Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Im Vorwort des ersten Bandes in der Reihe der „Reichsversammlungen 1556–1662“ wurde im Jahr 1988 konstatiert:„Die Darlegungen zu Zeremoniell, Einberufung, Unterkunft und Session verlieren [nach 1555] für das Reichstagsgeschehen ihre Bedeutung und können weggelassen werden“1. Diese Sichtweise ist in Anbetracht der ‚kulturalistischen Wende‘ der Geschichtswissenschaft2 und der im Zusammenhang damit grundlegend neu bewerteten Bedeutung des Zeremoniells und der Symbolik der Reichstage im 16. Jahrhundert3 in dieser Absolutheit nicht mehr haltbar: Das Reich wurde beim Reichstag „nur in der solennen Versammlung, in der feierlichen, kollektiven, formalisierten öffentlichen Praxis“ sicht- und erfahrbar, der Reichstag ist damit nicht nur zu verstehen als Verhandlungsereignis, sondern erst „das gesamte feierliche Geschehen“ konstituierte die Darstellung und Herstellung des Reichs als Gesamtverband auf dem Reichstag4.
Um dieser Sichtweise in Ansätzen gerecht zu werden, ohne das Editionskonzept für die Reihe der „Reichsversammlungen“ zu verlassen, wird angestrebt, die zentralen zeremoniellen Ereignisse an entsprechender Stelle in der Aktendokumentation oder der Einleitung etwas detaillierter darzustellen. Dies gilt insbesondere für den Einzug des Kaisers in Regensburg5, für die Ankünfte einzelner Reichsfürsten6, sodann für das Zeremoniell bei der Eröffnung der Verhandlungen7 und beim Abschluss8 der Reichsversammlung. Um daneben weitere zeremonielle Akte und überdies die „Präsenzöffentlichkeit“ des Reichstags als dessen zweiten, sichtbaren „Schauplatz“ neben den Verhandlungen hinter den verschlossenen Türen der Räte und Kurien9 zu beleuchten, sollen an dieser Stelle in den Quellen greifbare öffentlichkeitswirksame Aspekte, die Typus und Dichte der Veranstaltungen außerhalb der Beratungsebene veranschaulichen, rekapituliert werden. Als Quellen dienen neben einigen Gesandtenberichten10 und dem bayerischen Zeremonialprotokoll11 vor allem die Reichstagsbeschreibung Peter Fleischmanns12, die im Zusammenhang mit der Auflistung des Hofstaats der anwesenden Reichsfürsten viele Bankette erfasst, sowie die aus der Provenienz der Stadt Regensburg stammenden „Denkwürdigkeiten“13 zum Reichstag 1594, die vorrangig dessen äußeren Ablauf chronologisch dokumentieren und dabei den Schwerpunkt auf die in der Stadt sichtbare Öffentlichkeit der Reichsversammlung mit Ereignisse legen, an denen die Regensburger Bürger nicht nur als Zuschauer, sondern selbst als Akteure mitwirkten und damit zu „Mitspielern des äußeren Geschehens beim Reichstag“ wurden14.
Dies gilt zunächst weniger für die zahlreichen Bankette15, die die persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten ausrichteten, wenngleich einige davon entweder in der Öffentlichkeit ausgetragen oder um öffentliche Veranstaltungen wie etwa Schaufechten erweitert wurden. Ansonsten beschränkten sich die Bankette auf einen eng umschriebenen Teilnehmerkreis mit genau festgelegter Sitzordnung, wobei die Spannbreite jedoch von zeremoniell streng regulierten Festtafeln bis hin zu eher formlosen, oft spontan zusammentretenden ‚Arbeitsessen‘ reichte16.
