oder unmittelbar bei dessen Ankunft zu publizieren. Die Empfangskommission lehnte dieses Verfahren ab, befürwortete aber eine nochmalige Nachfrage des Reichserbmarschalls beim Rudolf II. und erklärte sich bereit, an der Ausarbeitung mitzuwirken, sobald sie über eine entsprechende Weisung des Kaisers verfüge72. Diese Konzeption wurde trotz der verzögerten Anreise Rudolfs nicht umgesetzt, sondern das Dekret des Kaisers für die Ausarbeitung der Taxordnung erging nach dessen Ankunft in Regensburg am 18. 5. erst am 20. 5. 1594 als Auftrag an die Reichshofräte Georg Deserus von Fraunhofen und Eberhard Wambold von Umstatt, die kursächsischen Gesandten als Vertreter des Reichserzmarschalls, Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim und Deputierte der Stadt Regensburg73.
Die daraufhin formulierte Reichstagsordnung datiert vom 29. 5. 1594, sie wurde im Anschluss an den Druck aber erst am 11. 6. 1594 auf den Plätzen Regensburgs durch den Reichserbmarschall, die Herolde für Böhmen, Ungarn und das Reich, 13 Trompeter und einen Heerpauker publiziert und ausgerufen74. Die Reichstagsordnung erschien 1594 im Gegensatz zu früheren Ordnungen nicht als Einblattdruck im Langformat, sondern als gedrucktes Geheft75. Sie enthielt die üblichen Vorschriften76 zur Sicherung von Ruhe und Ordnung zwischen den Reichstagsteilnehmern und mit Fremden, zum Verfahren bei gewalttätigen Zwischenfällen und für die Verweisung fremder Handwerker und Händler sowie von Bettlern und Siechen aus der Stadt, gab genaue Feuerschutzbestimmungen vor, ordnete tolerantes Verhalten hinsichtlich Sprache, Sitten und Religion an, verbot den eigenmächtigen Austrag von Streitigkeiten, regelte den Alarm bei Tumulten und verbot Falschspielerei sowie die Aufnahme von Fremden durch Bürger der Stadt in ihre Häuser ohne vorherige Anmeldung. Die Festlegung der Preise für die Unterkunft in Herbergen und Losamenten ließ die Ordnung bis zum Abschluss von deren Besichtigung offen. Relativ ausführlich ging sie auf die Zufuhr von Getreide und Brot, den Verkauf an den in der Stadt üblichen Orten, den Preis für verschiedene Getreidesorten (nicht des Brotes) sowie in Verbindung damit auf das Verbot des Vorkaufs im Umland Regensburgs ein, um eine möglichst freie und kostengünstige Zufuhr in die Stadt zu gewährleisten. Die integrierte Taxordnung gab Höchstpreise für Fleisch, Innereien, Speck, Würste und diverse Fische vor, während für Geflügel, Eier, Butter, Käse und Obst zwar keine Festlegung möglich war, der Reichserbmarschall aber gegen überteuerten Verkauf vorgehen sollte. Gleiches galt für Wein und auswärtiges Bier, während Regensburger, pfälzisches und böhmisches Bier taxiert wurden. Genau festgelegt wurden die Preise für Mahlzeiten in Wirtshäusern und für die Übernachtung in Verbindung mit der Verpflegung sowie für Stallmiete und Pferdefutter. Der Holzpreis konnte nicht fixiert werden, doch galt auch hier die Sanktionierung überteuerter Angebote. Bezüglich der gültigen Münzen in der Stadt beließ man es bei der Reichsmünzordnung.
Allerdings zeigen die anhaltenden Klagen über überhöhte Kosten, dass der Vollzug der Taxordnung nicht sichergestellt77 und damit der Preisanstieg in Anbetracht des immensen Bedarfs für die während des Reichstags übervölkerte Stadt nicht wirksam begrenzt werden konnten.