Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Rechtfertigung des Venezianerkrieges; [2.] Begründung für die Abwesenheit Ks. Maximilians von den österreichischen Erblanden; [3.] Einberufung eines Reichstages nach Worms; [4.] Vorkehrungen für einen künftigen Krieg mit Venedig; [5.] Teilnahme der niederösterreichischen Landstände am Wormser Reichstag; [6.] weitere Beratungspunkte für den Landtag.

St. Pölten, NÖLA, Landtagshandlungen, Kart. 1, Fasz. mit der Aufschr.: Landtag der niederösterr. vier Stände zu Krems, den 29.9.1508, fol. 6’–16’ (besch. Kop. mit imit. Vermm. prps./cdip. und Gegenz. G. Vogt.) = Textvorlage A. Ebd., fol. 21–36’ (spätere Kop.) = B.1

[1.] Nach Übergabe ihres Kredenzbriefs2sollen die Gesandten die Stände an frühere Darlegungen über den Krieg gegen die Venezianer und ihre Verbündeten, Franzosen, Eidgenossen und andere Nationen, erinnern, die Kürze der Zeit halber nicht noch einmal wiederholt werden sollen. Doch ist zum besseren Verständnis seines Anliegens auf Folgendes hinzuweisen: Den Ständen ist sicherlich bekannt, dass die auf dem Konstanzer Reichstag versammelten Reichsstände zwar eine Hilfe für den Romzug zur Erlangung der Kaiserwürde bewilligt haben, jedoch nur ein kleiner Teil davon geleistet wurde. Um von seiner Seite nichts zu versäumen, hat er dennoch mit diesen geringen Mitteln den Romzug angetreten. Somit könnten ihm die Reichsstände nicht vorhalten, er hätte ihre Hilfe für eigene Zwecke verwendet und die Umsetzung der gemeinsamen Beschlüsse unterlassen. Die Schuld für das Scheitern, die wir yetzo mit grunt auf die stend des Reichs legen mugen, wäre sonst ihm angelastet worden. In Erwägung dieser und anderer Umstände, keineswegs aus Leichtfertigkeit, musste er sich in den für ihn unerwarteten Krieg mit Venezianern, Franzosen und Eidgenossen einlassen, die unter dem ohnehin unbilligen Vorwand, seinen Romzug zu verhindern, nichts weniger als die Unterwerfung seiner Erblande beabsichtigen. Die daraus entstandene Kriegslast für die Erblande und insbesondere für das Karst, für Istrien (Ysterreich), Friaul, Krain und Kärnten und die erlittenen Verluste bedauert er und versichert, dass es zu keinem Zeitpunkt seine Absicht war, die Erblande leichtfertig in einen Krieg zu führen. Er ist vielmehr bestrebt, für sie den Frieden zu bewahren und ihren Wohlstand zu fördern. Doch wie es sprichwörtlich heißt, kann man nur so lange in Frieden leben, wie der Nachbar dies zulässt. Manchmal ist Krieg unvermeidlich. In diesem Fall verhielt es sich jedoch so, dass er und seine Erblande ohne eigenes Verschulden wegen des Reiches in diesen Krieg geraten sind. Bedankt sich für ihre Entscheidung, für andere ksl. Länder ins Feld zu ziehen, und für ihre Solidarität mit ihm und seinen Ländern Krain und Kärnten angesichts ihrer Verluste. Nun gilt es gemeinsam zu beraten, wie die verlorengegangenen Gebiete zurückerobert und künftige Einbußen vermieden werden können.

[2.] Er hat die Stände teilweise früher schon darauf hingewiesen, dass er angesichts der Stärke der Feinde, der geringen Hilfe des Reiches, dem Ausbleiben anderweitig erhoffter Unterstützung und der Unmöglichkeit, den Krieg allein auf die Erblande gestützt fortzusetzen, im Reich und beim Schwäbischen Bund um Hilfe geworben hat, die uns doch so eylend, als die notdurft erfordert, nicht gedeihen hat mugen. Hingegen konnte er die gegen das Reich und die burgundischen Erblande seiner Enkel gerichteten feindseligen Absichten des frz. Kg. durch seine Anwesenheit dort unterlaufen. Gestützt auf Geldzusagen Englands und der burgundischen Erblande sowie in Erwartung der Hilfe des Reiches und des Schwäbischen Bundes plante er, die österreichischen Länder bei Fortdauer des Krieges mit Truppen und Geld zu unterstützen und gleichzeitig, nicht zuletzt auch zu ihrer Entlastung, ein Heer gegen Frankreich aufzustellen. Nichtsdestotrotz hätte er sich nach erfolgter Stabilisierung der Lage in den burgundischen Erblanden auch persönlich in die österreichischen Erblande begeben und sie keinesfalls im Stich gelassen. Wäre er sofort nach den Absagen des Reiches und des Schwäbischen Bundes nach Österreich zurückgekehrt, hätte er dort wenig ausrichten können und doch zugleich auf das hier in Aussicht gestellte Geld verzichten müssen, überdies die burgundischen Erblande in großer Sorge zurückgelassen. Dennoch hatte er sich angesichts ihrer Notlage auf den Weg gemacht und war bereits im Begriff, Truppen anzuwerben. Doch sahen sich die österreichischen Erblande und insbesondere die Gft. Tirol veranlasst, mit dem Feind einen Waffenstillstand zu schließen. Als er davon erfuhr, hielt er seine Anwesenheit dort nicht länger für erforderlich, sondern wandte sich wieder den burgundischen Erblanden zu, um sich dort der Zahlungen Englands und der Stände zu versichern. Da er die Zeit des Waffenstillstands nutzen wollte und einen leichten Sieg erwartete, beschloss er, das ihm als Erblehen zustehende Land Geldern zu erobern und somit die Gefährdung seiner Erblande durch diesen Unruheherd wie auch durch die Franzosen zu beenden. Dies wäre die Voraussetzung, um nach dem Auslaufen des Waffenstillstands oder im Falle seines Bruches durch die Gegenseite die Unterstützung der Niederlande zur Rückgewinnung der Verluste und vielleicht sogar zu weiteren Eroberungen zu erhalten. Er ist deshalb außerstande, persönlich auf dem Landtag zu erscheinen, und bittet, seine Gesandten wie ihn selbst aufzunehmen.