Nach Aussage der genannten Quellen17 fanden im Zeitraum vom 8. 6. bis 18. 8. 1594, also innerhalb von zehn Wochen, 23 große Bankette und weitere sechs kleinere, aber gleichwohl in der Chronistik verzeichnete Festtafeln statt. Die meisten der persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten veranstalteten zwei Bankette, Kurfürst Ernst von Köln dagegen lud viermal ein. Dazu kamen die zahlreichen, in den Gesandtenberichten nur knapp angesprochenen anderweitigen gemeinsamen Mittags- oder Abendtische im kleineren ‚privaten‘ Kreis, die hier unberücksichtigt bleiben. Den Auftakt machte Herzog Maximilian von Bayern mit einem Bankett in seiner Unterkunft, dem Kloster St. Emmeram, am 8. 6. 1594 mit 16 Teilnehmern, darunter die drei geistlichen Kurfürsten, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Fürst Christian von Anhalt, mehrere Grafen und einige kaiserliche Räte. Am zweiten Bankett Maximilians am 29. 6. wieder in St. Emmeram wirkten 29 Gäste mit, neben mehreren persönlich anwesenden Reichsfürsten und deren Söhnen viele Grafen, darunter Burggraf Fabian von Dohna als Kurpfälzer und Graf Wolfgang Ernst von Stolberg als Kurbrandenburger Gesandter, daneben der burgundische Deputierte Charles Philippe de Croÿ, der ungarische Kanzler János Kutassy, Bischof von Raab, und erneut die führenden kaiserlichen Räte Rumpf, Trautson und Albrecht von Fürstenberg18, die abgesehen von wenigen exklusiven Fürstenbanketten bei sehr vielen Einladungen anwesend waren und ihrerseits in Vertretung Rudolfs II. am kaiserlichem Hof „stettigs freye Taffl“ hielten19.
Bereits einen Tag nach der ersten Einladung Maximilians von Bayern fanden an Fronleichnam, 9. 6. 1594, zwei Bankette statt: Eines richtete Kurfürst Wolfgang von Mainz (16 Teilnehmer, darunter mehrere protestantische Fürsten)20, das andere Kurfürst Ernst von Köln aus. Zu Letzterem liegt keine Gästeliste vor21, allerdings merkt der Regensburger Chronist dazu kritisch an, es seien dabei „100 eimer weins außgesoffen [worden]; die schauessen sollen zu 1000 fl. costen. In Ungern wird er22 der niderlendischen leuff halben nichts zu geben haben“23. Die aufwendig inszenierten und verschwenderisch gestalteten Schauessen setzten sich bei den folgenden Banketten Kurfürst Ernsts fort24. Besonders jenes am 19. 6. 1594, zu dem auch der Kaiser geladen war, der aber weder hier noch bei anderen Banketten erschien25, wurde entsprechend vorbereitet26 und organisiert: Es fand im Unterschied zur üblichen Praxis nicht in der Herberge des Kurfürsten statt, sondern im großen Saal des Regensburger Rathauses, der höheres Renommee versprach27. Unter den 31 Teilnehmern des Festessens, das „gar herrlich gehalten“ wurde28, befanden sich unter anderem alle persönlich in Regensburg weilenden Kurfürsten und Fürsten, für die weltlichen auch deren Gemahlinnen sowie anwesende Söhne und Töchter, die leitenden Gesandten von Kurbrandenburg, der Kurpfalz und Österreichs sowie die führenden kaiserlichen Räte29. Zudem beschränkte sich das Bankett, das schon mittags begann, nicht auf diese Runde, sondern „man gab meniglich, wer hinauf kham, zu drinckhen, und wurd auf den abent ein fechtschuel vor dem rathauß gehalten“30. Nach Aussage der Kurbrandenburger Gesandten hat Kurfürst Ernst selbst „die anordnung gethan, das keiner, so nichtt notturfftigk bereuschertt, hinnunter gelaßen worden. Sein 78 eimer wein und 40 eimer bier ausgetruncken worden“31. Im Gegensatz zu anderen Banketten, die wohl meist auf den geladenen Personenkreis limitiert blieben, wurde hier mit dem freien Ausschank von Wein und dem anschließenden Schaufechten vor dem Rathaus die Öffentlichkeit der Stadt und des Reichstags miteinbezogen. Allerdings galt die ansonsten zu beobachtende Eingrenzung auf relativ wenige Teilnehmer im Kontrast zur Schauveranstaltung am 19. 6. wohl auch für das letzte Gastmahl Kurfürst Ernsts von Köln, das erst am 3. 8. stattfand, nachdem die meisten Fürsten bereits aus Regensburg abgereist und deshalb nur „vast alle geystliche personen vnd vom [!] Rom“ anwesend waren32: Es fanden sich ein der päpstliche Legat Madruzzo und führende Männer aus dessen Gefolge wie Franciscus Oranus, Auditor an der Rota, Carlo Gaudenzio und Gianangelo Gaudenzio Madruzzo, dazu die drei päpstlichen Nuntien Speciano, Frangipani und Portia sowie Giovanni Battista Concino, Gesandter des Großherzogs der Toskana.
