Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 61, fol. 221–222 (Kop., mitwoch St. Peter und Paulus abend).

Erinnern daran, dass die Frei- und Reichsstädte auf verschiedenen Reichstagen und insbesondere auf dem letzten Reichstag in Konstanz bei den Verhandlungen über die Angelegenheiten des Reiches benachteiligt wurden, worüber die teilnehmenden reichsstädtischen Gesandten ausführlich berichtet und ein Verzeichnis als Beratungsgrundlage für die einzelnen Magistrate erstellt haben.1Daraufhin wurde ein Städtetag nach Speyer einberufen, um über Gegenmaßnahmen zu beraten. Unter anderem wurde dort beschlossen, dass die vier ausschreibenden Städte die übrigen Reichsstädte zu weiteren Beratungen nach Speyer zusammenberufen sollten, sobald der Ks. einen neuen Reichstag ausschreiben oder anderweitig Mandate ausgehen lassen würde.2

Der Ks. hat die Stadt Nürnberg durch ein offenes, besiegeltes Mandat aufgefordert, durch Gesandte an dem auf den 16. Juli nach Worms anberaumten Reichstag teilzunehmen [Nr. 36]. Sie halten es zwar für erforderlich, den Speyerer Abschied zu vollziehen und demnach einen Städtetag zu Beratungen über die Abwehr weiterer Benachteiligungen auf dem Reichstag zu Worms einzuberufen. Doch ist die Zeit dafür ihres Erachtens zu kurz. Sie überlassen jedoch ihnen die Entscheidung, ob dessen ungeachtet ein Städtetag abgehalten werden soll oder die teilnehmenden Städte schriftlich aufgefordert werden können, ihre Gesandten mit Befehl zu Verhandlungen über diesen Punkt nach Worms abzufertigen. Bitten um Mitteilung ihrer Meinung dazu.3

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor. Der Abschied des Konstanzer Städtetags vom 24.7.1507 (Druck: Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 278, S. 586, Pkt. 3) enthält nur einen knappen Hinweis.
2
 Abschied des Speyerer Städtetages vom 15.9.1507 (Regest: Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 859, S. 1220, Pkt. 3).
3
 Der Frankfurter Rat beschloss am 4.7. (feria tercia in die Udalrici): Als der rat zu Nurenberg schribt der zufallende[n] beswerden, so uf Richs tagen oder mandaten den Riche- und frysteten ufgelegt werden etc.: Inen wider schriben und abesch[reiben], deß jungsten Richs tag angesetzt [Nr. 42], uberschicken (ISG Frankfurt, BMB 1508, fol. 24).