Dank für die Bewilligung einer allgemeinen Türkenhilfe und die Fürsprache beim Ks., den Hgtt. einen Anteil daran zu überlassen.
Datum: Regensburg, 26. 7. 1594. Kf. Wolfgang von Mainz persönlich durch von Herberstein und Khevenhüller mit der Bitte um Vorlage im RR übergeben am 26. 7.1 Im RR nicht vorgelegt und von den Reichsständen wohl nicht kopiert2.
HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 388–392’ (Or. mit eigenhd. Unterzeichnung der Gesandten. Dorsv.:Denen bei yetzigem reichstag versamleten höchstlöblichen, hochlöblichen und löblichen churfürsten, fürsten und ständen des Heiligen Reichs, auch der abwesenden verordenten löblichen, ansechlichen rätten, podtschafften und gesanten. Von anderer Hd.:Vonn der dreien lanndtschafften Steir, Karnten und Crain abgesanten underthenigist, gehorsam und dienstlich zuübergeben. Von anderer Hd.:Praesentatum Regenspurg, 26. Julii 1594.) = Textvorlage. StLA Graz, Laa. A. A. IV, K. 9 H. 16, unfol. (Konz. Aufschr.:An die reichsstände.) = B. StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 42, fol. 374–377 (Kop.).
Knapp referiert bei Schollich, Verhandlungen, 130.
/388–389/ An die Reichsstände: Sie, die Gesandten, haben keine Zweifel, dass die Reichsstände die Beratungen zum 1. HA (Türkenhilfe) abgeschlossen, eine neuerliche Reichshilfe beschlossen und veranlasst haben, diese ausschließlich zur Verstärkung der Grenzen gegen den Erbfeind zu verwenden.
a–Obwohl die Landstände aus Steiermark, Kärnten und Krain gehofft haben, auf ihre Werbung hin /389/ mit einem sonderbar gemeßnen, ergäbigen und mitleidenlichem hilfs deputatbedacht zu werden, so müssen sie es nunmehr bei der allgemeinen Bewilligung bewenden lassen–a. /389’–391/ Sie danken den Reichsständen, dass sie in der schriftlichen Antwort zu ihrer Werbung3den Hgtt. als Mitgliedern des Reichs dessen Schutz und Schirm zusagen und beim Ks. dafür eintreten, den Landständen für die Sicherung der windischen und kroatischen Grenzen ihren Anteil aus der neuen Reichssteuer zukommen zu lassen, so wie es auch in den RAb aufgenommen werden soll4. Sie gehen davon aus, der Ks. werde auf der Grundlage dieses Beschlusses /391/ die außthail- und anordnung auf mer obbemelte land und granitzen gleichförmig, proportionabiliter und also würkhlich b–dirigiren, machen und effectuiren lassen–b, inmassen es ohn alles widersprechen nicht allein diser und negstanrainender landtschafften, sondern auch hochlöblichister teütscher nation und zumal gantzer christenheit eüsseriste notturfft merkhlich erfordert.
/391–392/ Sie, die Gesandten, wollen den Ks. um die entsprechende Aufteilung der Reichshilfe und den Vollzug des Reichsbeschlusses bitten5. Sie ersuchen die Reichsstände, die bedrängten, im Schutz und Schirm des Reichs stehenden Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain weiterhin zu unterstützen.
/392/ Schlussformel. Regensburg während des RT, 26. 7. 1594. c–Unterzeichnet von den Gesandten der Landstände in Steiermark, Kärnten und Krain: Frh. Siegmund Friedrich von Herberstein, Landeshauptmann der Steiermark, Frh. Franz Khevenhüller zu Eichelberg, Georg Kiesel, Landesverweser in Krain–c.