Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Verschärfte Gefahrensituation infolge der türkischen Erfolge seit 1591. Finanzielle und personelle Leistungen der Hgtt. für die Türkenabwehr. Gefahr der Eroberung der Hgtt. und des türkischen Vormarschs bis ins Reich. Bitte um eine eilende und eine beharrliche Hilfe zur Verstärkung der Grenze sowie um die Ausweisung einer eigenen Quote für die drei Hgtt. aus der Gesamtbewilligung des RT.
Anmerkungen zur Textgenese1: In der ersten gemeinsamen Sitzung der Gesandten aus Steiermark, Kärnten und Krain in Regensburg am 5. 5. 1594 wurden die Werbungen an den Ks. und an die Reichsstände, die der steiermärkische Sekretär Speidl während der Anreise nach Regensburg2 auf der Grundlage der Instruktion3 konzipiert hatte4, leicht revidiert und ausgefertigt. Am 6. 5. besprach Speidl im Auftrag des Landeshauptmanns von Herberstein mit dem Mainzer Kanzler von Rosenbach, zu dem er als seinem Paten persönlichen Zugang hatte5, wann und wie die Audienz vor den Reichsständen zu erhalten und zu gestalten sei. Unterstützt wurden die Bemühungen durch die Übergabe von 1000 fl. als Geschenk an die Mainzer Kanzlei. Für den Auftritt vor den Reichsständen war die Erlaubnis des Ks. einzuholen, welche die Gesandten in einer Audienz bei Rudolf II. ebenso erbitten wollten wie die Empfehlung ihres Anliegens in der ksl. Proposition. Doch trotz wiederholter Vorsprachen bei den ksl. Räten Rumpf, Trautson, von Hornstein und Vizekanzleramtsverwalter Freymon vom 19.–29. 5. erhielten die Gesandten die Audienz erst nach der Eröffnung des RT: Am 4. 6. bat Herberstein den Ks. um die Erlaubnis und Beförderung einer baldigen Audienz vor den Reichsständen sowie um die Empfehlung ihrer Werbung. Dazu übergab er dem Ks. neben den Vollmachten der Landstände und Ehg. Maximilians schriftliche Eingaben (vom 24. 5. sowie vom 2. 6.) u. a. zu den Rückständen an den Türkenhilfen 1576 und 1582. Nachdem der Ks. im Antwortdekret vom 6. 6. (Übergabe am 7. 6.) die Audienz im RR bewilligt, sich aber die vorherige Vorlage der Werbung ausbedungen hatte, folgten schwierige Verhandlungen der Gesandten vorrangig mit Coraduz und Rumpf um deren Inhalt (9.–18. 6.): Die Werbung wurde gekürzt, die konfessionspolitischen Passagen und die Forderung nach der Überlassung konkret eines Drittels der neuen Reichssteuer an die innerösterreichischen Lande mussten gestrichen werden.
Datum: Regensburg, 7. 6. 1594. Im RR übergeben und verlesen am 21. 6.6Von den Reichsständen kopiert am 27. 6.
HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 442–475’ (Kop. Dorsv.:Denen hochlöblichisten churfursten, hochlöblichen fursten, auch andern löblichen ständen deß Hailigen Römischen Reichs, itzt alhie zue Regensburg in haltundem reichstag versamblet. Vonn der lannde Stair, Karnten und Crain alherr verordenten abgesannten in aller unnderthenigkeit zuubergebenn. 7. Junii.) = Textvorlage. HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 219–246’ (Or.7 mit eigenhd. Unterzeichnung der Gesandten. Dorsv. zunächst wie in Textvorlage. Zusätzlich:Praesentatum Regenspurg, 21. Junii anno 94. Lectum Regenspurg, den 27. Junii anno 94.) = [B]. HStA München, KÄA 3230, fol. 134–153’ (Kop.) = [C]. HStA Dresden, GA Loc. 10202/6, fol. 197–225’ (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 147–184’ (Kop.). LAV NRW R, JB II 2344, fol. 296–320’ (Kop.).
