Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Mitteilung über den Inhalt des Bündnisses gegen Venedig.

Lat. Druck: Lünig, Codex Italiae I, Nr. XXIX, Sp. 141–144; Lünig, Reichsarchiv VI (part. spec. cont. I), Nr. LVIII, S. 132–134.

Papst Julius hat ihn und Kg. Ludwig von Frankreich sowie weitere christliche Fürsten aufgefordert, ihm für die Verteidigung der Christenheit gegen die Türken und die Bewahrung der Rechte und Besitzungen des Hl. Stuhls mit ihrer gesamten Macht beizustehen, um die seit vielen Jahren von Venedig unrechtmäßig besetzten Gebiete des Patrimoniums Petri zurückzugewinnen. Aus Gehorsam gegenüber dem Hl. Stuhl, als Protektor der Kirche und in Erwägung der schweren Vergehen nicht nur am Hl. Stuhl, sondern auch am Hl. Reich, dem Haus Österreich, den Hgg. von Mailand, den Kgg. von Neapel und vielen anderen gewaltsam um ihre Besitzungen gebrachten Fürsten hält er es für erforderlich, der Aggression Venedigs entgegenzutreten und die usurpierten Besitzungen an die Eigentümer zurückzugeben. Deshalb hat er vor kurzem seine Tochter Ehgin. Margarethe nach Cambrai (Cameracensem)entsandt, die als seine bevollmächtigte Vertreterin nach erfolgtem Abschluss eines allgemeinen Friedensvertrags mit dem frz. Kg.1außerdem mit dem frz. Gesandten George d’Amboise, Kardinal von Rouen, und dem aragonesischen Emissär Jaime d’Albión einen Bündnisvertrag folgenden Inhalts gegen die Ungläubigen und gegen Venedig ausgehandelt und geschlossen hat: Vertragspartner sind der Ks., der frz. Kg., der Papst und der Kg. von Aragon. Binnen vier Monaten können diese weitere Teilnehmer am Bündnis benennen. Venedig hält unrechtmäßig Gebiete des Hl. Stuhls, des Hl. Röm. Reiches, des Hauses Österreich, des frz. Kg. im Hm. Mailand und des Kg. von Aragon im Kgr. Neapel besetzt. Es ist deshalb von diesem Vertrag ausgeschlossen, der die Restitution aller Verluste vorsieht. Zu diesem Zweck wurde vereinbart, dass der Papst sowie die Kgg. von Frankreich und Aragon zum 1. April mit den dafür erforderlichen Kräften das venezianische Territorium angreifen werden. Der Feldzug wird erst beendet, wenn der Hl. Stuhl Ravenna, Cervia, Faenza und Rimini sowie Imola und Cesena mit allen übrigen von den Venezianern unrechtmäßig besetzten Gebieten der Kirche zurückerhalten hat. Der röm. Ks. wird Rovereto, Verona, Padua, Vicenza, Treviso und Friaul (Forum Iulium), das Patriarchat von Aquileia sowie alle übrigen von Venedig im letzten Krieg eroberten österreichischen Gebiete, der frz. Kg. Brescia (Brixiam), Bergamo, Crema, Cremona, Gera d’Adda mit allen Zugehörungen, insgesamt alle früher zum Hm. Mailand gehörigen Besitzungen zurückerhalten. Dem Kg. von Aragon stehen alle von Venedig besetzt gehaltenen Teile des Kgr. Neapel zu, namentlich Trani, Brindisi, Otranto und Gallipoli. Den Hgg. von Savoyen und Ferrara sowie dem Mgf. von Mantua steht es frei, sich dem Bündnis anzuschließen, um ebenfalls ihre Verluste von den Venezianern zurückzugewinnen. Ebenso steht dem Kg. von England der Beitritt zu dieser Liga offen.2

Anmerkungen

1
 Vertrag von Cambrai vom 10.12.1508 (lat. Druck: Léonard, Recueil II, S. 46–57; DuMont, Corps IV/1, Nr. LI, S. 109–113; Mariño/Moran, Tratados III/1, Nr. 10, S. 175–201. Frz. Druck: Le Glay, Négociations I, Nr. LXIX, S. 225–236). Vgl. zum Vertragswerk von Cambrai Wenko, Kaiser, S. 12–16; Leipold, Beziehungen, S. 268f.; Pernthaller, Bestrebungen, S. 164–167; Skriwan, Kaiser, S. 110–121; Simon, Beziehungen, S. 69–73; Wiesflecker, Maximilian IV, S. 29–31; Baumgartner, Louis, S. 193f.; Le Fur, Louis, S. 82f.; Quilliet, Louis, S. 387; Cloulas, Jules, S. 173f.; Seneca, Venezia, S. 111–113; Pastor, Geschichte III/2, S. 754f. Zu der am 11.12. zwischen Ehgin. Margarethe und dem Kardinal von Rouen getroffenen Übereinkunft zu Angelegenheiten der burgundischen Erblande vgl. Quinsonas, Materiaux III, Nr. XXII, S. 207–214.
2
 Mit diesem „offenbar geheimen Bericht“ informierte Ks. Maximilian vermutlich erstmals einige wenige Reichsfürsten, nicht jedoch die Reichsstädte über die wichtigsten Punkte des gegen Venedig gerichteten Bündnisses (Wiesflecker, Maximilian IV, S. 33; Böhm, Reichsstadt, S. 62). Druck des geheimem Bündnisvertrags vom 10.12.1508: Lünig, Reichsarchiv VI (part. spec. cont. I), Nr. LVII, S. 128–131; Léonard, Recueil II, S. 58–63; DuMont, Corps IV/1, Nr. LII, S. 113–116; Le Glay, Négociations I, Nr. LXX, S. 237–243; Mariño/Moran, Tratados III/1, Nr. 10 bis, S. 202–214.