1. HA (Türkenhilfe): Triplik des Ks. Abbruch der Verhandlungen im RR wegen des Streits um die Magdeburger Session. Sonderverhandlungen der Religionsparteien. Vermittlungsversuch der weltlichen Kff. Fragliche Anhörung des Magdeburger Gesandten ohne Einnahme der Session.
/284/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier, Köln, Sachsen mit Administrator Friedrich Wilhelm persönlich1. Pfalz: von Dohna; Brandenburg: von Stolberg).
Mainz proponiert: Die gestern übergebene Triplik des Ks. zum 1. HA (Türkenhilfe)2soll vor der Vorlage im RR zunächst im KR verlesen werden. Verlesung der Triplik. Darauf die herren mit ihren rethen wie breuchlich sich underrehdet.Doch findet keine anschließende Umfrage statt, weil eine Sitzung des RR [für die Verlesung der Triplik] einberufen wird.
/284’/ (8 Uhr) Reichsrat, versammelt im sahl, do der fursten rath pfleget rath zuhalten.Als dort die Mitglieder des FR erscheinen, hat des herrn administratorna des ertzstiffts Magdeburg etc., marggraf Joachim Friederichs zu Brandenburg etc., abgesandter, Dr. Wilhelm Rudolf Meckbachb, uf jetztgedachts seines gnst. herren sonderbaren beschehenen befelich die seßion im fursten rath nach Saltzburg einnehmen, Saltzburgc aber solches keines weges gestatten wollen mit furwendung, das er den catholischen seinen pflichten zuwieder nichts nehmen laßen könne, und demnach begehret, der magdeburgische abgesandte Meckbach solte wegk gehend. Weil aber derselbige nicht weichen wollen, seindt uf Saltzburgs vormahnene alle catholischen chur- und fursten, als Meintz, Trier, Cöln und Wirtzburg, wie auch der abwesenden catholischen stende gesandte neben seiner f. Gn. von ihrer seßion hinwegk gangen3. Und als Saltzburg etzliche schritt von der seßion kommen, der magdeburgische aber stehen blieben, hat Saltzburg in der person derwegen mundtlich /285/ protestiretf, inmaßen magdeburgischer gesandter herkegen gleichergestaldt protestiret.
Die catholischen stende und derselben abgesandte seindt fast alle in ihre vorordente gemach4 gangen. Die andern aber aus dem furstenrath5 nicht ferne von derselben gemach ufm sahle sitzen und stehen blieben.
Die kursächsischen Gesandten sind ebenso wie jene von Kurpfalz und Kurbrandenburg sowie die der CA-Stände des FR ungeachtet der catholischen abtrits ufm sahle stehen blieben. Und ist von furstlichen personen niemandts als pfaltzgraf Philips Ludwig gegenwertig gewesen.
Weil Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen von Magdeburgs furhaben gar nichts bewust gewesen, g–ist seine f. Gn. neben den geistlichen churfursten von der seßion aufgestanden und sich disfalß in dem gewönlichen gemach des churfursten raths endtschuldiget–g. h–Hernach wiederumb uf den sahl kommen–hund gegen den kfl. brandenburgischen rethen, das sie Magdeburgs furnehmen seiner f. Gn. vorborgen gehalten, sich beschweret. Ob nun wohl Adam von Schlieben hoch beteuert, das er und die andern hierumb keine wißenschafft gehabt, so ist doch hernach von Dr. Barthen das gegenspiel vormergkt worden6.
[Folgen separate Beratungen der geistlichen Kff. und der katholischen Stände einerseits7sowie der weltlichen Kff. andererseits: , unfol. (Nr. 236); , fol. 285 f. (Nr. 212)].
/285’/ Anschließend erscheinen der kursächsische Administrator sowie die Kurpfälzer und Kurbrandenburger Gesandten in der nebenstuebe des churfursten rathsbei Mainz, Trier und Köln [Kurfürstenrat] und i–ersuchen diese, ob sie nicht Magdeburg in pleno hören wolten. Und ist daneben ihnen, den geistlichen churfursten, angetzeigt worden, man hette nicht gerne vornommen, das die catholischen sich absentirten, und bethen nochmals, Magdeburg zuhören. Stünde dannoch darauf, was sie thuen wolten–i.