/442 f./ An die Reichsstände: Sie, die Gesandten, sind mit Genehmigung des Ks. sowie mit Vorwissen des Deutschmeisters Ehg. Maximilian von Österreich8als Statthalter der Lande des verstorbenen Ehg. Karl II. [von Innerösterreich] von den Landständen in Steiermark, Kärnten und Krain an sie, die beim RT versammelten Reichsstände, mit Instruktion abgeordnet worden9. Sie danken für die Gewährung der Audienz.
/442’–443’/ Die Landstände sind aufgrund der äußersten Türkennot gezwungen, die mit wichtigen Belangen beschäftigten Reichsstände zu behelligen und sie zu bitten, ihr Flehen zu erhören.
/443’–445/ Gemäß den vom Ks. konfirmierten Privilegien stehen die innerösterreichischen Lande im Schutz und Schirm des Reichs, den sie seit langer Zeit in Form von Truppen und Geldleistungen auch gegen den türkischen Erbfeind erhalten. Rühmliches Beispiel ist die Verteidigung der Festung Krupa in Kroatien [1522], die das Reich als Demonstration seiner Hilfe für die kroatische und windische Grenze mit einem Entsatzheer unterstützte: Als Oberstfeldhauptmann Gf. Niklas II. von Salm mit dem Landesaufgebot anzog, schreckte den Feind allein die Nachricht über das im Anmarsch befindliche Reichsheer dermaßen ab, dass er die Belagerung aufgab10. Im Jahr 1565 dagegen konnten die Türken Krupa einnehmen, weil die Reichshilfe ausblieb und die eigenen Lande zur Gegenwehr zu schwach waren11.
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/448’–449’/ Dies verdeutlicht, dass der Erbfeind keinerlei Gelübde oder Zusagen beachtet und seine Ziele unablässig verfolgt. Die eingenommenen Gebiete lässt er in sein ‚Urbar‘ eintragen und dort sofort den Dienst seines ‚falschen Propheten und Abgotts‘ anrichten.
/449’–451’/ In Anbetracht dieser Verluste erklären die Landstände, dass die anrainenden Lande alles getan haben, um ihre Mitchristen vor dem Zugriff des Feindes zu schützen. Sie bezeugen gegen anderslautende Vorwürfe vor Gott und der Welt, dass sie ihre Pflicht gegenüber dem Ks. und dem Vaterland erfüllt und zur Verteidigung dieser nicht ihnen, sondern dem Kgr. Ungarn und damit dem Ks. zugehörigen Grenzen all ihr Vermögen mit Leib, Gut und Blut eingesetzt haben.
/451’–453/ Auch haben sie die ihnen vom Ks. aus den Reichssteuern 1576 und 1582 überlassenen Anteile in vollem Umfang für die Grenzsicherung verwendet. Aus der Steuer von 1576 haben sie jährlich zwar 140 000 fl. und aus der von 1582 ein Viertel erhalten17, doch steht davon aufgrund hoher Restanten noch viel aus18, während sich ihre eigenen Leistungen für die Türkenabwehr auf das Fünf- oder Sechsfache des ihnen 1582 zugedachten Anteils belaufen.
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/458’–464/ Erfahrungsgemäß wird der türkische Tyrann einen etwaigen Friedensvertrag nicht beachten, vielmehr besteht kein Zweifel, dass er neuerlich in Kroatien und in der Windischen Mark angreifen wird, wo er in den letzten drei Jahren die meisten Eroberungen gemacht und die entscheidenden Plätze für einen Zugriff auf Steiermark, Kärnten und Krain in seine Gewalt gebracht hat. Die noch wenigen übrigen Festungen an der dortigen Grenze sind unzureichend ausgestattet und können den Feind nicht länger abwehren. Da seit dem Verlust der Hauptfestung Sziget nunmehr Kanizsa das einzige größere Grenzhaus war22, haben die Landstände der Steiermark 1578 in Weitschawar eine Festung errichten lassen23, mit der das türkische Vordringen in diesem Bereich weitgehend eingedämmt werden konnte. Die Kosten für Nachbesserungen an der Festung sowie für Sold, Proviant und Munition belaufen sich bisher auf ca. 400 000 fl. Der Verlust der vom Ks. aufgrund von Geldmangel nicht ausreichend versorgten Hauptfestung Kanizsa ist unter allen Umständen zu vermeiden, da von dort aus der Zugang in die Steiermark völlig offen ist und die Türken bis in die Hauptstadt Graz, weiter nach Österreich unter der Enns und in die anderen Lande vorrücken können, von wo aus das Erzstift Salzburg, die Gft. Tirol, Österreich ob der Enns sowie Passau und Bayern leicht zu erreichen sind. Daneben besteht von der verlorenen Turopolje her ein freier Zugang nach Steiermark, Kärnten und Krain. Insbesondere das Hgt. Krain befindet sich aufgrund seiner geografischen Lage sowie fehlender Festungen und Besatzungen in höchster Gefahr.
