Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Dank für die Bewilligung einer allgemeinen Türkenhilfe und die Fürsprache beim Ks., den Hgtt. einen Anteil daran zu überlassen.

Datum: Regensburg, 26. 7. 1594. Kf. Wolfgang von Mainz persönlich durch von Herberstein und Khevenhüller mit der Bitte um Vorlage im RR übergeben am 26. 7.1 Im RR nicht vorgelegt und von den Reichsständen wohl nicht kopiert2.

HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 388–392’ (Or. mit eigenhd. Unterzeichnung der Gesandten. Dorsv.:Denen bei yetzigem reichstag versamleten höchstlöblichen, hochlöblichen und löblichen churfürsten, fürsten und ständen des Heiligen Reichs, auch der abwesenden verordenten löblichen, ansechlichen rätten, podtschafften und gesanten. Von anderer Hd.:Vonn der dreien lanndtschafften Steir, Karnten und Crain abgesanten underthenigist, gehorsam und dienstlich zuübergeben. Von anderer Hd.:Praesentatum Regenspurg, 26. Julii 1594.) = Textvorlage. StLA Graz, Laa. A. A. IV, K. 9 H. 16, unfol. (Konz. Aufschr.:An die reichsstände.) = B. StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 42, fol. 374–377 (Kop.).

Knapp referiert bei Schollich, Verhandlungen, 130.

/388–389/ An die Reichsstände: Sie, die Gesandten, haben keine Zweifel, dass die Reichsstände die Beratungen zum 1. HA (Türkenhilfe) abgeschlossen, eine neuerliche Reichshilfe beschlossen und veranlasst haben, diese ausschließlich zur Verstärkung der Grenzen gegen den Erbfeind zu verwenden.

aObwohl die Landstände aus Steiermark, Kärnten und Krain gehofft haben, auf ihre Werbung hin /389/ mit einem sonderbar gemeßnen, ergäbigen und mitleidenlichem hilfs deputatbedacht zu werden, so müssen sie es nunmehr bei der allgemeinen Bewilligung bewenden lassen–a. /389’–391/ Sie danken den Reichsständen, dass sie in der schriftlichen Antwort zu ihrer Werbung3den Hgtt. als Mitgliedern des Reichs dessen Schutz und Schirm zusagen und beim Ks. dafür eintreten, den Landständen für die Sicherung der windischen und kroatischen Grenzen ihren Anteil aus der neuen Reichssteuer zukommen zu lassen, so wie es auch in den RAb aufgenommen werden soll4. Sie gehen davon aus, der Ks. werde auf der Grundlage dieses Beschlusses /391/ die außthail- und anordnung auf mer obbemelte land und granitzen gleichförmig, proportionabiliter und also würkhlich bdirigiren, machen und effectuiren lassen–b, inmassen es ohn alles widersprechen nicht allein diser und negstanrainender landtschafften, sondern auch hochlöblichister teütscher nation und zumal gantzer christenheit eüsseriste notturfft merkhlich erfordert.

/391–392/ Sie, die Gesandten, wollen den Ks. um die entsprechende Aufteilung der Reichshilfe und den Vollzug des Reichsbeschlusses bitten5. Sie ersuchen die Reichsstände, die bedrängten, im Schutz und Schirm des Reichs stehenden Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain weiterhin zu unterstützen.

/392/ Schlussformel. Regensburg während des RT, 26. 7. 1594. cUnterzeichnet von den Gesandten der Landstände in Steiermark, Kärnten und Krain: Frh. Siegmund Friedrich von Herberstein, Landeshauptmann der Steiermark, Frh. Franz Khevenhüller zu Eichelberg, Georg Kiesel, Landesverweser in Krain–c.

Anmerkungen

1
 Vgl. das Tagebuch des steiermärkischen Sekretärs Speidl (Loserth, Tagebuch, 72). Kf. Wolfgang antwortete, er sei erfreut, dass die Gesandten mit dem Bescheid der Reichsstände [Nr. 284] zufriden, dann ime zu grosser betrüebnus wurde geraichen, do er wissen solt, das dise Lande mit angezognem bschaid[!] nicht kunten und möchten zufriden sein, weilen doch alle Churfürsten, Fürsten, Stande, Rat, Potschaften und Abgesandten ainhellig auf diser Lande contentirung mit dem bschaid und zu haissen[!] aus einem mund geschlossen(ebd., 72 f.). Vgl. auch Loserth, Innerösterreich, 139.
2
 Neben dem im MEA überlieferten Or. sowie Konz. und Kop. im StLA Graz konnten keine Abschriften in anderen Archiven aufgefunden werden.
a
–a Obwohl … lassen] In B Hinzufügung am Rand.
3
 Vgl. Nr. 282, Nr. 284.
4
 Vgl. RAb [Nr. 511], § 23 mit Anm. ba (Streichung von proportionabiliter mithülfflich).
b
–b dirigiren … lassen] In B: dirigiren unnd machen lassen.
5
 Vgl. die folgenden Verhandlungen der innerösterreichischen Gesandten ab 25. 7. bis nach dem Ende des RT mit dem Ks., dessen Räten und Hofkammerpräsident Frh. Ferdinand Hoffmann um die Zuteilung einer festen Steuerquote noch in Regensburg, für die Ehg. Maximilian als Regent Innerösterreichs ein Drittel der neuen Türkenhilfe forderte, das vom Reichspfennigmeister zu den Erlegungsterminen direkt an die 3 Hgtt. ausbezahlt werden sollte. Da eine Vereinbarung mit dem Ks. in Regensburg nicht zustande kam, sollte die Aufteilung der Steuer anschließend in Prag vorgenommen werden. Auch wenn Ehg. Maximilian diese Verhandlungen im Dezember 1594 selbst führte, konnte er die Zuweisung einer festen Quote nicht durchsetzen, sondern erreichte lediglich die Sofortzahlung von 85 000 fl. als Abschlag auf die neue Hilfe. Zur Abteilung der Steuer von 1594 kam es auch später nicht mehr. Vgl. die Einträge im Tagebuch Speidls (Loserth, Tagebuch, 71–73, 78–82) sowie ausführlich mit Aktenreferaten: Schollich, Verhandlungen, 131–145, 147–151, 156–159; Beilagen Nr. VII-IX, XI S. 172–177, 181–183. Vgl. daneben (mit Verhandlungen bis 1597): Loserth, Innerösterreich, 137–148. Akten (nur Verhandlungen beim RT): StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 42, fol. 457’–496’ passim; Laa. A. A. IV, K. 12 H. 22, unfol. Vgl. Luttenberger, Innerösterreich, 358; Luttenberger, Landstände, 170.
c
–c Unterzeichnet … Krain] In B nur: Unterzeichnet von herrn abgesante.