Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Stuttgart, HStA, A 1, Bü. 1, Stück-Nr. 6 (Or. m. S., gedr. Formular; Adresse, Anrede, Geldsummen, Legort, Gerichtstermine und Datum handschriftlich inseriert; Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler, Protonotar am ksl. Kammergericht; Adressat: Hg. Ulrich von Württemberg) = A. Marburg, StA, Best. 81, A/230/2, fol. 26–26’ (Or., wie A; Präsentatvermerk: Sambstag purificationis Marie[2.2.]1510. Adressat: Gf. Reinhard von Hanau-Münzenberg) = B. München, HStA, KÄA 3136, fol. 363–363’ (Or., Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; Adressat: Hg. Wilhelm von Bayern) = C. Stuttgart, HStA, B 123 M, Nr. 438, Stück-Nr. 66 (Kop.; Adressaten: Gff. von Montfort). Wiesbaden, HStA, Abt. 150, Akten, Nr. 1795, Stück-Nr. 5 (Or., wie A; Präsentatvermerk: Dinstag nach quasimodogeniti[9.4.]1510. Adressat: Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg) = D. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10077/2, fol. 17–17’ (Or. m. Siegelrest, wie A; Adressat: Hg. Georg von Sachsen). Esslingen, StdA, F 288, Nr. 4, unfol. (Or. m. Siegelrest, wie A; Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen). Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 145, Nr. 28, unfol. (wie A; Präsentatvermerk: 23.2.1510. Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg). Wertheim, StA, G-Rep. 102, Nr. 7117, unfol. (Or., wie A; Adressat: Gf. Michael von Wertheim).1

Regest: Riezler, Urkundenbuch IV, Nr. 479, S. 426 (Adressat: Gf. Wolfgang von Fürstenberg).

Auf dem Konstanzer Reichstag wurde ein kleiner Anschlag zur Finanzierung des für sechs Jahre bewilligten ksl. Kammergerichts vereinbart. Zusätzlich hat er, der Ks., hierfür die Verwendung der Kanzlei- und fiskalischen Gefälle genehmigt. Weiter wurde beschlossen, dass der Kammerrichter jeweils am Jahresende einen Tag ausschreiben soll, an dem ksl. Räte sowie zwei Kff. und Ff. bzw. deren Vertreter teilnehmen, um über alle Angelegenheiten des Kammergerichts zu beraten, die Einnahmen und Ausgaben des Gerichts sowie die fiskalischen und Kanzleigefälle zu prüfen. Diese Visitatoren sind gemäß Konstanzer Reichsabschied auch bevollmächtigt, über die weitere Finanzierung des Gerichts in Form einer Fortsetzung des Anschlags zu entscheiden.2Im vergangenen Jahr haben demgemäß die Räte des inzwischen verstorbenen Ebf. Jakob von Mainz und Hg. Wilhelms von Bayern eine Verlängerung des Kammerzielers beschlossen.3Dieser Beschluss wurde von ihm, dem Ks., nachträglich ratifiziert. Entsprechende Ausschreiben gingen in das Reich aus.4

Vnd aber auff den jungstgehalten Reichs tag zuͦ Worms durch vnser tzuͦ solchem Reichs tag verordent Rete, auch Churfursten, Fursten vnd ander stende des heilgen Reichs gemeinlich nach entphangner rechnungen vnd eigentlicher erlernung vnd ermessung des obgemelten vnsers Keyserlichen Camergerichts vnd seiner vnderhaltunge gebrechen vnd notdurfft der obb[e]rurt anschlag auff diß drit jar, So sich auff Sant Gallen tag [16.10.] nechst verschinen angehaben hat, wider vnd von newem auffzuͦsetzen fur not angesehen und erkant, auch auffgesetzt vnd tzuͦ betzalen gemeinlich bewilligt vnd angenommen worden ist [Nr. 303, § 10]. Sein Anteil daran beläuft sich auf 120 fl.aBefiehlt ihm unter Androhung einer Strafe von 10 Markblötigen Goldes, die Summe innerhalb von dreicWochen nach Zustellung des Mandats bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Ulmdzu hinterlegen. Für den Fall der Weigerung wird ihm nach Verstreichen des Termins eine weitere Frist von einundzwanzigeTagen anberaumt, um sich am ksl. Kammergericht gegen eine Fiskalklage zu verteidigen.5

