Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Anweisungen für den Fall der Abberufung Jörg Holzschuhers aus Worms durch den Ks.; [2./4.] Abreise Erasmus Toplers an den Kaiserhof; [3.] Behauptung der Nürnberger Gewinne aus dem Landshuter Erbfolgekrieg.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 63, fol. 245’–246’ (Kop., sambstags nach crucis invencionis)1.

[1.] Bestätigen den Eingang ihres letzten Berichts2durch einen Boten aus Worms, worin sie unter anderem ihre Ankunft und die Abreise des Ks. gemeldet haben. Sie sind zuversichtlich, dass Peter Leupold ihnen inzwischen ihre letzte Weisung [Nr. 462] zugestellt hat.

Und als du, Jorg Holzschuher, yczo umb underrichtung hast angesucht, ob du neben andern stenden des Reichs, so zu Worms ligen, uf ervordrung und begern ksl. Mt., wo das beschehe, gein Augspurg oder andere ort sollest nachvolgen, ist unser meynung, wo die andern Reichs stend zu Worms abziehen und du von ksl. Mt. sonderlich ervordert wurdest, das du dich alsdann mitsampt dem Karl [Oertel] erhebst, den nachsten anhaims ze kern, und daran nit irren lassest. Ob die andern stende, sovil der zu Worms sein, von ksl. Mt. in gemain werden gehaischen, des haben wir ursach, wie du seinerzeyt von uns wirdest bericht. Und zu deinem abziehen wollest du, Caspar Nuczel, nit allain von des Punds, sonder auch unsern wegen andern Reichs stenden anhangen und nachvolgen. Wurde dann in sachen, darumb Jorg Holzschuher bevelh und instruction von uns hat empfangen, in seinem abwesen furgenomen ze handeln, darein wollest dich nit begeben, sonder anzaigen, das du von uns deßhalb kain bevelh habest oder abgefertigt seyest, mit beger, uns darumb zu beschreyben; wurden wir deins versehens geburlich und erber ant[wort] darzu geben.

[2.] Sie gehen davon aus, dass der Propst [von St. Sebald, Erasmus Topler] im Begriff ist, dem Ks. nachzureisen. Falls er sich jedoch noch in Worms aufhalten sollte, sollen sie ihn zum schleunigen Aufbruch ermahnen, um die ihm aufgetragenen, keineswegs unwichtigen Angelegenheiten zu betreiben.

[3.] Sollte der Pfgf. [Kf. Ludwig] um seine Reichsbelehnung anhalten, kann der Propst aufgrund des ihm schon vor längerer Zeit zugeschickten Berichts im Sinne einer Einhaltung der ksl. Verschreibungen3agieren. Ebenso soll er [am ksl. Hof] auf andere gegen Nürnberg gerichtete Vorgänge achten. Es kann nicht schaden, mit den württembergischen Räten in Worms über die Abwehr möglicher Vorhaben des Pfgf. zu sprechen. Er, Holzschuher, soll vor seiner Abreise den Propst über die Ergebnisse dieses Gesprächs informieren.

[4.] [PS] Der Propst hat in einem Schreiben an den Ratsherrn Anton Tetzel4gemeldet, dass er zu einem der ksl. Vertreter auf dem Reichstag bestimmt worden sei. Das bedeutet, dass er sich nicht beim Ks. aufhält. Er, Holzschuher, soll ihn in ihrem Namen bitten, durch geeignete Mittel seine baldige Abreise zum Ks. zu erreichen. Dort soll er sich insbesondere um zwei Vorgänge bemühen: die Belehnung5
 sowie die Angelegenheit mit Kf. Joachim [von Brandenburg] und den Hh. von Wolfstein6.

Anmerkungen

1
 Entsprechender Ratsbeschluss vom gleichen Tag (sabato post crucis inventionis; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe 503, fol. 21’).
2
 Liegt nicht vor.
3
 Kg. Maximilian hatte Nürnberg während des Landshuter Erbfolgekrieges Hersbruck, Reicheneck, Lauf, Altdorf, Stierberg, Betzenstein, Grünsberg, Deinschwang, Haimburg, Velden, die Vogtei über die Klöster Weißenohe, Engelthal und Gnadenberg sowie Henfenfeld überschrieben (Urkunde vom 7.7.1504; Druck: Wölckern, Historia, Nr. CCCCXIV, S. 763–765; Ay, Altbayern, S. 149f. Regest: Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 18936, S. 529f.). In einer zweiten Urkunde vom gleichen Datum hatte der Kg. verfügt, dass Nürnberg die zur Kurpfalz gehörenden Städte Lauf und Altdorf sowie alle übrigen im Vollzug der Reichsacht gemachten Eroberungen behalten durfte (Regest: ebd., Nr. 18937, S. 530). Vgl. Müllner, Annalen III, S. 317f.; Reicke, Geschichte, S. 521f.
4
 Liegt nicht vor.
5
 Dieses Anliegen hing wohl mit dem Streit mit Bf. Georg von Bamberg wegen der Gefangennahme Peter Hübners bei Forchheim und dessen Abführung nach Nürnberg zusammen. Auf Bamberger Seite bewertete man das Nürnberger Vorgehen als Verletzung der obrigkeitlichen Rechte Bf. Georgs (Bfl. Räte an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, Or. m. S., Bamberg, mitwochen nach Appolonie[14.2.]1509; Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 55, Nr. 49, fol. 5–6’. Bf. Georg von Bamberg an dies., Or. m. S., donerstag nach Appolonie[15.2.]1509; ebd., fol. 8–8’). Nürnberg berief sich auf ein 200 Jahre altes Privileg zur Verfolgung von Landfriedensbrechern in der Oberpfalz, der Bgft. Nürnberg sowie den Hstt. Würzburg, Bamberg und Eichstätt (Instruktion für Konrad Imhof als Gesandten zu Bf. Georg, undat., jedoch vor dem 14.2.1509; ebd., fol. 1–2’). Hübner wurde noch während der laufenden Verhandlungen am 15.2. hingerichtet (Müllner, Annalen III, S. 410; Westphal, Korrespondenz, S. 96, 342, 344; Diefenbacher, Henker, S. 347). Am 28.9.1509 verlieh Ks. Maximilian dem Nürnberger Magistrat das Recht zur Verfolgung und Bestrafung von Straßenräubern und anderen Landfriedensbrechern sowie deren Unterstützern in einem Umkreis von 20 Meilen um die Stadt (Or. Perg. m. S.; StA Nürnberg, Kaiserprivilegien, Nr. 589. Druck: Wölckern, Historia II, Nr. CCCCXXI, S. 780–782; Regest: Gümbel, Berichte, S. 187 Anm. 1).
6
 Vgl. Nr. 328.