Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Worms, StdA, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 182 (Konz., mondag nach Viti und Modesti. Dorsalverm.: Gewalt, uf meister Philipsen Lang gestelt, umb absolution ad cautelam von H. Antonio Leisten zu Menz zu bitten nach usspruch cu[n]c[ti] cleri etc.).

Ebf. Jakob von Trier und Kf. Friedrich von Sachsen bzw. ihre bevollmächtigten Räte haben kraft Kompromissbriefs im langjährigen Streit zwischen Stiftsklerus und Stadt gütlich entschieden. Während dieses Streits wurden gegen die Stadt unrechtmäßigerweise Kirchenstrafen verhängt, von denen sie mit Einwilligung des Klerus absolviert wurde. Einige Kleriker machten indessen geltend, dass etwas geprechens bij gemelter unser absolucion ingefellen sei, was möglicherweise mit ihrem Gewissen unvereinbar sei. Obwohl Bürgermeister, Rat und Gemeinde davon überzeugt sind, dass Bann und Kirchenstrafen zu Unrecht über sie verhängt wurden und deshalb unwirksam waren, haben sie zur Sicherheit und aus Gehorsam gegenüber der Kirche um die Absolution gebeten und diese auch empfangen. Um des Friedens willen und auf Bitten der Priesterschaft sowie zur Zerstreuung ihrer Bedenken bevollmächtigen sie den Ratsherrn, Gerichtsschreiber und Syndikus Philipp Lang erneut, in ihrem Namen um die ad cautelam-Absolution unter Abstellung der geltend gemachten Defekte zu bitten und sie zu empfangen. Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller in diesem Zusammenhang von Lang getroffenen Vereinbarungen.1

Anmerkungen

1
 Die Befreiung der Stadt vom Kirchenbann erfolgte am 4.7., Ende des Monats kehrte der Stiftsklerus nach zehnjährigem Exil wieder nach Worms zurück (Boos, Quellen III/2, S. 542; Ders., Geschichte IV, S. 111; Jürgensmeier, Bistum, S. 157 (Keilmann); Bönnen, Stadt, S. 258; Ders., Konflikt, S. 81).