Anmerkungen

1
 Das an die Ff. Ernst und Rudolf von Anhalt adressierte Exemplar mit der Aufforderung zur Zahlung von 24 fl.rh. (LHA Sachsen-Anhalt, Dessau, Z 4 I [Anhaltisches Gesamtarchiv, Alte Ordnung, Beziehungen zu Ks. und Reich], 113b, Nr. 4/1) ist verloren gegangen. Auch Pfgf. Johann von Sponheim ging dieses Mandat zu. Laut Schreiben seines Anwalts am RKG, Dr. Peter Kirsser, vom 21.10.1510 hatte der ksl. Fiskal gegenüber dem Pfgf. wegen der unterbliebenen Zahlung der 1508 in Regensburg und 1509 in Worms bewilligten Kammerzieler die Fälligkeit der angedrohten Strafen festgestellt und einen Achtprozess anhängig gemacht (Or. m. S. Worms; HStA München, K.blau 103/2c/3, fol. 96–96’). Auf Nachfrage informierte Kammerrichter Gf. Adolf von Nassau Kirsser über die Höhe des Sponheimer Beitrags. Demnach machte der Regensburger Anschlag für den Pfgf. 24 fl., der Wormser Anschlag hingegen 32 fl. aus (Kirsser an Pfgf. Johann, Or. Worms, mittwochs nach conceptionis Marie[8.12.]1510; ebd., fol. 99–99’). Am 21.12. quittierten der Kammerrichter und die ihm zugeordneten Einnehmer Gf. Johann über den Empfang der gesamten Summe (Kop. Worms; ebd., fol. 104). Benzing(Köbel, S. 17, Nr. 13) weist ein Mandat an die Frhh. von Zimmern nach. Den Gff. von Oldenburg wurde durch kammergerichtliches Mandat vom 9.4.1511 unter Androhung der Reichsacht die Bezahlung des Kammerzielers binnen vier Wochen befohlen. Sie waren die ihnen in Augsburg (1500), Konstanz (1507), Regensburg (1508) und Worms (1509) auferlegten Beiträge von jeweils 12 fl. schuldig geblieben (Regest: Rüthning, Urkundenbuch, Nr. 207, S. 138). Der Stadt Esslingen befahlen Kammerrichter Gf. Adolf von Nassau und die beiden Einnehmer am 22.2.1510 erneut, ihren Beitrag zu dem in Worms bewilligten Kammerzieler in Höhe von 65 fl. entweder innerhalb von vierzehn Tagen durch einen Wechsel nach Frankfurt anzuweisen oder das Geld gleich an den Überbringer des Schreibens auszuhändigen (Or. m. Siegelspuren, Worms, fritags cathedra Petri; StdA Esslingen, F 288, Nr. 4, unfol.).
2
 Konstanzer RAb vom 26.7.1507, § 23 (Druck: Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 268, S. 533f.).
3
 Visitationsabschied vom 30.8.1508 (Druck: ebd., Nr. 949, S. 1336, Pkt. 6).
4
 Kammergerichtliches Mandat vom 7.12.1508 (ebd., S. 1336 Anm. 2).
a
 120 fl.] In B: 40 fl. C wie A. In D: 24 fl.
b
 10 Mark] In B/D: 4 Mark. C wie A.
c
 drei] In B/D: zwei. C wie A.
d
 Ulm] In B/D: Frankfurt. C wie A.
e
 einundzwanzig] In B: achtzehn. C wie A. D: dreißig.
5
 Laut der auf dem Visitationstag von 1510 vorgelegten Abrechnung waren bis zum 16.6. folgende Zahlungen für den Unterhalt des RKG geleistet worden: Ausstände von 1507: 540 fl.; Ausstände von 1508: 2030 fl.; Wormser Anschlag von 1509 (nominal wie 1507 und 1508 11 556 fl.): 3747 fl. (Seyboth, RTA-MR XI/1, Nr. 689, Pkt. 1; Visitationsakten von 1514; HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten, Kart. 315, Fasz. [1], hier fol. 2’–3). Insgesamt erbrachte der Wormser Anschlag bis Oktober 1514 6150 fl. (ebd., fol. 10–10’).