Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Worms, StdA, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 142 (Kop., dinstage nach sand Johanns tag).

Er hat gemäß ihrer Vereinbarung den Parteien gemeinsam mit den kursächsischen Räten einen Entscheid über die nach ihrem Spruch [vom 9.6.] [Nr. 329, Pkt. 3] noch offenen Punkte [ebd., Pkt. 4] sowie eine Deklaration über den Spruch [ebd., Pkt. 6] gegeben, wie aus den beiliegenden Dokumenten zu entnehmen ist. Klerus und Magistrat haben ihn gebeten, ihn als zweiten Schiedsrichter um die Ratifizierung und Besiegelung dieser Dokumente zu ersuchen. Sie werden auch noch selbst vorstellig werden.1Bittet ihn also, den Spruch und die Deklaration durch ein Transfix oder in anderer ihm geeignet erscheinender Weise zu bestätigen, um weitere Streitigkeiten zwischen den Parteien zu vermeiden.2

Anmerkungen

1
 Entsprechendes Schreiben von Bürgermeistern und Rat der Stadt Worms an Kf. Friedrich von Sachsen vom 28.8.1509 mit Ankündigung eines diesbezüglichen Vortrags des Ratsherrn Ludwig Bohel (Konz., dinstags nach Bartholomei apostoli; StdA Worms, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 160. Mundum; ebd., Stück-Nr. 179).
2
 Gemäß der Verpflichtung der Parteien, binnen eines Jahres die Ratifikation der Schiedssprüche durch Papst und Ks. einzuholen [Nr. 329, Pkt. 1], erfolgte die Bestätigung durch Maximilian I. am 8.4.1510 (Seyboth, RTA-MR XI/1, Nr. 193; Boos, Geschichte IV, S. 112; Arnold, Verfassungsgeschichte II, S. 483).