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/466’–470’/ Demnach bitten die Landstände von Steiermark, Kärnten und Krain die Reichsstände, rasch eine stattliche eilende Hilfe zu bewilligen, damit die Soldaten an der Grenze bezahlt, die Besatzungen kontinuierlich erhalten, die Grenzfestungen gesichert sowie mit ausreichend Proviant und Munition versehen werden können. Man erwartet die Bewilligung der Bitte, weil es sich um Beistand für Glaubensgenossen handelt, die mit allen christlichen Potentaten und den Reichsmitgliedern den Namen Jesu Christi bis in den Tod bekennen; zum anderen, weil sie der deutschen Nation, Sprache und Sitten nicht weniger als andere ‚Völker‘ des deutschen Landes angehören. Zum Dritten stehen sie gemäß ihrer vom Ks. konfirmierten Privilegien im Schutz und Schirm des Reichs24. Deshalb setzen sie nach Gott ihre Hoffnung auf den Ks., ihren landesfürstlichen Statthalter25und auf die Reichsstände in der Erwartung, den lange zugesagten, mit dem beharrlichen Einsatz ihres Guts und Bluts verdienten Schutz in dieser äußersten Not zu erhalten. Zum Vierten haben sie selbst auf den letzten Partikularlandtagen trotz der geschilderten Verarmung und einer Missernte vor allem bei Wein und Getreide deutlich erhöhte Bewilligungen zur Stärkung der dem Ks. zustehenden Grenzen verabschiedet. Zum Fünften erbitten sie keine Sonderhilfe, weil dem Ks. als Kg. von Ungarn das gesamte Kriegswesen untersteht. Falls der Beistand des Reichs ausbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt und die Lande deshalb unter das türkische Joch kommen, so werden es alle Christen, die hätten helfen können, vor Gott beim Jüngsten Gericht nicht verantworten können, sondern Gott wird das Heil so vieler Seelen, die mit dem ‚schändlichen Mohammedismus‘ in das ewige Verderben geraten, von ihnen einfordern. Deshalb ist jetzt die rechte, ja die letzte Gelegenheit, dem mohammedanischen Tyrannen unverzüglich mit allen Kräften entgegenzutreten.
/470’–471’/ Besonders bitten sie die Reichsstände, bei der Gesamtbewilligung des RT für den Ks. die kroatische, Meer-, windische und Weitschawarer Grenze so wie 1576 und 158226im RAb gesondert zu benennen, die Gesamthilfen abhängig von der Länge und der Gefahrensituation an den jeweiligen Grenzen aufzuteilen und Vorkehrungen zu verabschieden, damit diese Lande den ihnen zustehenden Anteil gesichert empfangen können.
/471’–474/ Falls gegen jede Erwartung die höchsten Potentaten ‚und andere‘ in der Christenheit ihre eigenen Anliegen dieser Aufgabe der gesamten Christenheit vorziehen, die Türkengefahr missachten und die erbetene Hilfe nicht bewilligen oder später nicht leisten und folglich Steiermark, Kärnten und Krain vom Türken bezwungen werden, so haben die Landstände ihnen, den Gesandten, auferlegt, vor Gott, dem Ks., den Reichsständen und der gesamten Christenheit zu bezeugen, dass sie am Untergang der Lande und deren Verlust als Vormauer des Reichs nicht die geringste Schuld tragen. Sie hoffen, die Reichsstände werden im eigenen Interesse eine willfährige Antwort erteilen. Gegenerbieten und Schlussformel.
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Unterzeichnet von den Gesandten der Landstände in Steiermark, Kärnten und Krain: Frh. Siegmund Friedrich von Herberstein, Landeshauptmann der Steiermark, Franz Khevenhüller zu Eichelberg, Georg Kiesel, Landesverweser in Krain.