Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Verhandlungen protestantischer Stände des FR

Textvorlage: Hessen, unfol.

Übergabe des Memoriales der protestantischen Stände des FR zur Duplik der Reichsstände beim 1. HA (Türkenhilfe) an den Reichsvizekanzleramtsverwalter.

Versammlung protestantischer Stände [des FR], die meisten theillbei Kurpfalz zusammenkommen.

Beratung des weiteren Vorgehens mit dem am Vortag beschlossenen Memoriale, nachdem der Mainzer Kanzler es zwar angenommen, die Weitergabe an den Ks. aber verweigert hata.

Zwar votieren Hessen und Braunschweig-Lüneburg, es wehre die contestatio gnugsam beschehen,indem das Memoriale von der Mainzer Kanzlei angenommen wurde, doch beschließt die Mehrheit, man solte es dem Reichs vicecantzler zustellen und bitten, das der solchs der ksl. Mt. neben der resolution1 vorbringen wolttennb,2.

B) Einzelunterredungen

Unterrichtung Hg. Friedrichs I. von Württemberg über die fragliche Übergabe der von Kursachsen konzipierten Gravamina an den Ks.

/309’ f./ (Vormittag). Vorsprache der Pfalz-Neuburger GesandtenRoth von Schreckenstein und Zöschlin bei Hg. Friedrich I. von Württemberg3: Die Gesandten unterrichten den Hg. unmittelbar nach dessen Ankunft beim RT am 8. 7. (28. 6.) im Auftrag Pfgf. Philipp Ludwigs über den Verhandlungsstand zu den [von Kursachsen konzipierten] Gravamina. Demnach ist derzeit die Frage, /310/ ob solche gravamina sollen ubergeben werden oder nicht4. Pfgf. bittet um Stellungnahme des Hg.

Hg. Friedrich antwortet persönlich: Ist darüber von seinen Räten noch nicht ausreichend informiert worden und will sich gegenüber dem Pfgf. erklären, sobald dies der Fall sein wird5.

Anmerkungen

a
 hat] Pommern-Wolgast (fol. 83) zusätzlich zur Begründung des Mainzer Kanzlers: dan ihme nichts anders zureferiren geburet, alß was in gemeinem radt beschloßen.
1
 = die Duplik zum 1. HA [Nr. 251].
b
 wolttenn] Pommern-Wolgast (fol. 83) zusätzlich: Die Umformulierung des Memoriales als Eingabe an den Ks. wird Pfalz-[Lautern], Brandenburg-Ansbach und Braunschweig-[Wolfenbüttel] übertragen.
2
 Vgl. das Memoriale in der als Eingabe an den Ks. revidierten Fassung [Nr. 272, Fassung B].
3
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 309’ f.
4
 Vgl. zuletzt Nr. 205, Abschnitt C; Nr. 206, Abschnitt B.
5
 Vgl. die spätere schriftliche Erklärung [Nr. 400]. Vgl. auch Bericht der Pommern-Stettiner Gesandten an Hg. Johann Friedrich vom 30. 7. (20. 7.) 1594: Die Übergabe der von Kursachsen konzipierten Gravamina an den Ks. unterblieb, weil der Hg. von Württemberg dem /1527/ hefftig wiederrathen(AP Stettin, AKS I/201, pag. 1527–1532, 1537–1538, hier 1527. Or.).