Die sich hier andeutende „konfessionelle ‚Bereinigung‘ des Tafelns“ beim Reichstag 159433 bestätigt sich auf katholischer Seite wenig überraschend bei den Banketten von Legat Madruzzo am 22. 6. im Garten seiner Unterkunft34 und von Nuntius Speciano am 18. 7.35, ebenso lud der spanische Gesandte San Clemente nur katholische Gäste zu sich, darunter die gesamte kuriale Vertretung und einige kaiserliche Räte36. Bischof Julius von Würzburg veranstaltete zwei größere Tafeln im Garten des Jakobsklosters. Für die erste am 12. 7., ein Essen „und music“37, liegt keine Gästeliste vor, die zweite am 26. 7. kurz vor seiner Abreise beschränkte sich auf 15 katholische Teilnehmer mit dem päpstlichen Legaten, den drei Nuntien, den Vertretern des Königreichs Ungarn und erneut den führenden kaiserlichen Räten38. Zwar waren auch auf protestantischer Seite beim zweiten Bankett Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen am 9. 7.39 und beim ersten Empfang Herzog Friedrichs von Württemberg am 11. 7.40 nur glaubensverwandte Gäste anwesend, aber dennoch stellten demgegenüber die konfessionell gemischten Tafeln, wie sie in allen anderen Banketten zu beobachten sind, den Normalfall dar.
Dies gilt neben den eingangs erwähnten Einladungen für Festtafeln protestantischer Fürsten wie Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg am 13. 6. und 14. 7. (mit anschließendem Schaufechten auf dem Jakobsplatz)41 ebenso wie für die Bankette der geistlichen Reichsstände: Kurfürst Johann von Trier versammelte am 26. 6. (18 Teilnehmer, ohne Frauen) und am 16. 7. (20 Teilnehmer, mit Frauen und Töchtern der weltlichen Fürsten) neben geistlichen auch protestantische Fürsten in seiner Herberge42, gleichermaßen Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg bei seinem Bankett am 30. 6. mit 25 Teilnehmern beider Konfessionen43, darunter die anwesenden Reichsfürsten mit Ausnahme Kurfürst Wolfgangs von Mainz und Bischof Julius’ von Würzburg. Im Gegensatz zur oben erwähnten, ‚offenen‘ Veranstaltung Kurfürst Ernsts von Köln achtete der Erzbischof auf die Exklusivität der Runde, indem er Trabanten als Türhüter aufstellen ließ, „welche die ab- und zugehenden fürstlichen diener und officier gekhennt, domit niemand frembder einschleichen khönnen. Es sind sonderlich schöne schauessen aufgetragen worden“44.