[3.] Er hat außerdem nicht nur im Interesse des Reiches, sondern auch der Erblande auf Allerheiligen [1.11.] einen Reichstag nach Worms ausgeschrieben und ist zuversichtlich, dass die Reichsstände vollzählig daran teilnehmen werden. Die Situation der Häuser Österreich und Burgund ist derzeit so, dass sie auf sich gestellt wenig vermögen. Zugleich erwartet er auch vom Reich wenig, wenn es diese nicht ernsthafter unterstützen will als bisher. Seine ganze Hoffnung ruht auf seinen Erblanden. Dann wo sy u[ns] absteen, also das sy sich nicht mit tapferkait und ernst umb die sachn annemen, wurden die stend des Reichs darab geursacht, auch dest leichtfertiger und slechter darzuzutun, und herwiderumben, wo sy unsere landschaftn ernstlich und getreu und vleis ansehen und merkn, werdn sy auch zu dester trostlicher, grosser hilf bewegt. Außerdem gilt es zu bedenken, dass er selbst und seine Häuser Österreich und Burgund unablässig von verschiedenen Nationen bedrängt werden und dass er und seine Erblande alleine die Grenzen nicht gegen alle Erbfeinde des Hl. Reiches und der deutschen Nation – Franzosen, Venezianer, Eidgenossen und auch die Ungläubigen – verteidigen können. Er nimmt zum Schutz der Christenheit für das Reich und die deutsche Nation große Belastungen auf sich, doch werden er und seine Erblande diesen vier Feinden auf Dauer nicht standhalten können. Wenn nicht mehr Hilfe geleistet wird, könnte er sich gezwungen sehen, auf andere Weise Frieden zu erreichen und zugleich seinen Besitzstand zu bewahren. Es scheint ihm, als würden sich die Reichsstände um diese Notlage, als wären nicht sie selbst, sondern nur wir als ihre Nachbarn betroffen, nicht bekümmern.

[4.] Angesichts der Haltung des Reiches auf der einen und der Erblande auf der anderen Seite während des von Frankreich, Venedig und ihren Verbündeten geführten Krieges gegen ihn und seine Länder ist es im Interesse von Ks. und Reich, der Häuser Österreich und Burgund wie auch der Erblande, über die notwendigen Maßnahmen für das Bevorstehende zu beraten. Erforderlich ist eine Übereinkunft zwischen ihnen hinsichtlich der gegenseitigen Hilfe 1. für die Zeit nach Auslaufen des Waffenstillstandes bzw. für den Fall seines Bruches durch Venedig, 2. für die Rückeroberung der im vergangenen Krieg erlittenen Verluste, sobald einer dieser Fälle eintritt, und 3. für alle anderen Notsituationen des Kaisers und der Erblande, um im Falle eines Angriffs auf die Erblande nicht jeweils zuerst ihn einschalten zu müssen, sondern sich unmittelbar gegenseitig Hilfe leisten zu können.

