Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Köln, HAStd, Briefbücher, A 44, fol. 90–90’ (Kop.).

Sie haben in ihrem letzten Schreiben1berichtet, dass die Ff. aus Mainz abreisen und ihre Räte nach Köln bzw. zum Aufenthaltsort des Ks. schicken, und deshalb um Genehmigung zur Heimkehr gebeten. Weisen sie an, erst nach der Abreise aller Ff. und übrigen Gesandtschaften aufzubrechen, damit Köln beim Ks. und bei den Reichsständen nicht als ungehorsam angesehen wird. Falls der Ks. den Mainzer Tag an einen anderen Ort verlegen sollte, bitten sie um Mitteilung darüber. Bezüglich der noch ausstehenden Konfirmationsbriefe der Kff. [über das Kölner Stapelprivileg] und wegen der Angelegenheit mit Götz von Berlichingen (Berlingen)werden ihnen in Kürze Anweisungen zugehen.2

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Mit Weisung vom 22.5. informierte die „Kleine Schickung“ Goldberg und Sachs über eine Äußerung des ksl. Sekretärs Niklas Ziegler gegenüber Dietrich Meinertzhagen, wonach Köln seine Gesandten vom ksl. Tag heimberufen könne. Die Genehmigung zur Heimreise wurde allerdings mit der Weisung verbunden, auf dem Rückweg bei Kf. Ludwig von der Pfalz vorstellig zu werden, um dessen Einwilligung zum Kölner Stapelprivileg zu erwirken. Die Gesandten wurden außerdem gewarnt, dass Fehdebriefe von Götz von Berlichingen [Druck: Berlichingen-Rossach, Geschichte, S. 116f., Nr. 4] und Hans Sindelfinger eingegangen waren (Kop.; HAStd Köln, Briefbücher, A 44, fol. 90’–91). Während des Aufenthalts des Ks. in Köln versuchte man, durch den Wormser Hauptmann Eitel von Vilbel (Vilwyll)als Vermittler in Schiedsverhandlungen einzutreten, was aber nicht gelang. Der Magistrat äußerte gegenüber Berlichingen sein Befremden über die grundlose Gefangennahme seiner Bürger und bekundete die Hoffnung, dass er gütlichen Verhandlungen zustimmen würde (Kop., martis post cantate[23.5.]1508; ebd., fol. 92’–93; ebd., V+V, A N/1191, Stück-Nr. 2. Druck: Berlichingen-Rossach, Geschichte, S. 117f., Nr. 6).