Von den festlichen Banketten zu unterscheiden sind mehr oder minder spontan zusammentretende Tischrunden, die sich mehrfach ergaben, indem sich höhere Reichsfürsten, namentlich Kurfürst Ernst von Köln und Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, selbst zum Essen einluden, sei es bei kaiserlichen Räten wie Wolfgang Rumpf45 und Paul Sixt Trautson46, anderen Reichsständen47 oder bei höherrangigen Gesandten48. Wenngleich bei diesen Mahlzeiten Zeremoniell und Öffentlichkeit eine geringere Rolle spielten als bei den großen Schaubanketten, vermerkte Peter Fleischmann in seinen Beschreibungen selbst dieser Rundtafeln die Sessionsabfolge sowie die bevorzugte Position unmittelbar neben dem ranghöchsten Fürsten etwa in der Form, dass Wolfgang Rumpf (am 2. 7.) „an der Rundtaffl zu nechst an Churfürsten zu Cöln zur Rechten Handt kommen vnd gesessen“49. Konkreter sichtbar wird die Rangfolgeproblematik bei den Banketten an der kritischen Position Herzog Maximilians von Bayern als nicht regierender Fürst50. Maximilian selbst stellte dazu in der Frühphase des Reichstags fest, er sei zu zwei Banketten gemeinsam mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg geladen worden, „und ist mir pfaltzgraf bayde mal vorgesetzt, aber gegenainander uber gesetzt worden. […] Sonsten setzt mann mich den anndern allen vor, alß den 2 von Khoburg, Holstain51 etc.“52.
Im Übrigen wurden die Festessen und sonstigen Vergnügungen vor allem von ausländischen Reichstagsbeobachtern kritisch beurteilt, sei es als Hindernis für den Verhandlungsfortgang53 oder wegen der damit verbundenen Kosten. Der spanische Gesandte San Clemente, der selbst an vielen Festtafeln teilnahm, beklagte das übermäßige Bankettieren und stellte wohl übertrieben fest, es seien dafür in weniger als drei Monaten 5 Millionen Gulden ausgegeben worden54.
Noch deutlicher als an den bemängelten Banketten wird die in der Kritik anklingende Teilung des Reichstags in eine nach außen hin kaum sichtbare, von den Gesandten in den Kurien und Religionsberatungen getragene Verhandlungsebene und eine in der Öffentlichkeit präsente Unterhaltungsebene an den in der Stadt für jedermann zugänglichen Schauveranstaltungen wie den erwähnten, oftmals mit Banketten kombinierten ‚Fechtschulen‘ oder besonders den Wettspielen und Turnieren55. Im Zentrum des Unterhaltungsprogramms während des Reichstags 1594 standen dabei die „stahel schießen“, also Armbrustschießwettbewerbe, die an die Stelle der aufwendigeren größeren Turniere traten56. Die Abfolge der Preisschießen ist überliefert in den Regensburger „Denkwürdigkeiten“57 sowie in einer zeitgenössischen Württemberger Geschichte, die dazu insgesamt feststellt: „Die chur- unnd fürsten, auch andere herrn, haben sich auff dißem Reichs tag sehr lusstig, frölich und freündtlich gegen einander erzaigt, panckheten, ringlen rennen, stahl- undt büchßen schießen gehaltten und vihl zum bessten geben“58.
Laut den zitierten Quellen fanden im Zeitraum vom 5. 6. bis 14. 7. 1594, also innerhalb von sechs Wochen, neun Preisschießen statt, die meist einen Tag dauerten, sich aber ebenso über drei Tage hinziehen konnten. Veranstalter waren vornehmlich persönlich anwesende Reichsfürsten: Zweimal Kurfürst Ernst von Köln, je einmal Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Herzog Friedrich von Württemberg, Herzog Maximilian von Bayern und Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg; dazu Graf Karl von Hohenzollern und ein Freiherr von Maxlrain. Sie setzten für die Gewinner und die nachfolgend Platzierten Preisgelder meist in einer Höhe von 110–120 Gulden aus oder vergaben Sachpreise in Form vergoldeter Becher. Kennzeichnend für die Schießwettbewerbe war das offene Teilnehmerfeld59, dem über alle sozialen und ständischen Schranken hinweg hohe Reichsfürsten, mindermächtige Reichsstände und Adelige aus dem Gefolge der Fürsten oder des Kaisers ebenso angehörten wie Bürger und Handwerker aus Regensburg, anderen bayerischen Städten oder Bauern aus dem Umland. So konnte am 16. 6. „ein baur“ den Sieg erringen60, am 1. 7. ein Bürger aus Neuburg, am 10. 7. belegten ein Regensburger Hafner, ein Regensburger Schlosser und „einer vom adel“ die ersten Plätze, am 14. 7. waren es Freiherr Georg von Maxlrain, ein Bürger aus Neuburg und erneut der Bauer, der schon zuvor gewonnen hatte61.
