Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Stuttgart, HStA, A 77, Bü. 1, Fasz. 3, unfol. (Konz., actum Heilpronn, auf unser lieben Frauen aubent assumptionis. Verm.: Diesen Entwurf legten der württembergische Kanzler [Dr. Gregor Lamparter] und weitere Räte Hg. Ulrichs den Mainzer und Brandenburger Gesandten vor, mit der Maßgabe einer verbindlichen Stellungnahme ihrer Herren dazu bis zum 29.9.). = Textvorlage A. Berlin, GStA, BPH, Repos. 41 I E, Nr. 8b, fol. 35–35’ (Kop., Datierung und Verm. wie A) = B. Berlin, GStA, BPH, Repos. 41 I E, Nr. 8b, fol. 37–38 (Kop., Datierung und Verm. wie A) = C. Berlin, GStA, BPH, Repos. 41 I E, Nr. 8b, fol. 33–33’ (undat. Konz.) = D.
a–Erklären, dass sie gemeinsam mit Hg. Ulrich von Württemberg eine Einung geschlossen haben, bei der gemäß der Verschreibung aller drei Ff. vom 11. Juni (montag nach unsers lieben Herrn fronleichnams tag)Ebf. Uriel Bf. Lorenz von Würzburg und Mgf. Friedrich von Brandenburg Lgf. Wilhelm von Hessen vom Bündnisfall ausgenommen haben–a.
Sie haben sich darüber hinaus geeinigt, dass Ebf. Uriel Bf. Lorenz von Würzburg keine Hilfe leisten würde, falls dieser während der Dauer des Einungsvertrags b–in einen bewaffneten Konflikt mit Mgf. Friedrich geraten sollte–b. c–Umgekehrt wird Mgf. Friedrich Lgf. Wilhelm von Hessen oder dessen Erben keine Hilfe leisten, falls es zum bewaffneten Konflikt mit Ebf. Uriel wider dise obgemelte unser eynung oder unser öheim von Sachßen, Hessen und unser brüderlich erbaynungkommen sollte–c.