[5.] Er hält es deshalb für erforderlich, dass die österreichischen und burgundischen Stände Gesandte zu den auf dem Reichstag versammelten Ständen schicken, um durch dieselbn erzelen zu lassen aller unsere erblichn land notdurft, oblign und beswerd, darvon sy allzeit als die, so die grenzen und confyn innehaltn, gegn des Reichs und teutscher nacion veinten und durchachtern stehen, und sonderlich den costen und verlust, so sy in dem vergangn venedischn krieg3 von des Reichs wegen, irthalben unverschult, getragn habn, desgleichn sy hinfur allzeit vor andern in sorgen und geferlikait stehen mussen, darvon sy doch von meniglich verlassn, gar wenig oder kain hilf noch trost bisher empfunden habn, dergleich auch kunftiglich nicht wissn, darumbn inen an irn leibn und gutern swer. Und wo sy dieselben gleich nach allem vermugen, als sy zu tun begirig weren, darstreckn, doch sorglich sey, ob sy solhe purd, last und beswerung ferrer an treffnlich hilf des Heilign Reichs und teutscher nacion ertragn mugen. Und demnach die stend des Reichs aufs hochst zu ermanen, unsern heusern Ostereich und Burgundi mit grunt zu versteen zu gebn, ob das Reich und teutsche nacion dieselbn unser heuser und unser erbliche land und leut, darzu gehorig, als die, so die confyn und grenzn gegen alln veinten innehaben, lenger bey inen behaltn, hanthaben und mit was treffenlicher hilf und trost sy inen in irn notn und oblig[en] erscheinen und erschiessen, oder ob sich das Reich und teutsche nacion derselben unser erbland ent[schlagen], verzeihen und die verlassen welle etc., mit mer [schick]licher und gegrunter mainung und werbung, w[ie die zu] begreifn sein mag.

aDafür ist ein vorbereitender allgemeiner Landtag erforderlich. Die Ausschüsse der einzelnen Länder sollen von dort die Gesandten mit ihrer Instruktion zum Reichstag abfertigen. Dieser Landtag soll in Bruck an der Mur stattfinden–a,b.

[6.] Die ksl. Gesandten sollen die Landstände auffordern, über eine gemeinsame Defensionsordnung der nieder- und oberösterreichischen Länder sowie Burgunds, dessen Gesandte ebenfalls in Worms anwesend sein werden, zu beraten, außerdem über Maßnahmen für die Rückeroberung der im Krieg an Venedig verlorenen Gebiete nach dem Auslaufen des Waffenstillstands bzw. im Fall seines Bruches durch die Feinde; und darzu die stend des Reichs auf dem Reichs tag obberurter mainung anzusuchen und zu vernemen. Ihre diesbezüglichen Beschlüsse sollen sie unverzüglich dem Hauptmann der niederösterreichischen Regierung, Wolfgang von Polheim, übermitteln, der sie an ihn weiterleiten wird. Die Stände sollen jeweils bevollmächtigte Ausschüsse von zwei Personen mit ihren Beschlüssen bezüglich dieser drei und der folgenden Artikel zum Landtag nach Bruck entsenden, um dort gemeinsame Beschlüsse zu fassen und auf dieser Grundlage ihre Gesandten nach Worms abzuordnen. Dabei sollen sie Sorge dafür tragen, dass diese bereits einige Tage vor Eröffnung des Reichstages dort eintreffen.

[a) Defensionsordnung der niederösterreichischen Erblande; b) Fragen der ksl. Regierung und Verwaltung; Zusage, ohne Informierung und Beratung der Landstände keinen sie betreffenden Krieg zu eröffnen; c) Forderung nach Auszahlung der bereits bewilligten Landeshilfe, verbunden mit der Zusage einer ksl. Truppenhilfe für die Erbländer im Notfall; d) Beschwerden und Anliegen der Länder und einzelner Personen]. Wegen des letzten Artikels soll jedoch nicht mit der Entsendung der Ausschüsse nach Bruck gewartet werden, sondern von dort eilends die Gesandtschaft mit Instruktion und Vollmacht zum Reichstag nach Worms abgeordnet werden. […].4

Anmerkungen

1
 Eine Anfrage an das oberösterr. Landesarchiv in Linz wegen des bei Moltke(Dietrichstein, S. 139 Anm. 27) mit unvollständiger Signatur zitierten Exemplars ([Ständische Handschriften], Annalen, fol. 85–98) blieb leider erfolglos.
2
 Kredenzbrief Ks. Maximilians für Gesandte zu den auf dem nächsten Landtag versammelten unterderennsischen Ständen, Den Haag (Grafnhag), 27.8.1508 (Kop. mit imit. Verm. cdip. und Gegenz. G. Vogt; NÖLA St. Pölten, Landtagshandlungen, Kart. 1, Fasz. mit der Aufschr.: Landtag der niederösterr. vier Stände zu Krems, den 29.9.1508, fol. 6). Kredenzbrief und Instruktion wurden in Krems am 29.9. vorgelegt.
3
 Das Wort steht in der Textvorlage A irrtümlich vor costen.
a
–aDafür … stattfinden] In B Randverm.: Articuli superiores d[ebe]nt consultari in gene[rali] conventu.
b
 stattfinden] In B zusätzlich am Textende: Dr. Reichenbach ergänzte nach Verlesung der Instruktion, dass der Ks. als Termin den 16.10. (sand Gallen tag)bestimmt habe.
4
 Zu den folgenden Verhandlungen der niederösterreichischen Landstände vgl. Nrr. 135–138.