Doch beschränkte sich die Unterhaltung bei diesen Veranstaltungen nicht auf den Schießwettbewerb, sondern daneben wurde gespielt und getrunken. So hat man während des Schießens am 13. 7. im Schießhaus „mit allerlay kartenspil gekhurtzweilet“, das Hofgesinde hat „gezecht und gedrunckhen, dann ein jeglicher herr hat zur zeit seines schiessens etlich vaß mit wein hinausführn laßen. Da einem jeden eingeschenckht worden, der es begert. Der ertzbischof von Salzburg hat gar ein vaß in schießgarten herauß ziehen laßen und menigclich davon zudrinckhen geben. Haben die furstliche person sich mit worten und geberden gar vertreulich und bruderlich, auch schimpf und boß mit einander getriben gar ungescheucht, dz man sich darob verwundert, sonderlich Coln, Sachsen-Coburg und Leuchtenberg“62. Zuvor war das Preisschießen Herzog Maximilians von Bayern mit einem anschließenden Nachtmahl der beteiligten Fürsten im Schießgarten verbunden worden. Diese sind „sehr frölich gewest“ und erst um 10 Uhr „herein khommen. St. Jacobs thor ist offengehalten, doch mit etlich rott burger gesterckht“63.
Im Unterschied zu den Armbrustschießen blieb die Mitwirkung an Ringelrennen (Ringstechen) nach Aussage der Quellen adeligen Reichstagsteilnehmern oder berittenen Mitgliedern des kaiserlichen oder reichsfürstlichen Gefolges vorbehalten. So bestritten jenes am 25. 6. 1594 auf dem Ägidienplatz kaiserliche Kämmerer und Truchsessen sowie bayerische und andere Kämmerer64, bei einem von Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen am 14. 7. ausgerichteten rangen etwa 40 Grafen, Herren und Adelige um den Siegerpokal im Wert von 100 Gulden65. Gleichwohl bildeten die vier während des Reichstags dokumentierten Ringelrennen66 ein öffentlichkeitswirksames Unterhaltungsprogramm für die wohl zahlreichen Zuschauer aus den Reihen des anderweitigen Reichstagspersonals und der Regensburger Bürgerschaft.
Neben diesen weltlichen Vergnügungen boten kirchliche Anlässe die Gelegenheit zur repräsentativen öffentlichen Inszenierung während des Reichstags. Dies gilt zunächst für das mit dem Einzug Rudolfs verbundene Zeremoniell beim Empfang durch die Regensburger Domgeistlichkeit und die anschließende Feier im Dom am 18. 5.67 sowie für den Gottesdienst im Rahmen der Reichstagseröffnung am 2. 6. 159468. Eine Woche später, am 9. 6., fand für die katholischen Reichstagsteilnehmer die Fronleichnamsprozession als „umbgang“ im Dom statt, an dem im Gegensatz zu fast allen anderweitigen öffentlichen Ereignissen Kaiser Rudolf selbst mitwirkte69. An der Spitze der Prozession wurden vier Kruzifixe getragen, es folgten Chorknaben und „coralisten“, Mönche des Barfüßer-, Augustiner- und Predigerordens, die Kleriker und Kanoniker der Domkirche sowie kaiserliche Edelknaben, Hofdiener, Truchsessen, weiteres Hofpersonal, sodann Kämmerer und Räte, alle mit brennenden Fackeln ausgestattet. Unter einem Baldachin, getragen von vier kaiserlichen Kammerherrn, führte der Bischof von Raab das hochheilige Sakrament mit, geleitet vom Erzbischof von Salzburg zur rechten und Herzog Maximilian von Bayern zur linken Seite. Es folgten der Kaiser, geziert mit dem Goldenen Vlies, sowie Obersthofmeister Rumpf zur Rechten und Obersthofmarschall Trautson zur Linken. Den Abschluss bildeten die Kurfürsten von Köln und Trier.