[Folgt separate Sitzung der geistlichen Kff. mit einer Abordnung der katholischen Stände des FR: , unfol. (Nr. 236)].
/286/ Kurfürstenrat. Antwort der geistlichen Kff.jzu obiger Forderung: Haben vernommen, was von den weltlichen Kff. der magdeburgischen session halben erinnert worden. Die frage sey, ob Magdeburg gehöret werden solte. Hetten es gar ungerne vornommen. Weil dann im furstenrath dieser mißvorstandt furfalle, so hetten sie es dahin gestellet sein laßen müßen und k–sich nicht absondern können–k. l–Wann es nun alleine umb die audientz zuthuen wehre, hette sich Magdeburg angeben sollen. Do es auch an dem ortt, aldo es breuchlich wehre, die gesandten zuhören, geschege[!], wehre es ihnen nicht zuwieder–l; jedoch ordentlich et sine praeiudicio catholicorum, und das die ordinari sachen nicht gehindert würden.
[Folgt separate Sitzung der weltlichen Kff.: , fol. 286–287 (Nr. 212)].
/287/ Nach der Rückkehr von Pfalz, Sachsen und Brandenburg in den Kurfürstenrat trägt der Kurpfälzer Vizekanzler Culmann vor: Die weltlichen Kff. haben das Angebot der geistlichen Kff. zur Form der Anhörung vernommen und erklären dazu, dass der Magdeburger Gesandte Meckbach ex loco sessionis et mandato gehört sein woltem, sinthemal man auch seinen herren vor keinen standt mehr haltten wolte. Darumb, wann man ime gleich den furschlag thuen würde, so möchte er uf seinem befelich beruhen. Das kfl. collegium sey in unione gewidmet. n–Und ob gleich im furstenrath zweifel furgefallen, so hette doch der churfurstenrath die authoritet gehabt, als ob man viel sachen vorrichtet oder per paria dem keyser referirt. Darumb begehrt, die churfursten alle wollen inen hören; dakegen möchten sie protestiren. Oder, do man bedencken hette, so würde es /287’/ alletzeit furfallen, und sie solten selbst uf wege dencken–n. Sonst ihnen nicht zuwieder sein laßen, das die evangelischen sie höreten und den sachen nachdechteno,8.
[Gesonderte Beratung der geistlichen Kff.p]. Während dieser erbitten sie durch die Kanzler Rosenbach [Mainz], Senheim [Trier] und Biesterfeld [Köln] von den weltlichen Kff. eine Erläuterung, wie das anbringen gemeint sey.
Antwort der weltlichen Kff.q: 1) Das kfl. collegium wolte sich nicht trennen, die welttlichen auch von den geistlichen nicht absondern. Dann die streit wehren vorhin im furstenrath blieben. 2) Imperator wurde electores alßdann zum beistandt haben. 3) Wann nun der magdeburgische gehort werden solte, so solten sie9 dabei sein, sich aber jedoch mit protestationibus vorwahren. 4) Ufn fall aber, do die geistlichen nicht dabei sein wolten, so stunde dann zubedencken, /288/ ob man sie abgesondert hören wolle. 5) Sie, die geistlichen, aber solten uf wege dencken, durch was mittel dem wergk geholffen werden möger.
Replik der geistlichen Kff.s: Die welttlichen solten es gewiß dafur halten, das sie zu keiner trennung ursache geben wolten. Weil sie sich aber der alten löblichen vorfaren exempel erinnert und die magdeburgische session dem religion frieden zuwieder, so könten sie sich von den andern catholischen nicht absondern. Zweifeln aber nicht, wann es ad imperatorem gelangete, ire Mt. werde die große zerrüttung vorhüettent und sie endtschuldiget seinu.