Wesentlich aufwendiger und öffentlichkeitswirksamer gestaltete sich die Beisetzung des am 16. 8. während des Reichstags verstorbenen Johann Kobenzl von Prossegg, Deutschordenskomtur und Landeshauptmann von Krain. Der Trauerzug am 20. 8. bewegte sich zuerst von seiner Herberge zur Jakobskirche, wo die Leichenpredigt stattfand, und von dort zur Deutschordenskirche St. Ägidien, wo er begraben wurde70. Im Trauerzug folgten der Leiche auf schwarzem Samt mit Wappen und silbernen Kreuzen Hunderte von Kerzenträgern, schwarz gekleidete Knaben mit hölzernen Kreuzen, die gesamte Regensburger Geistlichkeit, Klagende mit vergoldeten Schwertern, Dolchen und schwarzen Sturmhauben, dazwischen wurden Fahne, Wappenschild und Pferd des Verstorbenen mitgeführt. Es folgte der Hofstaat des Kaisers, angeführt von Rumpf, Trautson und dem Bischof von Raab, den Abschluss bildeten kaiserliche Leibtrabanten und Hartschiere.
Was schließlich die während des Reichstags vorgenommenen Belehnungen und Regalienvergaben71 betrifft, ist vorauszuschicken, dass sich mit dem Verzicht auf die „Fahneninvestitur“ seit den letzten öffentlichen Belehnungen auf dem Reichstag 156672 „das Ausmaß der Öffentlichkeit und die Vielfalt von eingesetzten Zeichen und rituellen Praktiken“ beträchtlich reduzierten73. Die 1594 praktizierte Belehnung „in der Kammer“ entfaltete demgegenüber nur begrenzte öffentliche Wirkung74, sie wurde aber dennoch bei Belehnungen persönlich anwesender Reichsfürsten im zeremoniell genau festgelegten, feierlichen Rahmen vollzogen. Die Beschreibungen der Belehnung Kurfürst Ernsts von Köln am 16. 7. 1594 geben dies im Detail wieder75. Ebenso erfolgte die Regalienvergabe an die Kurpfälzer Gesandten für Kurfürst Friedrich IV. am 12. 8. in Anwesenheit des Kaisers, des Landgrafen von Leuchtenberg als Präsident des Reichshofrats, der leitenden Räte Rumpf und Trautson sowie von Vizekanzleramtsverwalter Freymon zwar im kleineren Rahmen, aber „mit allen gebreuchlichen Ceremonien“. Gleiches gilt für die Vergabe der Regalien unmittelbar im Anschluss daran am 12. 8. an die pommerischen Gesandten für Herzog Bogislaw XIII. als Vormund seines Neffen Philipp Julius von Pommern-Wolgast sowie für Herzog Johann Friedrich als Belehnung ‚gesamter Hand‘ in Anwesenheit von Deputierten auch Kurbrandenburgs und Brandenburg-Ansbachs mit der Bestätigung der zwischen den Häusern Brandenburg und Pommern abgeschlossenen Erbeinung76. In gleicher Weise verlief die Regalienvergabe an die Eichstätter Gesandten am 23. 8. 1594 in der kaiserlichen Kammer für Administrator Johann Konrad von Gemmingen „mit allen gebreuchlichen Ceremonien“77.